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Originally Posted by .VII
Da das BGB grundsätzlich alle Menschen als voll geschäftsfähig einstuft, regelt es nicht konkret den Eintritt der vollen Geschäftsfähigkeit, sondern deren Ausnahmen in § 104, § 106 BGB. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit wird somit mit Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit, § 2 BGB) erreicht.
Kurzgesagt Ja darfst du. Es zählt zu den Ausnahmen.
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Das BGB sagt, dass alle Menschen
rechtsfähig sind. Und zur Geschäftsfähigkeit trifft es auch eine ausdrückliche Regelung in § 104 BGB, wonach es geschäftsunfähige und auch nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähige Personen gibt, was auf den Thread Ersteller zutrifft.
Grundsätzlich sind Willenserklärungen eines 17-Jährigen nicht unwirksam und damit nichtig, sondern nur schwebend unwirksam. Das heißt er kann ein Rechtsgeschäft (Kauf) tätigen, aber die Wirksamkeit hängt von der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter (Eltern) ab. Wenn die später sagen, Nein, diesen Kauf wollen wir nicht, dann muss alles rückabgewickelt werden.
Soviel zur Theorie. In der Praxis wird der Threadersteller bei Amazon einen Account unter Angabe von 18 Jahren erstellen und damit schonmal gegen die Amazon-AGB verstoßen, nach denen er volljährig sein müsste. Was passiert und wer wird es rausbekommen? -> genau Niemand
Dann bestellt Threadersteller eine Sache, von mir aus einen Film/Game ab 18, er lässt sich das Ding nach Hause schicken. Postbote klingelt, Ding wird übergeben. Interessiert es den Postboten, ob er das Paket der 13-jährigen Emma übergibt oder dem 50-jährigen Jörg? -> ich denke nicht
Solange das Klingelschild und die Adresse stimmt, wirds schon passen