Eine Frage zur Steuererklärung

03/17/2018 18:23 georgimus#1
Guten Abend zusammen,

ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und dazu habe ich eine Frage. Ich nutze ein Programm, was mir bis jetzt immer relativ genau gesagt hat, ob ich nachzahlen muss oder etwas erstattet bekomme.

Nun ist es so, dass ich gerne bei den Werbungskosten noch den Kauf einer Waschmaschine angeben möchte. Allerdings verändert sich mein Erstattungsbetrag trotz des relativ hohen Kaufpreises nicht mehr. Egal, ob ich 500€ oder 5000€ in die Spalte eintrage.

Weiß jemand, warum das so ist?
03/17/2018 19:47 Dörp#2
Welches Programm nutzt du?
03/17/2018 20:00 bisko #EGG#3
Evtl. ein Höchstbetrag(laut Gesetz) und deshalb keine große Änderung?
03/17/2018 20:23 georgimus#4
Kann gut sein @[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]. Wie kann ich das nachschauen?

Ich nutze das Programm von steuertipps.de
03/17/2018 21:06 Seekin#5
Liegt es möglicherweise an dem Objekt selbst? Ändert ein anderes Objekt, Arbeitskleidung et cetera, etwas an dem Erstattungsbetrag?
03/18/2018 09:59 georgimus#6
Auch schon getestet.

Aber ist jetzt eh beim Finanzamt. Sollte ich den angezeigten Betrag erstattet bekommen, bin ich mehr als zufrieden. Muss mich nur mal für das nächste Jahr schlau machen. Danke euch trotzdem!
03/19/2018 16:34 Jukeflow#7
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Originally Posted by Sempai? View Post
Evtl. ein Höchstbetrag(laut Gesetz) und deshalb keine große Änderung?
Sollte an dem Höchstbetrag liegen wie @[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] bereits erwähnt hat. Hatte das selbe Phänomen mit dem Arbeitsweg in km.
03/23/2018 00:34 Krotus#8
Werbungskosten kann man glaube ich nur bis 1000€ geltend machen. Wenn das schon vorher mit anderen Sachen voll war, dann kannste eben nicht mehr rausbekommen.
03/23/2018 08:05 Seekin#9
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Originally Posted by Krotus View Post
Werbungskosten kann man glaube ich nur bis 1000€ geltend machen. Wenn das schon vorher mit anderen Sachen voll war, dann kannste eben nicht mehr rausbekommen.
Wie meinst du das? Kann sein, dass ich mich komplett zum Affen mache, aber ich habe aus irgendeiner Vorlesung in Erinnerung, dass der Minimum-Betrag 1000 Euro ist. Wenn man auf 900 Euro kommt, könnte man beispielsweise ohne Angaben auf 1000 Euro hochschrauben. ;O
03/23/2018 08:12 Nivea Soft#10
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Originally Posted by Seekin View Post
Wie meinst du das? Kann sein, dass ich mich komplett zum Affen mache, aber ich habe aus irgendeiner Vorlesung in Erinnerung, dass der Minimum-Betrag 1000 Euro ist. Wenn man auf 900 Euro kommt, könnte man beispielsweise ohne Angaben auf 1000 Euro hochschrauben. ;O
Der Pauschalbetrag liegt bei 1.000€. Wenn du drüber lisgst kannst du das geltend machen indem du detailliert die Ausgaben auflistest.

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Originally Posted by finanztip.de
Wer im Jahr diesen Betrag mit seinen Werbungskosten nicht übersteigt, der könnte in der Anlage N seiner Steuererklärung darauf verzichten, einzelne Ausgaben einzutragen. Denn 1.000 Euro berücksichtigt das Finanzamt bei jedem Arbeitnehmer automatisch.
03/23/2018 10:29 Krotus#11
Aber ich frage mich wie Du ne Waschmaschiene für deinen Job brauchst. Beitreibst Du nen Waschsalon? :D
Ansonsten sehe ich das schwer an abzusetzen.
03/23/2018 10:45 Seekin#12
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Originally Posted by Nivea Soft View Post
Der Pauschalbetrag liegt bei 1.000€. Wenn du drüber lisgst kannst du das geltend machen indem du detailliert die Ausgaben auflistest.
Also habe ich mich richtig erinnert, hooray!
03/27/2018 18:30 georgimus#13
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Originally Posted by Krotus View Post
Aber ich frage mich wie Du ne Waschmaschiene für deinen Job brauchst. Beitreibst Du nen Waschsalon? :D
Ansonsten sehe ich das schwer an abzusetzen.
Ne, aber im Internet stand, dass man das auch auflisten kann. Aber habe es nicht gemacht, weil der Betrag ja nicht höher ging.^^

Noch ne Frage: Das Finanzamt hat mir letztes Jahr mitgeteilt, dass ich nun auf ewig verpflichtet bin, eine Steuererklärung abzugeben. Ich habe dort angerufen, aber die gute Dame nicht so recht verstanden. Bis dato bin ich davon ausgegangen, dass die Steuererklärung immer freiwillig ist. Wer setzt sich schon gerne nen ganzen Tag an den Rechner und trägt alle zusammen, nur um später nachzahlen zu dürfen?
03/27/2018 18:49 Krotus#14
Man ist eigentlich nur verpflichtet wenn man Einnahmen außerhalb von nicht selbstständiger Arbeit hat. Also aus Vermietung, Kapitalerträgen, Nebengewerbe usw.
03/27/2018 19:17 georgimus#15
Habe ich nicht. Komisch.

Werde dann da die Tage nochmal anrufen.