Stichwort Keylogger,
Zunächst ist der Einsatz von dieser Art Aufzeichnungsgeräten gemäß § 202a Strafgesetzbuch (StGB) als „Ausspähen von Daten“ strafbar. Wenn die Person deine Daten für gewisse Zwecke benutzen möchte, spricht bei einer Weitergabe, etwa an ein Konkurrenzunternehmen oder Ähnliches, kommt noch eine wettbewerbsrechtliche Strafbarkeit hinzu, etwa gemäß § 17 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen oder Betriebsspionage.
Ich würde an deiner Stelle gegen die Person Strafrechtlich vorgehen.
Ich denke nicht dass du sehr begeistert davon warst, alle deine daten zu vernichten.
Es wird auf jedenfall konsequenzen für die Person haben wenn du Anzeige erstattest!