Hey habe mal eine Frage die ins rechtliche geht. Wenn Mir durch ein Abo welches ich vergessen habe zu kündigen ein Betrag abgezogen wird, Kann ich da dann per rücklastschrift wieder sprechen ohne Konsequenzen zu tragen?
Lass ihn ins Messer laufen bro. Solche chargebacke scammer sollen gnadenlos gefickt werden :kappapride:Quote:
Hä? Natürlich nicht lol.
Wenn du zurück ziehst, darfst den Betrag trotzdem zahlen + die Rücklastschriftgebühren. Wenn du dann immer noch nicht zahlst, kommen Mahngebühren drauf, und danach wird Inkasso eingeschaltet.
Wie kommt man bitte darauf, dass das einfach so ohne Konsequenzen machbar sei? Da gibt es nichts zu "wieder" sprechen, du hast ein Abo abgeschlossen und damit einen Vertrag, den du entsprechend erfüllen musst. Der einzig mögliche "Widerspruch" wäre die fristgerechte Kündigung gewesen.
Man kann ihm schön einreden wie man will, die meisten Firmen werden darauf bestehen, dass sie ihr Geld bekommen. Wäre auch doof, wenn jeder sich einfach melden würde und unabhängig von irgendwelchen Fristen sagen würde "macht mal kündigung weil wegen kulanz und so". Gibt's in 99% der Fälle nicht.Quote:
der einzige der was anständiges sagt^^
Stimmt schon, aber einige übertreibens mit "schön" reden^^Quote:
Man kann ihm schön einreden wie man will, die meisten Firmen werden darauf bestehen, dass sie ihr Geld bekommen. Wäre auch doof, wenn jeder sich einfach melden würde und unabhängig von irgendwelchen Fristen sagen würde "macht mal kündigung weil wegen kulanz und so". Gibt's in 99% der Fälle nicht.