'Rechte' bei einer Polizeikontrolle

08/01/2016 16:15 weirdo61#1
Einen wunderschönen Montag OT,

Also folgendes...

Vor ein Paar Tagen laufe ich um 5:00 morgens mit einem Kollegen durch die Gegend und spielen dabei Pokemon Go, als auf einmal ein Polizeiauto neben uns hielt.
Sie stiegen aus und sagten "Guten Tag, Personenkontrolle" - Ok, was auch immer also geb ich denen halt meinen Ausweis.
Nachdem sie meine Personalien durchgegeben hatten sind sie auf die Idee gekommen in sämtliche Taschen von mir schauen zu dürfen, meine Reaktion war erstmal: "Das ist ein Eingriff in meine Privatsphäre und eine Verletzung meiner Persöhnlichkeitsrechte, also nein"

Zudem Zeitpunkt kannte ich nicht die genauen Paragraphen ich hatte nur mal gehört, dass die Polizei nicht in die Taschen schauen darf, wenn man es ihnen verbieten.

Naja also haben die Polizisten immer mehr auf uns eingeredet und schon angedroht eine zweite Streife zu holen... ich hab schlussendlich nachgegeben und meine Taschen geleert, weil es 5:00 war, ich todes Breit war und auch was stecken hatte.
Die haben aber nichts gefunden und wir konnten weitergehen...

Meine Frage also: haben sich die Polizisten rechtswidrig verhalten?

am nächsten bin ich auf diese Seite gestoßen
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Dort steht

Quote:
Das darf die Polizei
Deine Identität feststellen: Das heißt, sie dürfen deinen Ausweis verlangen.

Das darf sie grundsätzlich nicht
dich durchsuchen!
Soviel dazu


Quote:
außer mit Deiner Zustimmung
Achtung! Schweigen gilt als Zustimmung. Kündigt ein Polizist an, dich zu untersuchen, musst du ihm antworten, um deine Zustimmung zu verweigern. Antwortest du: „Nein, das lassen sie. Ich bin damit nicht einverstanden.“, darf er dich nicht durchsuchen.
Habe nie zugestimmt



Quote:
Als Verdächtigen nach §102 StPO (Strafprozessordnung)
Hierfür musst du bereits einer Straftat verdächtigt werden. (Z.B. der Besitz von Drogen.) Zunächst einmal giltst du aber als Unverdächtiger. Verdächtiger bist du nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte oder Tatsachen vorliegen, dass du eine Straftat begangen hast. (Dass du z.B. rote Augen hast macht dich nicht zum Verdächtigen.)
Bin ein unbeschriebenes Blatt bei den Bullen.



Quote:
als Unverdächtiger nach §103 StPO
als unverdächtige Person darf die Polizei dich nur durchsuchen, wenn Tatsachen vorliegen, dass dies wahrscheinlich zur Ergreifung eines Verdächtigen oder zur Spurensicherung beiträgt. Das wäre z.B. der Fall, wenn dir vor den Augen der Polizei der Tatgegenstand einer Straftat (die eine andere Person begangen hat) zugesteckt würde.
Nichts dergleichen, wir sind nur rumgelaufen.

Quote:
Möchte dich ein Polizist ohne deine Zustimmung und ohne dass die §§102, 103 StPO zutreffen, untersuchen, kannst du ihm erklären: „Das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §344 StGB der Verfolgung Unschuldiger strafbar.
Also fassen wir zusammen:
Ich bin weder vorbestraft, noch bestand ein Verdacht (Ich sah extrem wasted aus meine Augen waren knallrot, aber justisch ist dies noch lange kein Verdacht) und trotzdem haben mich die Polizisten gegen meinen willen durchsucht.


Was ist das also für ein Bullshit, den ich mir um 5:00 morgens geben musste, was kann ich das nächste mal anders machen, damit ich nicht durchsucht werde?
08/01/2016 16:20 Bananenwerfer#2
Quote:
Also fassen wir zusammen:
Ich bin weder vorbestraft, noch bestand ein Verdacht (Ich sah extrem wasted aus meine Augen waren knallrot, aber justisch ist dies noch lange kein Verdacht) und trotzdem haben mich die Polizisten gegen meinen willen durchsucht.
Quote:
Naja also haben die Polizisten immer mehr auf uns eingeredet und schon angedroht eine zweite Streife zu holen... ich hab schlussendlich nachgegeben und meine Taschen geleert, weil es 5:00 war, ich todes Breit war und auch was stecken hatte.
Die haben aber nichts gefunden und wir konnten weitergehen..
Du wiedersprichst dir. Du sagst doch selber das du eingewilligt hast, also haben sie dich auch nicht gegen deinen Willen durchsucht.
08/01/2016 16:21 weirdo61#3
Ehrlich jetzt?
ich habe davor locker 5 mal gesagt, dass ich dies nicht möchte.

soll das heißen, nächstes mal widersprechen egal ob dann ne zweite streife kommt oder am ende die uns noch mit auf die wache nehmen??
08/01/2016 16:40 Johnny zockt#4
Quote:
Originally Posted by weirdo61 View Post
Ehrlich jetzt?
ich habe davor locker 5 mal gesagt, dass ich dies nicht möchte.

soll das heißen, nächstes mal widersprechen egal ob dann ne zweite streife kommt oder am ende die uns noch mit auf die wache nehmen??
welche 2te Strafe den? Und was war die erste?
08/01/2016 16:43 finalSh0t®#5
Wenn man nichts zu verbergen hat, einfach einwilligen.
Wenn man etwas zu verbergen hat, einfach stur bleiben.
Wenn man etwas zu verbergen hat und letztendlich erwischt wird -> Pech gehabt.

Verstehe nicht wieso man sich so viele Gedanken machen muss und irgendwelche Paragraphen auswendig lernen will..
08/01/2016 16:48 Brolaf!#6
Streife*.
Naja die Polizei wartet ja nur darauf dass du einknickst und deine Taschen ausräumst.
Du hast es ohne Zwang getan also haben sie nichts falsch gemacht. Nächstes Mal einfach Nein sagen und nichts tun.
Die meisten Polizisten üben Druck aus und tun als würden soe etwas dürfen. Darauf hin machen es die meisten bereitwillig weil sie denken dass würde eh geschehen. Das ist aber oft ein Irrtum.
08/01/2016 16:49 FlyffServices#7
Wenn du da rumlaufst wie Harry auf Crack könnten sie auch einfach einen Drogentest machen (wenn du ihn verweigerst halt bluttest auf dem Revier) und anschließend deine Tasche durchwühlen. Korrigiert mich wenn ich mich irre.

Wofür den Streß wenn du sowieso keine Dildos und/oder Drogen in der Bag hast?
08/01/2016 16:54 weirdo61#8
Quote:
Originally Posted by FlyffServices View Post
Wenn du da rumlaufst wie Harry auf Crack könnten sie auch einfach einen Drogentest machen (wenn du ihn verweigerst halt bluttest auf dem Revier) und anschließend deine Tasche durchwühlen. Korrigiert mich wenn ich mich irre.
nein wieso sollten sie einen Drogentest machen dürfen?
bin nicht auto gefahren oder so.

Quote:
Wofür den Streß wenn du sowieso keine Dildos und/oder Drogen in der Bag hast?
ich hatte, wie gesagt, was stecken.


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Also war es einfach mein Fehler, dass ich nachgegeben habe, ich hätte einfach sturr bleiben sollen.
08/01/2016 16:59 FlyffServices#9
Quote:
Originally Posted by weirdo61 View Post
nein wieso sollten sie einen Drogentest machen dürfen?
bin nicht auto gefahren oder so.
Google sagt:
Quote:
Das dürfen die, wenn ein Anfangsverdacht besteht. Rote Augen sind so ein Anfangsverdacht. Du darfst dich zwar weigern, das heißt aber das sie dich vorläufig festnehmen dürfen und dann wird der Test richterlich angeordnet.
08/01/2016 17:06 weirdo61#10
Quote:
Originally Posted by FlyffServices View Post
Google sagt:
ich bin mir sehr sicher, dass sich das auf fahrzeugkontrollen bezieht
08/01/2016 17:15 FlyffServices#11
Quote:
Originally Posted by weirdo61 View Post
ich bin mir sehr sicher, dass sich das auf fahrzeugkontrollen bezieht
Eben nicht.

So wie ihr das äußert könnte ich also vollgekokst und mit einem päckchen nachschub in der Tasche ruhig nachhause dümpeln ohne Angst zu haben von den Polizisten gecasht zu werden?

Wofür geb ich mir dann die Mühe mir pufferzonen in die Schuhe zu schneiden wo ich dann das "ungeziefer" verstecken kann?
08/01/2016 17:18 weirdo61#12
Quote:
Originally Posted by FlyffServices View Post
Eben nicht.

So wie ihr das äußert könnte ich also vollgekokst und mit einem päckchen nachschub in der Tasche ruhig nachhause dümpeln ohne Angst zu haben von den Polizisten gecasht zu werden?

Wofür geb ich mir dann die Mühe mir pufferzonen in die Schuhe zu schneiden wo ich dann das "ungeziefer" verstecken kann?
Wenn du kein weisses Zeug an der Nase/händen hast und dadurch kein verdacht entsteht.

ja genau so ist es.