Online Marktplatz? Rechtliche Frage

05/24/2020 21:34 Wowhab#1
Moin liebe epvp'ler,

ich habe mal eine Frage zu unserem Geschäft:

Wir haben eine online Plattform bei der ähnlich wie bei Ebay ein Kauf zwischen zwei Kunden abgewickelt wird. Vereinfacht gesagt, sind wir eine Vermittlungsplattform beziehungsweise ein Online Marktplatz (und kein normales eCommerce).

Das Geld verdienen wir also durch eine Provision. Wenn der Kunde ein Produkt von einem Verkäufer kauft, geht die Bezahlung bei uns ein. Einen kleinen Prozentsatz behalten wir und den Rest (ca. 90%) überweisen wir nach einer "Auszahlungsanfrage" an den Verkäufer.

Das Geld des Verkäufers wird also auf unserem Konto "zwischengelagert".
Da besteht halt die Frage, ob das das „durchfließende“ Geld des Verkäufers als unser Umsatz, den wir versteuern müssten?
Und falls das so sein sollte, weiß jemand ob es da Anbieter gibt, die eine solche Sache regeln.

Hat da jemand Erfahrung gemacht oder kennt sich damit aus?
Würde mich über Antworten sehr freuen. Danke im Voraus!
05/24/2020 21:36 Dr.Toni#2
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Originally Posted by Wowhab View Post
Moin liebe epvp'ler,

ich habe mal eine Frage zu unserem Geschäft:

Wir haben eine online Plattform bei der ähnlich wie bei Ebay ein Kauf zwischen zwei Kunden abgewickelt wird. Vereinfacht gesagt, sind wir eine Vermittlungsplattform beziehungsweise ein Online Marktplatz (und kein normales eCommerce).

Das Geld verdienen wir also durch eine Provision. Wenn der Kunde ein Produkt von einem Verkäufer kauft, geht die Bezahlung bei uns ein. Einen kleinen Prozentsatz behalten wir und den Rest (ca. 90%) überweisen wir nach einer "Auszahlungsanfrage" an den Verkäufer.

Das Geld des Verkäufers wird also auf unserem Konto "zwischengelagert".
Da besteht halt die Frage, ob das das „durchfließende“ Geld des Verkäufers als unser Umsatz, den wir versteuern müssten?
Und falls das so sein sollte, weiß jemand ob es da Anbieter gibt, die eine solche Sache regeln.

Hat da jemand Erfahrung gemacht oder kennt sich damit aus?
Würde mich über Antworten sehr freuen. Danke im Voraus!
Warum startet ihr denn so etwas überhaupt, ohne diese Frage längst geklärt zu haben? :confused:
05/24/2020 21:39 Wowhab#3
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Originally Posted by Dr.Toni View Post
Warum startet ihr denn so etwas überhaupt, ohne diese Frage längst geklärt zu haben? :confused:
Das war etwas unglücklich von mir formuliert, das tut mir leid. Wir sind momentan noch im Aufbau und sind noch dabei die Fragen endgültig zu klären :)
05/24/2020 21:46 .Wanted#4
Quote:
Originally Posted by Wowhab View Post
Das war etwas unglücklich von mir formuliert, das tut mir leid. Wir sind momentan noch im Aufbau und sind noch dabei die Fragen endgültig zu klären :)
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05/25/2020 11:27 ahmetsoper#5
Entweder macht ihr das oder der Verkäufer selber, da er selbständig ist?
05/25/2020 16:21 Wowhab#6
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Originally Posted by ahmetsoper View Post
Entweder macht ihr das oder der Verkäufer selber, da er selbständig ist?
Danke erstmal für die Antwort!

Das hatten wir uns auch schon gedacht, nur die Frage wäre halt, wie es dann wäre, wenn der Verkäufer zwar so gesehen "selbstständig" ist, jedoch weniger als 450 Euro im Monat umsetzt (bzw. weniger als 17.500 Euro oder eher 22.000 Euro (seit 2020) pro Kalenderjahr).

Bei ebay beispielsweise gilt man auch erst als gewerblicher Verkäufer, sobald man 17.500 Euro oder mehr im Jahr umsetzt.

Wäre es dann richtig, wenn das bei uns zwischengelagerte Geld nicht besteuert wird, sondern erst beim Verkäufer und auch nur wenn dieser als "gewerblicher Verkäufer" sein Geld umsetzt?
05/25/2020 23:45 Krotus#7
Für alles Geld was Du auf dein Konto bekommst brauchst Du eine Rechnung und hast damit Umsatz. Ansonsten passt deine Buchhaltung nicht und Du bekommst Probleme mit dem Finanzamt. Du zahlst das Geld dann auch wieder aus, klar also dein Gewinn der bleibt ist geringer, aber dein Umsatz ist erstmal groß. Wenn Du Kleinunternehmer sein willst dann ist das kein gutes Modell. Warum das Ganze nicht umstellen und einfach die 10% Gebühren von den Verkäufern verlangen (so wie ebay). Du weißt ja wann ein Verkauf zu stande kam und wie hoch der war. Am Ende des Monats bekommt der Verkäufer dann eine Rechnung und muss die Provisionen zahlen. So habt ihr nicht viel Geld auf dem Konto und weniger Umsatz.
05/31/2020 14:09 Goku.#8
Warum geht man damit nicht zum Steuerberater?
06/01/2020 01:13 Jeoni#9
Grundsätzlich gilt, was Krotus gesagt hat. Eine Lösung ohne das Halten des Geldes ist definitiv vom Aufwand her einfacher.
Wenn ihr aber trotzdem Mittelsmann für das Geld sein wollt (kann ja als Feature zur Betrugsprävention gesehen werden oder so), ist es unpraktisch, wenn ihr das direkt als euer Geld vereinnahmt und es dem Verkäufer dann später wieder irgendwie gutschreiben müsst (s. Krotus' Beitrag). Umsatzsteuer (bzw. zur Kleinunternehmergrenze zählende Umsätze), ggf. Ertragssteuern, wenn das Geld über eine Periodengrenze gehalten wird und was da sonst zu beachten ist an Rechnungen und dergleichen. Ferner kommt hinzu, dass Geld, was ihr haltet, eurem Vermögen zuzurechnen ist und im Falle einer Insolvenz die Kunden so zu einfachen Gläubigern werden, deren Forderungen in der Masse möglicherweise untergehen.
Als Lösung zu diesen Problemen könnte man überlegen, ob ihr das Geld nicht als eures vereinnahmt, sondern lediglich treuhänderisch für den Käufer haltet (bzw. 90% Treuhand, 10% sind ja trotzdem Einnahmen, da eure Provision). Damit seid ihr zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlich berechtigt an dem Geld (und dürft über das so gehaltene Geld natürlich auch nicht frei verfügen), das ist weiterhin der Treugeber (Käufer, der das Geld überwiesen hat). Entsprechend ist das auch kein eurem Unternehmen zuzurechnender Umsatz (oder Erträge) und ihr braucht für Bewegungen des Treuvermögens keine Rechnungen und Umsatzsteuern zu beachten, sondern eben die Weisungen des Treugebers (Käufers).
Und sobald der den Artikel bekommen hat, gibt er die Auszahlung des bei euch treuhänderisch gehaltenen Geldes zum Verkäufer frei.
Das ist nur so grob eine Idee und muss, wenn das weiter verfolgt werden sollte, unbedingt durch einen Anwalt abgeklärt werden (der auch die Treuhandvereinbarungen schreiben sollte, auf deren Basis das Ganze mit euren Kunden stattfindet). Im Detail sind da sicher noch ein paar Sachen zu beachten, so wird man für solche Sachen vermutlich auch ein extra Konto brauchen, weil das Treuvermögen als Sondervermögen möglicherweise nicht auf dem gleichen Konto wie das eigene Vermögen liegen darf. Damit ist es auch sicher im Falle einer Insolvenz, weil eure Gläubiger nicht an das Treuhandvermögen (was ja nicht euch, sondern den Treugebern zuzurechnen ist) ran dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
06/08/2020 16:53 Wowhab#10
Quote:
Originally Posted by Krotus View Post
Für alles Geld was Du auf dein Konto bekommst brauchst Du eine Rechnung und hast damit Umsatz. Ansonsten passt deine Buchhaltung nicht und Du bekommst Probleme mit dem Finanzamt. Du zahlst das Geld dann auch wieder aus, klar also dein Gewinn der bleibt ist geringer, aber dein Umsatz ist erstmal groß. Wenn Du Kleinunternehmer sein willst dann ist das kein gutes Modell. Warum das Ganze nicht umstellen und einfach die 10% Gebühren von den Verkäufern verlangen (so wie ebay). Du weißt ja wann ein Verkauf zu stande kam und wie hoch der war. Am Ende des Monats bekommt der Verkäufer dann eine Rechnung und muss die Provisionen zahlen. So habt ihr nicht viel Geld auf dem Konto und weniger Umsatz.
Vielen Dank für deine Antwort! Dieser Weg ist (vor allem rein rechtlich & finanziell) vermutlich der beste Weg und der Einfachste für uns. Dankeschön nochmal!

Quote:
Originally Posted by Jeoni View Post
Grundsätzlich gilt, was Krotus gesagt hat. Eine Lösung ohne das Halten des Geldes ist definitiv vom Aufwand her einfacher.
Wenn ihr aber trotzdem Mittelsmann für das Geld sein wollt (kann ja als Feature zur Betrugsprävention gesehen werden oder so), ist es unpraktisch, wenn ihr das direkt als euer Geld vereinnahmt und es dem Verkäufer dann später wieder irgendwie gutschreiben müsst (s. Krotus' Beitrag). Umsatzsteuer (bzw. zur Kleinunternehmergrenze zählende Umsätze), ggf. Ertragssteuern, wenn das Geld über eine Periodengrenze gehalten wird und was da sonst zu beachten ist an Rechnungen und dergleichen. Ferner kommt hinzu, dass Geld, was ihr haltet, eurem Vermögen zuzurechnen ist und im Falle einer Insolvenz die Kunden so zu einfachen Gläubigern werden, deren Forderungen in der Masse möglicherweise untergehen.
Als Lösung zu diesen Problemen könnte man überlegen, ob ihr das Geld nicht als eures vereinnahmt, sondern lediglich treuhänderisch für den Käufer haltet (bzw. 90% Treuhand, 10% sind ja trotzdem Einnahmen, da eure Provision). Damit seid ihr zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlich berechtigt an dem Geld (und dürft über das so gehaltene Geld natürlich auch nicht frei verfügen), das ist weiterhin der Treugeber (Käufer, der das Geld überwiesen hat). Entsprechend ist das auch kein eurem Unternehmen zuzurechnender Umsatz (oder Erträge) und ihr braucht für Bewegungen des Treuvermögens keine Rechnungen und Umsatzsteuern zu beachten, sondern eben die Weisungen des Treugebers (Käufers).
Und sobald der den Artikel bekommen hat, gibt er die Auszahlung des bei euch treuhänderisch gehaltenen Geldes zum Verkäufer frei.
Das ist nur so grob eine Idee und muss, wenn das weiter verfolgt werden sollte, unbedingt durch einen Anwalt abgeklärt werden (der auch die Treuhandvereinbarungen schreiben sollte, auf deren Basis das Ganze mit euren Kunden stattfindet). Im Detail sind da sicher noch ein paar Sachen zu beachten, so wird man für solche Sachen vermutlich auch ein extra Konto brauchen, weil das Treuvermögen als Sondervermögen möglicherweise nicht auf dem gleichen Konto wie das eigene Vermögen liegen darf. Damit ist es auch sicher im Falle einer Insolvenz, weil eure Gläubiger nicht an das Treuhandvermögen (was ja nicht euch, sondern den Treugebern zuzurechnen ist) ran dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Danke Jeoni für diese sehr interessante Idee und den Ansatz! Du hast richtig erkannt, dass wir einen Weg als Mittelsmann für das Geld eigentlich bevorzugen würden (wie du auch gesagt hast; zur Betrugsprävention) und wir werden uns auf jeden Fall dahingehend mehr informieren über das treuhänderische Halten des Geldes. Vielen Dank nochmal für die Lösungsidee.

Allgemein für Interessierte: Wir haben noch herausgefunden, dass das Halten des Geldes als Marktplatzbetreiber "Finanztransfergeschäft" genannt wird und man für solche Geschäfte nach §1 II Nr. 6 ZAG eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzen (BaFin) benötigt.