Paymentwall

08/08/2016 22:17 Entonsammler#1
Hi,
da auf meinem Gameserver öfters Leute spenden wollen (via PSC etc.), der Server aber mit Paypal bezahlt wird wollte ich etwas wie Paymentwall auf meinem Server einführen.

Ich weiß halt nur nicht was ich benutzen soll, was ich brauche und wie ich dies umsetze.

Zu "was ich benutzen soll":
Bei der Paymentwall bin ich mir nicht sicher,
es müsste bestenfalls PSC , Handypay und andere Dinge akzeptiert werden,

Zu "was ich brauche":
Was ich beim Staat bzw. Finanzamt melden muss,
bzw. gleich ein Gewerbe brauche.

Zu "wie ich dies umsetze"
Wie ich es realisiere das meine Leute auch etwas bekommen z.B. auf Website und einer App benutzbar.

Wäre über jede helfende Antwort dankbar :).

MfG
08/09/2016 14:19 Xio.#2
Edit: El Presidente sagt ich rede nur scheisse :(
08/09/2016 14:32 MrSm!th#3
^Schwachsinn, die Geringfügigkeitsgrenze bezieht sich ausschließlich auf Beschäftigungsverhältnisse, also wenn du irgendwo angestellt bist. Und gemeldet werden geringfügig Beschäftigte ebenso (vom Arbeitgeber halt). Die müssen eben nur keine Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Wenn er gewerblich tätig ist, also nicht-einmalige Einnahmen mit einer selbstständigen Tätigkeit erzielt (und davon würde ich beim Betrieb eines Gameservers mal ausgehen, auch wenn er es als Spenden bezeichnet), dann muss er auch ein Gewerbe anmelden. Punkt. Dazu gibt es keine Ausnahmen. Das Gewerbe meldet man einfach beim Gewerbeamt der Stadt an; da er wahrscheinlich kein Vermögen mit dem Server machen wird, reicht dafür ein Kleingewerbe. Das kostet nicht viel und es müssen keine Steuern gezahlt werden, solange der Jahresumsatz den Freibetrag von 17.500€ nicht übersteigt.

Quote:
Zu "was ich benutzen soll":
Bei der Paymentwall bin ich mir nicht sicher,
es müsste bestenfalls PSC , Handypay und andere Dinge akzeptiert werden,
Vielleicht wäre ja G2A Pay für dich interessant?

Die meisten seriösen Payment Gateways verlangen übrigens auch ein Dokument, das die Existenz deiner Firma belegt. Um die Anmeldung eines Kleingewerbes kommst du also höchstwahrscheinlich nicht herum.

Quote:
Zu "wie ich dies umsetze"
Wie ich es realisiere das meine Leute auch etwas bekommen z.B. auf Website und einer App benutzbar.
Wenn du programmieren kannst: Selbst programmieren. Ansonsten wirst du dir wen suchen müssen, der solche Integrationen für dich programmiert.
08/09/2016 21:56 Entonsammler#4
Quote:
Originally Posted by MrSm!th View Post
^Schwachsinn, die Geringfügigkeitsgrenze bezieht sich ausschließlich auf Beschäftigungsverhältnisse, also wenn du irgendwo angestellt bist. Und gemeldet werden geringfügig Beschäftigte ebenso (vom Arbeitgeber halt). Die müssen eben nur keine Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Wenn er gewerblich tätig ist, also nicht-einmalige Einnahmen mit einer selbstständigen Tätigkeit erzielt (und davon würde ich beim Betrieb eines Gameservers mal ausgehen, auch wenn er es als Spenden bezeichnet), dann muss er auch ein Gewerbe anmelden. Punkt. Dazu gibt es keine Ausnahmen. Das Gewerbe meldet man einfach beim Gewerbeamt der Stadt an; da er wahrscheinlich kein Vermögen mit dem Server machen wird, reicht dafür ein Kleingewerbe. Das kostet nicht viel und es müssen keine Steuern gezahlt werden, solange der Jahresumsatz den Freibetrag von 17.500€ nicht übersteigt.

Vielleicht wäre ja G2A Pay für dich interessant?

Die meisten seriösen Payment Gateways verlangen übrigens auch ein Dokument, das die Existenz deiner Firma belegt. Um die Anmeldung eines Kleingewerbes kommst du also höchstwahrscheinlich nicht herum.


Wenn du programmieren kannst: Selbst programmieren. Ansonsten wirst du dir wen suchen müssen, der solche Integrationen für dich programmiert.
Danke :).
Das ich einen Programmierer brauche dachte ich mir schon .
Das ich ein Gewerbe brauche ist etwas doof ich werd aber trotzdem zusehn :).
08/11/2016 17:43 itanummer#5
MrSmith hat eigentlich schon alles gesagt wollte nur noch 2 Dinge anmerken.
1. Paymentwall fordert Dokumente, spätestens wenn Du auszahlen willst
2. Kleingewerbe ist eigentlich nur ein synonym für Gewerbe die unter dem Freibetrag liegen
08/23/2016 05:40 Blangonga#6
Bisher war von geringfügig entlohnt Beschäftigten die Rede. Die Geringfügigkeit ihres Arbeitsverhältnisses ergibt sich allein durch die Verdienstgrenzen, nicht durch die Arbeitszeit. Dies ist der Unterschied zur geringfügig kurzfristigen Beschäftigung. Eine solche liegt dann vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr beschränkt wird. Bis 31. Dezember 2014 lag die Grenze bei drei Monaten und 70 Arbeitstagen.

Eine kurzfristige Beschäftigung ist nur dann versicherungsfrei, wenn sie auch die Voraussetzung einer geringfügigen Beschäftigung erfüllt, Sie also nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen oder die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Der Arbeitnehmer ist bei einer kurzfristigen Beschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss 25 Prozent Steuern an das Betriebsstättenfinanzamt sowie 0,7 Prozent Umlagebeitrag bei Krankheit und 0,24 Prozent Umlagebeitrag bei Schwangerschaft / Mutterschaft entrichten. Diese Umlagebeiträge gelten auch für andere geringfügig Beschäftigte.