Einen wunderschönen Montag OT,
Also folgendes...
Vor ein Paar Tagen laufe ich um 5:00 morgens mit einem Kollegen durch die Gegend und spielen dabei Pokemon Go, als auf einmal ein Polizeiauto neben uns hielt.
Sie stiegen aus und sagten "Guten Tag, Personenkontrolle" - Ok, was auch immer also geb ich denen halt meinen Ausweis.
Nachdem sie meine Personalien durchgegeben hatten sind sie auf die Idee gekommen in sämtliche Taschen von mir schauen zu dürfen, meine Reaktion war erstmal: "Das ist ein Eingriff in meine Privatsphäre und eine Verletzung meiner Persöhnlichkeitsrechte, also nein"
Zudem Zeitpunkt kannte ich nicht die genauen Paragraphen ich hatte nur mal gehört, dass die Polizei nicht in die Taschen schauen darf, wenn man es ihnen verbieten.
Naja also haben die Polizisten immer mehr auf uns eingeredet und schon angedroht eine zweite Streife zu holen... ich hab schlussendlich nachgegeben und meine Taschen geleert, weil es 5:00 war, ich todes Breit war und auch was stecken hatte.
Die haben aber nichts gefunden und wir konnten weitergehen...
Meine Frage also: haben sich die Polizisten rechtswidrig verhalten?
am nächsten bin ich auf diese Seite gestoßen
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Dort steht
Ich bin weder vorbestraft, noch bestand ein Verdacht (Ich sah extrem wasted aus meine Augen waren knallrot, aber justisch ist dies noch lange kein Verdacht) und trotzdem haben mich die Polizisten gegen meinen willen durchsucht.
Was ist das also für ein Bullshit, den ich mir um 5:00 morgens geben musste, was kann ich das nächste mal anders machen, damit ich nicht durchsucht werde?
Also folgendes...
Vor ein Paar Tagen laufe ich um 5:00 morgens mit einem Kollegen durch die Gegend und spielen dabei Pokemon Go, als auf einmal ein Polizeiauto neben uns hielt.
Sie stiegen aus und sagten "Guten Tag, Personenkontrolle" - Ok, was auch immer also geb ich denen halt meinen Ausweis.
Nachdem sie meine Personalien durchgegeben hatten sind sie auf die Idee gekommen in sämtliche Taschen von mir schauen zu dürfen, meine Reaktion war erstmal: "Das ist ein Eingriff in meine Privatsphäre und eine Verletzung meiner Persöhnlichkeitsrechte, also nein"
Zudem Zeitpunkt kannte ich nicht die genauen Paragraphen ich hatte nur mal gehört, dass die Polizei nicht in die Taschen schauen darf, wenn man es ihnen verbieten.
Naja also haben die Polizisten immer mehr auf uns eingeredet und schon angedroht eine zweite Streife zu holen... ich hab schlussendlich nachgegeben und meine Taschen geleert, weil es 5:00 war, ich todes Breit war und auch was stecken hatte.
Die haben aber nichts gefunden und wir konnten weitergehen...
Meine Frage also: haben sich die Polizisten rechtswidrig verhalten?
am nächsten bin ich auf diese Seite gestoßen
[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Dort steht
Soviel dazuQuote:
Das darf die Polizei
Deine Identität feststellen: Das heißt, sie dürfen deinen Ausweis verlangen.
Das darf sie grundsätzlich nicht
dich durchsuchen!
Habe nie zugestimmtQuote:
außer mit Deiner Zustimmung
Achtung! Schweigen gilt als Zustimmung. Kündigt ein Polizist an, dich zu untersuchen, musst du ihm antworten, um deine Zustimmung zu verweigern. Antwortest du: „Nein, das lassen sie. Ich bin damit nicht einverstanden.“, darf er dich nicht durchsuchen.
Bin ein unbeschriebenes Blatt bei den Bullen.Quote:
Als Verdächtigen nach §102 StPO (Strafprozessordnung)
Hierfür musst du bereits einer Straftat verdächtigt werden. (Z.B. der Besitz von Drogen.) Zunächst einmal giltst du aber als Unverdächtiger. Verdächtiger bist du nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte oder Tatsachen vorliegen, dass du eine Straftat begangen hast. (Dass du z.B. rote Augen hast macht dich nicht zum Verdächtigen.)
Nichts dergleichen, wir sind nur rumgelaufen.Quote:
als Unverdächtiger nach §103 StPO
als unverdächtige Person darf die Polizei dich nur durchsuchen, wenn Tatsachen vorliegen, dass dies wahrscheinlich zur Ergreifung eines Verdächtigen oder zur Spurensicherung beiträgt. Das wäre z.B. der Fall, wenn dir vor den Augen der Polizei der Tatgegenstand einer Straftat (die eine andere Person begangen hat) zugesteckt würde.
Also fassen wir zusammen:Quote:
Möchte dich ein Polizist ohne deine Zustimmung und ohne dass die §§102, 103 StPO zutreffen, untersuchen, kannst du ihm erklären: „Das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §344 StGB der Verfolgung Unschuldiger strafbar.
Ich bin weder vorbestraft, noch bestand ein Verdacht (Ich sah extrem wasted aus meine Augen waren knallrot, aber justisch ist dies noch lange kein Verdacht) und trotzdem haben mich die Polizisten gegen meinen willen durchsucht.
Was ist das also für ein Bullshit, den ich mir um 5:00 morgens geben musste, was kann ich das nächste mal anders machen, damit ich nicht durchsucht werde?