Er soll einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher machen und seine Vermögensauskunft abgeben. Dann wird der in Zukunft für 2 Jahre von Vodafone in Ruhe gelassen. Der Haftbefehl gilt nur dann, wenn er seine Vermögensauskunft nicht abgibt. Dieser wird auch nicht zur Fahndung ausgesprochen. Also die Polizei wird zu ihm kommen und ihn mitnehmen, wenn er aufmacht, aber sie werden ihn jetzt nicht suchen und nach ihm fahnden. Wenn er den Haftbefehl bekommt und die Polizei vorbeischaut, dann wird er auch nicht in den Knast gesteckt, sondern zum Gerichtsvollzieher gebracht und soll dann nur dort seine Vermögensauskunft abgeben. Alternativ kann es natürlich auch passieren, dass er ein paar Tage in die JVA muss, weil die Gerichtsvollzieherin z.B. nicht verfügbar ist oder sowas. Aber sobald er seine Vermögensauskunft abgibt, ist alles gut.
Zur Vermögensauskunft:
Er wird dort alles angeben müssen was er besitzt. Alles an Geld, alles an Einkommen und alles an Besitz (also Fernseher, Handys, PCs, Autos, etc.). Wenn irgendwas davon genug wert ist, um es zu pfänden, dann wird es gepfändet. Sachen, die auf Raten gekauft wurden, werden i.d.R. nicht gepfändet, wenn noch Raten ausstehen. Wenn er Hartz IV bekommt, dann soll er seinen Hartz-IV Bescheid auf jeden Fall mitnehmen. Auch den Mietvertrag sollte er mitnehmen. Wenn die Vermögensauskunft dann abgegeben wurde, wird er ins Schuldnerverzeichnis eingetragen (also keine Handyverträge, Ratenverträge, etc. mehr möglich in der Regel) und das wars. Er wird dann vermutlich 2 Jahre nichts mehr davon hören, weil sie nichts mehr machen können. Falls sich in diesen 2 Jahren etwas an seiner finanziellen Lage ändern sollte, muss er es nicht angeben, aber er kann sich privat bei seinen Gläubigern melden und eine Ratenzahlung vereinbaren. Wenn diese dann komplett abgezahlt wurde, wird er aus dem Schuldnerverzeichnis gestrichen.
Wenn er gar nicht erst eine Vermögensauskunft abgeben möchte, dann kann er auch einfach zum Gerichtsvollzieher gehen, um dort mit ihm eine Ratenzahlung zu vereinbaren. In der Regel sollte auch problemlos 50-100€/Monat klar gehen, da der Gerichtsvollzieher vor allem daran Interesse hat, dass es gezahlt wird (und wenns nur kleine Raten sind), statt dass sich das ewig in die Länge zieht.
Spreche btw aus Erfahrung. :rolleyes:
Quote:
Originally Posted by Young Krillin
Er soll eine Selbstauskunft abgeben danach geht der scheiß meist an ein Inkasso und da kann man es meist in chilligen Raten abzahlen.
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Wenn hier von Vermögensauskunft gesprochen wird, dann wird das schon bei einem Inkassobüro sein. Und die werden auch bereits einen gerichtlichen Titel + Pfändungsbescheid gegen ihn erwirkt haben. Und das wird auch schon bei einem Gerichtsvollzieher aufm Schreibtisch liegen.
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Wenn du noch irgendwelche Fragen hast, dann kannst du mir gerne privat schreiben.
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Btw er sollte bei der Vermögensauskunft auch alles wahrheitsgemäß angeben. Lügt er dabei und der Gerichtsvollzieher schaut vorbei und er hat auf einmal mehr, als er angegeben hat, dann wirds kritisch, weil dann kriegt er noch ne Anzeige oben drauf.