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Originally Posted by FlyffServices
So ein Müll.
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>fährt fort Müll zu labern
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Originally Posted by FlyffServices
Am 23.09.2016 wurde das Cannabidiol (CBD) zur Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung hinzugefügt.
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Zeig mir bitte den Punkt wo ich mich auf CBD bezogen hab, würde mich freuen.
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Originally Posted by FlyffServices
Das heißt es ist Rezeptpflichtig. Da es aber nicht als Arzneimittel beworben wird (vitamin c ist z.b auch rezeptpflichtig wird aber als nahrungsergängungsmittel verkauft) kann man es auch ohne Rezept kaufen.
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Dieser Logik zufolge könnte man also Oxycodon als Nahrungsergänzungsmittel bewerben und somit ohne Rezeptpflicht verkaufen?
Außerdem: Vitamin C rezeptpflichtig? Liefer uns doch mal die Quelle dafür.
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Originally Posted by FlyffServices
Legal also ;)
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Da muss ich dir zustimmen, CBD ist legal.
Das heißt aber nicht das unverarbeitete Nutzhanfblüten legal sind.
Es kommt dabei stark auf die Interpretation des Gesetzes an, bspw. wurde in der Hanfbar in Braunschweig bereits zwei mal eine Razzia durchgeführt.
Auch wenn der THC Gehalt bei unter 0.2% liegt würde ich mich nicht in Straffreiheit wiegen.
Davon abgesehen hat die Polizei keine Möglichkeit auf Anhieb festzustellen ob es sich um Nutzhanf handelt oder nicht.