Kindergeld nach Beendigung der Schule

11/29/2016 18:11 Anonymous©#1
Habe die frage ob ich noch ein Anspruch auf Kindergeld habe. Habe diese Jahr mein Abi gemacht und bin seid dem aktiv auf der suche nach einem Studienplatz. Allerdings habe ich noch kein passenden gefunden und die 4 Monate Übergang enden bald. Habe ich danach noch ein Anspruch auf Kindergeld ? Ich mein ich bemühe mich ja ein Studium zu finden.
Vielleicht war oder ist jemand in der gleichen Situation.
11/29/2016 18:25 mrapc#2
Du hast bis 25 anspruch, viele Leute schreiben sich zum Beispiel bei Studiengängen ein, welche kein NC erfordern, bzw. auch keine Bewerbung und machen dann erstmal ein Jahr Pause, das Kindergeld wird nach der ersten Bescheinigung 1 Semester (6+ Monate) ausgezahlt.
11/29/2016 18:29 Anonymous©#3
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Originally Posted by mrapc View Post
Du hast bis 25 anspruch, viele Leute schreiben sich zum Beispiel bei Studiengängen ein, welche kein NC erfordern, bzw. auch keine Bewerbung und machen dann erstmal ein Jahr Pause, das Kindergeld wird nach der ersten Bescheinigung 1 Semester (6+ Monate) ausgezahlt.
Also man muss angenommen sein und nur die Bewerbung zählt nicht?
11/29/2016 18:29 EliteTrucks'n'Stalls#4
Solange du Arbeits/Ausbildungs oder in deinem Fallen Studium Suchen bist wird es ohne Probleme bis zum vollendeten 25. Lebensjahr weiter gezahlt =) Grüße
11/29/2016 18:31 Prozess#5
Geh zu einer Weiterführenden Schule
oder informiert deinen Berufsberater das du irgendwie "Praktikum" Freiwilliges Soziales Jahr machst dann hast du Anspruch drauf. Nur wenn du das machst was die dir sagen dann hast Anspruch sonst haste Anspruch auf NICHTS.
Die sind da so streng. Kriegst sogar 1€ Jobs, gibts zwar nicht mehr aber kriegst halt Hunger lohn musst dann arbeiten gehen.
11/29/2016 18:32 mrapc#6
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Also man muss angenommen sein und nur die Bewerbung zählt nicht?
Kommt drauf an, du brauchst einen Nachweis, da gehen Praktiken oder auch das du auf einer Warteliste einer Uni stehst, die qis-Systeme der Unis bieten dir da die nötigen Unterlagen/Scheine.

Sofern du dich schon Beworben bzw. eingeschrieben hast.
Wie gesagt du kannst dich auch noch in einen anderen Studiengang einschreiben solange du nicht angenommen bist musst ja nicht hingehen.
11/29/2016 19:58 FlyffServices#7
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Originally Posted by Prozess View Post
Geh zu einer Weiterführenden Schule
oder informiert deinen Berufsberater das du irgendwie "Praktikum" Freiwilliges Soziales Jahr machst dann hast du Anspruch drauf. Nur wenn du das machst was die dir sagen dann hast Anspruch sonst haste Anspruch auf NICHTS.
Die sind da so streng. Kriegst sogar 1€ Jobs, gibts zwar nicht mehr aber kriegst halt Hunger lohn musst dann arbeiten gehen.
Er fragt wegen Kindergeld und nicht wegen ALG1?

Wenn du qualifiziert für Kindergeld bist bekommst du es, wenn nicht dann nicht.

- Nicht älter als 25
- Schul/Ausbildung/Studium suchend
- Schule/Ausbildung/Studium machen.

Geh hin, knall denen deine Bewegungsversuche auf den kopf und gönn dir Kindergeld.