Kleingewerbe neben der Ausbildung

01/03/2018 08:29 Freshable#1
Hey,
zurzeit benötige ich neben meiner Ausbildung noch ein Gewerbeschein, um weiter nebenbei zu handeln und an günstigere Einkaufspreise zu kommen.

Der Arbeitgeber ist in meinem Fall Informiert und hat zugestimmt.

Ich möchte mir anfangs kein Geld aus dem Kleingewerbe nehmen, sondern nur damit wirtschaften.

Kann mir wer eine grobe Rechnung machen wie es aussieht mit der Steuerfreibetraggrenze ?
Und wie sieht es mit dem Azubi-Lohn aus, muss dieser versteuert werden ? Und muss ich mich krankenversichern? Monatliche IHK-Gebühren?
Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Materie aus, habe erst nächste Woche ein Termin beim StB.

Danke im voraus
01/03/2018 16:49 ZENS!ERT#2
Hallo Freshable,

mit dem Link müssten all deine Fragen beantwortet werden:
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01/03/2018 17:39 Renegade91#3
Quote:
Originally Posted by Freshable View Post
Hey,
zurzeit benötige ich neben meiner Ausbildung noch ein Gewerbeschein, um weiter nebenbei zu handeln und an günstigere Einkaufspreise zu kommen.

Der Arbeitgeber ist in meinem Fall Informiert und hat zugestimmt.

Ich möchte mir anfangs kein Geld aus dem Kleingewerbe nehmen, sondern nur damit wirtschaften.

Kann mir wer eine grobe Rechnung machen wie es aussieht mit der Steuerfreibetraggrenze ?
Und wie sieht es mit dem Azubi-Lohn aus, muss dieser versteuert werden ? Und muss ich mich krankenversichern? Monatliche IHK-Gebühren?
Vielleicht kennt sich ja jemand mit der Materie aus, habe erst nächste Woche ein Termin beim StB.

Danke im voraus
Ich kann dir kurz schon mal etwas dazu sagen, wie es bei einem Freund war, als er sich selbstständig gemacht hat und ich mich auch dazu etwas informiert habe.

Zum einen: Da dein AG damit einverstanden ist und du Vollzeit arbeiten gehst, hast du absolut keine Probleme. Du bist sowieso schon krankenversichert über deinen AG, du musst bei deiner Krankenkasse nichts ändern, da du nebengewerblich handelst und nicht hauptberuflich :) (aber rufe bitte trotzdem bei deiner Krankenkasse an um denen bescheid zu geben! Und zumindest wurde mir das so bei meiner Krankenkasse erzählt)
IHK Gebühren brauchst du soweit nicht, da du dich gar nicht erst bei der IHK anmelden musst :D bei der Gewerbeanmeldung meinte die Sachbearbeiterin, dass die IHK schon von selbst auf dich zu kommen würde, falls dies nötig sei.

Das sind die Infos die ich dir soweit aus meinen Erfahrungen und die von meinem Kumpel kommen :)
01/03/2018 18:19 Freshable#4
Vielen dank euch beiden.
Am Mittwoch bin ich beim Steuerberater und lass mich über Zahlen aufklären, wie viel ich einnehmen darf um keine Steuern zu zahlen und all sowas.
Ihr habt mir schon mal ordentlich weiter geholfen. :)
01/04/2018 08:59 Freshable#5
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Originally Posted by Dildo Shwaggins View Post
Für sowas brauchst du btw nicht zu einem kostenpflichtigen Steuerberater gehen. Du kannst dich einfach kostenlos von den Beamten deines Finanzamtes beraten lassen.
Der Steuerberater ist beim Erstgespräch Kostenlos, und danach bräuchte ich Ihn nurnoch ggf. zur Steuererklärung.
01/04/2018 15:21 xprositiivz#6
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Originally Posted by Freshable View Post
Der Steuerberater ist beim Erstgespräch Kostenlos, und danach bräuchte ich Ihn nurnoch ggf. zur Steuererklärung.
Wie sieht denn deine Erfahrung mit Buchhaltung aus? Falls du das den Steuerberater machen lässt wird das auch nochmal gutes Geld kosten. Willst du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen? Wie viel Umsatz hast / machst du voraussichtlich?

Ob du Steuern im gesamten zahlen musst kommt ganz auf deine persönliche Situation an.

Beispiel:

Du verdienst in der Ausbildung für das Jahr 2018 5.000€ Brutto.
Zusätzlich hast du einen steuerlichen Gewinn aus dem Nebengewerbe von 3.000€. Da wirst du 0,00€ Steuern zahlen müssen, da dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfeibetrag liegt.

Ein Tipp:

Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du vom Finanzamt Post und musst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben. Dort fragt dich das Finanzamt nach zukünftigen Gewinnen. Schätze diese etwas niedriger. Somit musst du kleinere / keine Einkommensteuervorauszahlungen leisten und zahlst die Steuern dann eben erst später, nachdem du Umsatz erwirtschaftet hast.

Ich empfehle dir für die Buchhaltung ein einfaches Buchhaltungsprogramm. Und alles vernünftig selber buchen. Es gibt ausreichend "Anleitungen" im Internet. Ich selbst bin Steuerfachangestellter und wüsste natürlich wie genau, doch zu ausführlich kann man hier nicht werden.

Noch wichtig:

Unterscheide bitte zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer.
Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Einkommensteuer zahlst du grundsätzlich auf deinen steuerpflichtigen Einkünfte (§19 EStG Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn / Azubi-Gehalt) und auf den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§15 EStG, dein Gewerbe).

Die Umsatzsteuer bezieht sich nur auf deine Umsätze. Solltest du die Klein-UN Regelung anwenden darfst du keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen und musst keine USt abführen. Darfst allerdings auch keine Vorsteuer aus Rechnungen ziehen.

Quote:
Originally Posted by Dildo Shwaggins View Post
Wie gesagt steht das Finanzamt für solche Sachen auch zur Verfügung. Ich habe mich als ich in deiner Situation (Gebrauch von Kleinunternehmerregelung) war mit der Steuererklärung ins Finanzamt gesetzt und mich von einer Beamtin anleiten lassen, war innerhalb von einer viertel Stunde getan (brauchst natürlich die korrekten monatlichen Abrechnungen). Da brauchst du nämlich grob gesagt nur deine Umsätze und Gewinne eintragen und damit hat sich das.
Nur ein kleiner Tipp wenn du Geld sparen willst.
Würde ich nicht empfehlen. Egal ob zum Geld sparen oder was auch immer. Dann lieber 1-2 Stunden einlesen und einfach selber machen.
01/04/2018 17:04 Drewfire#7
Quote:
Originally Posted by xprositiivz View Post
Wie sieht denn deine Erfahrung mit Buchhaltung aus?
Weil er auch ganz sicher so viel Umsatz und Erlös erwirtschaftet, dass er dazu verpflichtet ist.
01/05/2018 05:15 Krotus#8
Ab ca. 7500€ Gesammteinkommen (Azubigehalt + Gewinn aus Gewerbe) muss Einkommensteuer gezahlt werden.

Unter 17.500€ Umsatz beim Gewerbe kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, dann musst Du keine Umsatzsteuer zahlen und darfst keine ausweisen.

Krankenversicherung kommt drauf an wieviel Du mit deinem Gewerbe verdienst. Da mit deiner Versicherung im Verbindung setzen.

Für IHK Gebühren wirst Du wohl zu wenig verdienen mit Deinem Gewerbe. Da musst Du nix zahlen.
01/05/2018 09:05 xprositiivz#9
Quote:
Originally Posted by Zonkee View Post
Weil er auch ganz sicher so viel Umsatz und Erlös erwirtschaftet, dass er dazu verpflichtet ist.
Du bist nicht verpflichtet eine doppelte Buchführung zu machen. Da hast du schon recht. Nichts desto trotz muss er seine Unterlagen alle parat haben und am Ende des Jahres eine EÜR machen. Das gehört für mich auch mit zur Buchführung.

Quote:
Originally Posted by Dildo Shwaggins View Post
Und warum genau nicht?
Ich habe das bereits so gemacht und es hat prima funktioniert. Wie kommst du nun zu deiner Empfehlung?
Weil ich täglich mit dem Finanzamt arbeite. Und es geht einfach darum, dass er sich die Basics aneignen sollte. Natürlich hilft das Finanzamt. Doch langfristig sollte er in der Lage sein seine EÜR selbst zu erstellen und später einmal evtl. auch Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben / zu erstellen.

Quote:
Originally Posted by Krotus View Post
Ab ca. 7500€ Gesammteinkommen (Azubigehalt + Gewinn aus Gewerbe) muss Einkommensteuer gezahlt werden.

Unter 17.500€ Umsatz beim Gewerbe kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, dann musst Du keine Umsatzsteuer zahlen und darfst keine ausweisen.

Krankenversicherung kommt drauf an wieviel Du mit deinem Gewerbe verdienst. Da mit deiner Versicherung im Verbindung setzen.

Für IHK Gebühren wirst Du wohl zu wenig verdienen mit Deinem Gewerbe. Da musst Du nix zahlen.
Grundfreibetrag für 2018 liegt bei 9.000,00€.

Du kannst problemlos 2.000€ Gewinn aus Gewerbebetrieb verdienen und 8.000€ Azubi Gehalt haben. Die Einkommensteuer berechnet sich immer auf das "zu versteuernde Einkommen".

Grobes Beispiel ohne Berücksichtigung deiner Sonderausgaben o.Ä.:

Einkünfte §15 (Gewerbe): 2.000€
Einkünfte §19 (Arbeitnehmer): 8.000 - 1.000€ WK-PB.

= Summe der Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte =9.000 €

- Sonderausgaben (KV / PV )

= zu versteuerndes Einkommen.

Da hier keine KV/PV oder sonstige Sonderausgaben, Haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt sind kannst du ~ 10.500€ an Einkünften (Brutto Lohn + Gewinn aus Gewerbebetrieb) haben ohne Steuern zu zahlen.
01/05/2018 09:31 LostInDreams#10
Quote:
Originally Posted by Freshable View Post
Vielen dank euch beiden.
Am Mittwoch bin ich beim Steuerberater und lass mich über Zahlen aufklären, wie viel ich einnehmen darf um keine Steuern zu zahlen und all sowas.
Ihr habt mir schon mal ordentlich weiter geholfen. :)
Deine Ausbildungsvergütung müsste sowieso steuerfrei sein und dürfte nicht auf Dein mebengewerbe angerechnet werden.

Grüße
01/05/2018 12:50 Krotus#11
Quote:
Deine Ausbildungsvergütung müsste sowieso steuerfrei sein und dürfte nicht auf Dein mebengewerbe angerechnet werden.
Das ist nicht korrekt. Warum sollte die steuerfrei sein? Es wird immer alles zusammengerechnet.
01/05/2018 13:42 Freshable#12
Vielen vielen Dank,
ist noch alles sehr Kompliziert für mich, obwohl ich eine Kaufmännische Ausbildung mache.
Ich werde erstmal mit den StB sprechen, und mich mit dem Finanzamt kurzschließen, bevor ich ein Kleingewerbe anmelde.
Möchte auf keinen fall in eine Schuldenfalle tappen oder sonst was.
Vielen dank euch allen.
01/06/2018 03:37 Krotus#13
Quote:
Möchte auf keinen fall in eine Schuldenfalle tappen oder sonst was.
Naja wenn Du wenig verdienst musst Du in der Regel auch wenig zahlen. Heißt verschulden wirst Du dich dadurch eher nicht. Außer Du verdienst mehr und zahlst die Abgeben nicht korrekt und irgendwann findet das Finanzamt das raus. Aber dann darfste vielleicht auch mal verübergehend im sichersten Hotel der BRD einchecken ;)
01/06/2018 11:59 Freshable#14
Aber dann bitte am Plötzensee in dem hotel. :D
Da soll man öfters mal mit bisschen geschick Urlaub machen können ...