Hallo liebe Community,
ich bin derzeit an der Entwicklung eines Projektes, bei dem ich gerne Geld einnehmen würde. Prinzipiell soll das über Abonnements funktionieren. Ähnlich wie bei Twitch sollen User bestimmte Vorteile für eine monatliche Zahlung freigeschalten bekommen. Jetzt habe ich da aber zu deutschem & internationalen Recht noch ein paar Fragen:
- Wie sieht es mit dem Alter aus? Kann ein nicht geschäftsfähiges Kind (< 14 Jahre) ein solches Abonnement rechtskräftig abschließen? Gibt es Unterschiede bei der Wahl der Zahlungsmöglichkeiten, zb Paypal (ab 18 J.) und Lastschrift (Bankkonto)?
- Twitch liefert bei einem abgeschlossenem Abonnement keine Rechnung, Quittung oder Ähnliches.. Muss ich das nicht? Bzw. muss ich derartiges auf Nachfrage liefern?
- Muss eine Rechnung - falls doch der Fall - auch schriftlich per Post (und das dann monatlich?!) an die Käuferadresse geschickt werden?
Falls mir noch mehr Fragen einfallen, würde ich diese einfach nachtragen. Vielen Dank schonmal für die hoffentlich einleuchtenden und rechtlich belegten Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
Legithos
ich bin derzeit an der Entwicklung eines Projektes, bei dem ich gerne Geld einnehmen würde. Prinzipiell soll das über Abonnements funktionieren. Ähnlich wie bei Twitch sollen User bestimmte Vorteile für eine monatliche Zahlung freigeschalten bekommen. Jetzt habe ich da aber zu deutschem & internationalen Recht noch ein paar Fragen:
- Wie sieht es mit dem Alter aus? Kann ein nicht geschäftsfähiges Kind (< 14 Jahre) ein solches Abonnement rechtskräftig abschließen? Gibt es Unterschiede bei der Wahl der Zahlungsmöglichkeiten, zb Paypal (ab 18 J.) und Lastschrift (Bankkonto)?
- Twitch liefert bei einem abgeschlossenem Abonnement keine Rechnung, Quittung oder Ähnliches.. Muss ich das nicht? Bzw. muss ich derartiges auf Nachfrage liefern?
- Muss eine Rechnung - falls doch der Fall - auch schriftlich per Post (und das dann monatlich?!) an die Käuferadresse geschickt werden?
Falls mir noch mehr Fragen einfallen, würde ich diese einfach nachtragen. Vielen Dank schonmal für die hoffentlich einleuchtenden und rechtlich belegten Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
Legithos