ihr huuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu's hahhahhasahhashagasgasas
Herzlichen Glückwunsch :)Quote:
Und zwar bekam ich letzte woche ein bußgeldbescheid, in der gesagt wird, dass ich die zulässige höchstgeschwindigkeit außerhalb geschl. Ortschaften um 22 km/h überschritten hab.
Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 60 km/h.
Festgestellte Geschw. nach Toleranzabzug: 82 km/h
Soweit ich weiß, wird doch immer 3 km/h Toleranz abgeozgen, sprich es müssten dann 79 km/h quasi sein. Oder versteh ich da irgendwas falsch?
Dieser Moment, wenn man den Text noch mit der Hand eintippt und es nicht währenddessen gerafft hat. :bandit:Quote:
Und zwar bekam ich letzte woche ein bußgeldbescheid, in der gesagt wird, dass ich die zulässige höchstgeschwindigkeit außerhalb geschl. Ortschaften um 22 km/h überschritten hab.
Die zulässige Geschwindigkeit beträgt 60 km/h.
Festgestellte Geschw. nach Toleranzabzug: 82 km/h
Soweit ich weiß, wird doch immer 3 km/h Toleranz abgeozgen, sprich es müssten dann 79 km/h quasi sein. Oder versteh ich da irgendwas falsch?
Naja, 2 Jahre Probezeit Verlängerung und Nachschulung.Quote:
Die Frage die sich mir jetzt stellt ist, wie alt ist der TE? Bist du noch in der Probezeit @[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] ? Wenn ja, hast du damit ja ein ziemliches Problem.
Dieses unglaublich schöne Vergnügen hatte ich.Quote:
Naja, 400€