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Originalnachricht von Gameforge AG:
Von: "Tobias Gräber LL.M." [mailto:[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]]
Gesendet: Dienstag, 08. Mai 2007 18:00
An: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Betreff: Urheberrechtsverletzung
Sehr geehrter Herr xxxx,
sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Betreiber der Homepage [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...].
Als Leiter der Rechtsabteilung der Gameforge AG habe ich Sie darüber in Kenntnis zu setzen, dass das auf dieser Homepage angebotene Programm das international geschützte Urheberrecht der Gameforge AG an dem Browserspiel OGame verletzt. Das Programm nimmt Zugriff auf das urheberrechtlich geschützte Werk OGame auf einem vom Urheberrechtsinhaber nicht vorgesehenen Weg und verstößt damit gegen das exklusive Recht auf Verbreitung. Zudem bieten Sie Ihr Programm kostenpflichtig an, so dass ebenfalls ein Verstoß gegen das exklusive Recht auf Verwertung vorliegt.
Ich habe Sie daher aufzufordern, die Rechteverletzung umgehend einzustellen und die Homepage sowie sämtliche online angebotenen Kopien des Programms zu entfernen. Zudem habe ich Sie aufzufordern, eine Liste der Erwerber des Programms zu übergeben.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Spiel OGame auch über den deutschen Rechtsraum hinaus durch europäisches Recht geschützt ist und Ihre Rechteverletzung auch international geahndet werden kann. Sofern Sie vorgenannter Aufforderung nicht nachkommen, werde ich daher dem Vorstand empfehlen, Strafanzeige gegen Sie zu erstatten sowie Klage auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zu erheben. Diese Klage kann Ihnen im internationalen Verkehr ohne Weiteres auch an Ihrem Heimatort zugestellt werden.
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Mit freundlichen Grüßen
Tobias Gräber LL.M.
Rechtsanwalt
Leiter der Rechtsabteilung
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Gameforge AG
Durmersheimer Str. 55
76185 Kalrsruhe
Tel. 0721 3548080
Fax. 0721 354808152
Amtsgericht Mannheim, HRB 701268
Vorstand: Klaas Kersting
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Alexander Rösner
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sie gehen ggn urheberrechtsverletzungen bei ogame vor, bei metin aber nicht ROFL!
diese mail hab ich ausm netz, google ftw.
und es is klar dass 90% der leute jetzt "fake" schreien werden, aber nja, wo liegt der sinn sowas zu fake, und es dann online zu stellen . es ist wie im minenfeld rumlaufen, solang nix passiert ist eh alles fake :D...
wer nen bissle plan von recht hat, vor allem inet recht, der weiß was auf einem zukommen kann, aber was will ich euch hier schon beweisen^^. wo man hinguckt , lauter pub gemachte p server, lauter hp die über "agbs" verfügen (allein solchen wisch als agbs zu erklären ist abmahnungsfähig). überall sieht man itemshops auf den hp, aber nirgends ein impressum. allein an abmahnungen könnte es schon im 5 stelligen bereich gehen, ohne dass jmd überhaupt nur an das wort "schadensersatz" gedacht hat....
wie gesagt : minenfeld
mfg