Ebay vom Kaufvertrag zurücktreten?

09/05/2019 18:48 bakuabi#1
Hey

Ich hab eine Shisha in Ebay und Shpock gleichzeitig reingestellt. Ein paar Tage später wurde auf beiden Plattformen zum gleichen Zeitpunkt die Shisha gekauft.

Bei Ebay konnte ich es ohne Probleme abbrechen, es stand dass es erfolgreich abgebrochen wurde, das Geld zurückgebucht wird und die Verkaufsprovision von Ebay zurückerstattet wird.

Der Käufer von Ebay stresst jetzt rum und meint er möchte es Ebay weiterleiten.

Da es von meiner Seite aus sehr verplant war und ich damit nicht gerechnet habe dass sowas geschieht weiß ich nicht was ich machen soll.

Da der Verkauf aber von Ebay nun erfolgreich abgebrochen wurde, kann der Käufer noch was einleiten?
09/05/2019 19:34 i0N#2
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Originally Posted by bakunited View Post
Da der Verkauf aber von Ebay nun erfolgreich abgebrochen wurde, kann der Käufer noch was einleiten?
eBay macht das relativ deutlich, dass der Abbruch eines Kaufes auf deren Plattform nicht bedeutet, dass vom Kaufvertrag zurück getreten wird. Mit dem Verkauf ist ein Kaufvertrag entstanden, von welchem in aller Regel nur von beiden Seiten einvernehmlich zurück getreten werden kann.
Sprich, theoretisch kann er seine Rechte gerichtlich durch setzen, wage es aber zu bezweifeln, dass er das wegen ner' Shisha macht.
09/05/2019 19:45 bakuabi#3
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Originally Posted by i0N View Post
eBay macht das relativ deutlich, dass der Abbruch eines Kaufes auf deren Plattform nicht bedeutet, dass vom Kaufvertrag zurück getreten wird. Mit dem Verkauf ist ein Kaufvertrag entstanden, von welchem in aller Regel nur von beiden Seiten einvernehmlich zurück getreten werden kann.
Sprich, theoretisch kann er seine Rechte gerichtlich durch setzen, wage es aber zu bezweifeln, dass er das wegen ner' Shisha macht.
Ja hab ich mir gedacht, das wäre sonst zu einfach. Zu meinem Glück hat er es akzeptiert und hat es so stehen gelassen.
10/09/2019 17:54 HybridTheory123#4
Auch wenn das jetzt schon einen Monat her ist, wollte ich auch nur meinen endgültigen Senf zu der Sache beitragen.
Abhängig davon, ob vom Kaufvertrag einfach so zurückgetreten werden kann, ist, ob es sich bei dem Verkäufer um einen privaten oder gewerblichen agierenden handelt.

Das allgemeine Widerrufsrecht für Verbraucherverträge ist in § 355 BGB geregelt und besagt, dass, sofern das Gesetz es einräumt (hier Fernabsatzgeschäft gem. § 312c BGB i.V.m § 312g BGB) der Vertrag dann widerrufen werden kann, wenn der Verbraucher dem Unternehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen seine Willenserklärung widerruft. Das kann jetzt so aussehen, dass du entweder den Kauf bei eBay "abbrichst" oder schlicht und ergreifend eine Nachricht sendest.

Anders sieht es aus, wenn es sich um einen privaten Verkauf handelt. Also von Privatperson zu Privatperson. Hier kann der Kaufvertrag nur aufgrund anderer Voraussetzungen widerrufen werden, die du aber nicht aufgeführt hast.

Rein rechtlich hätte der private Verkäufer also einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises dir ggü.