Einziehungsverfügung, direkt bezahlen?

02/02/2019 12:56 Refleex'#1
Hallo miteinander.

Leider hatte Ich vergessen eine Gebühr in Höhe von 40€ an das Landratsamt zu überweisen, welche mir dafür meinen neuen Führerschein ausstellen sollte.

Nun habe ich heute ein Brief erhalten wo eine Pfädungs-und Einziehungsverfügung gegen mich erlassen worden ist.
Leider werde ich aus diesem Brief nicht schlau, daher wollte ich folgendes nachfragen.

Wenn ich Montag anrufe und sage das es mein Fehler gewesen ist weshalb ich die Zahlung versäumt habe, und ich diese umgehend sofort überweisen möchte, denkt ihr das würde funktionieren?

Hab keine Lust das die jetzt wegen 40€ mein Konto gesperrt lassen, und dann wenn Lohn kommt mir diese 40€ pfänden.

Danke für die Hilfe,
02/02/2019 14:06 sk8land​#2
Hast du vorher keine Mahnungen bekommen?
02/02/2019 14:16 Refleex'#3
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Originally Posted by sk8land​ View Post
Hast du vorher keine Mahnungen bekommen?
Anscheinend nicht. In meinem Briefkasten waren keine, und auch von meiner Familie hat keiner Briefe für mich in dem Zeitraum entgegen genommen.

Also ich bin mir relativ sicher sogar das dort keine Mahnungen gekommen sind.
02/02/2019 14:18 Monkeypunch#4
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Originally Posted by Refleex' View Post
Anscheinend nicht. In meinem Briefkasten waren keine, und auch von meiner Familie hat keiner Briefe für mich in dem Zeitraum entgegen genommen.

Also ich bin mir relativ sicher sogar das dort keine Mahnungen gekommen sind.
Überweis die scheiße einfach und schreib denen dann einen brief das du das Geld überwiesen hast.
02/02/2019 14:23 Refleex'#5
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Originally Posted by Monkeypunch View Post
Überweis die scheiße einfach und schreib denen dann einen brief das du das Geld überwiesen hast.
Kann ich ja nicht weil die Ottos mir das Konto zu gemacht haben.
Meine Frage war ja einfach ob ich jetzt durch dieses Pfändungsverfahren durch muss oder ob ich einfach sagen kann, ich überweis es euch und jud ist
02/02/2019 14:31 Drewfire#6
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Eine Anhörung des Schuldners vor Erlass der Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist im Gegensatz zum Zivilrecht nicht erforderlich, da ansonsten der Vollstreckungsschuldner die Zwangsvollstreckung vereiteln könnte.
Unterschreiben und fertig.