Wichtige Frage wegen Versicherung etc.

07/02/2016 13:44 Aneko ♥#1
Hallo,
Heute habe ich mal ne besondere Frage, bezw 2.

Vorgeschichte:
Mein Sohn (21 Monate) hat mein Schlüssel in den TV geworfen und das Bild war weg...
jetzt ist dort ne kleine Spiederapp.. sorry bin gerade immer noch voller Wut.. immerhin war der TV sehr teuer und sehr groß..

Nun meine Fragen:
Greift die Versicherung ein auch wenn man die Rechnung nicht mehr hat? ( Wer kann den Ahnen das sowas passiert... weil sowas macht mein Sohn eigentlich nie!)


Kann man den TV noch retten?

Hab mir jetzt zwar vorhin nen 55 Zoll bestellt aber kann ja sein, dass man da noch was retten kann und ob sich das dann überhaupt lohnt?

Bitte: Keine Trolls und keine Kiddi Style Antworten bitte, bin schon genervt genug gerade..

Die Versicherung hat natürlich Samstags kein Support außer bei einem Wasserschaden. -.-
07/02/2016 13:58 Afrozilla#2
Vorweg: Wieso 21 Monate? Schreib doch einfach, dass dein Sohn fast 2 Jahre alt ist!
Wieso bist du sauer auf dein Kind? Er ist nichtmal 2 Jahre alt und macht halt faxen. Willkommen im Leben eines Elternteils.

Ja, die Versicherung sollte es übernehmen, weil die private Haftpflichtversicherung greifen sollte.
Ansonsten ruf halt am Montag an, frag nach und gut ist. Die werden dir schon sagen können, was zu tun ist und was sie selbst tun.
07/02/2016 14:12 Schnucki.#3
Erziehung ist wohl nicht so deins, hm?
07/02/2016 14:18 Aneko ♥#4
Ob 21 Monate oder fast 2 ergibt kein Unterschied und auf mein Sohn bin ich nicht sauer, steht ja dort nicht oder?^^
@[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] , du hast wohl auch nicht mehr alle Plätzchen beisahmen oder?
Steh mal daneben und versuche in zeit Lupe es zuverhindern.
Diese reflexe möchte ich auch gerne haben..

Ich kann sehr voll meine Kinder gut erziehen, hast du schonmal was von der Trotzphase gehört? Nein? Google Dich mal rum oder Frag ein Arzt.

Hast anscheinen keine Kinder, sonst würdest du so ein scheiß nicht von Dir geben.

Danke Afro.. und den Fernseher kann man sonst nicht so retten?
Ist nen Plasma..
07/02/2016 14:22 exceble#5
Vielleicht wischt du mal mit einem Taschentuch drüber?

Ne, ohne Spaß, was willst du da noch groß retten ohne Reperatur via Haftpflichtversicherung?
07/02/2016 14:37 TonyM0ntana#6
Quote:
Danke Afro.. und den Fernseher kann man sonst nicht so retten?
Ist nen Plasma..
Naja Du wirst ihn nicht retten können sondern nur ein Fachmann. Und das kostet eben. Darum, wenn du ne Haftplfichtversicherung hast sollte die Greifen wobei die Fehlende Rechnung ein Problem werden kann. Das Beste ist, wenn du mal bei deiner Versicherung anrufst und deinen Sachbearbeiter fragst.
07/02/2016 14:43 Aneko ♥#7
Danke, endlich mal Sinnvolle Antworten womit ich was anfangen kann. :)

Ja ich warte mal bis Montag ich denke eine Reparatur wird bestimmt so teuer sein, dass man gleich nen holen kann oder?

Naja, Danke euch 2 @[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] und @[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
07/02/2016 14:46 exceble#8
Quote:
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Danke, endlich mal Sinnvolle Antworten womit ich was anfangen kann. :)

Ja ich warte mal bis Montag ich denke eine Reparatur wird bestimmt so teuer sein, dass man gleich nen holen kann oder?

Naja, Danke euch 2 @[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] und @[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
Die Reperatur wird bestimmt nicht wenig kosten, aber dafür hat man ja eine Haftpflichtversicherung, welche in solchen Fällen den Schaden übernimmt. Einfach mal anrufen und nachfragen, die können dir noch viel weiter helfen als wir es je könnten.

Immer wieder gerne :)
07/02/2016 14:55 nWo.#9
Quote:
Originally Posted by exceble View Post
Die Reperatur wird bestimmt nicht wenig kosten, aber dafür hat man ja eine Haftpflichtversicherung, welche in solchen Fällen den Schaden übernimmt. Einfach mal anrufen und nachfragen, die können dir noch viel weiter helfen als wir es je könnten.

Immer wieder gerne :)
Eine Haftpflichtversicherung greift hier nicht, also bitte kein Unwahrheiten verbreiten.
Eine Haftplficht zahlt nur bei Schäden an Dritten nicht im Haushalt lebenden Personen. (Z.B du schmeißt beim Freund den Fernseher runter)
Zweitens wird nur zum Zeitwert ersetzt, was bedeutet wenn der Fernseher 1 Jahr alt war würde vll die Hälfte des Kaufpreis erstattet werden.
Drittens ist der Sohn unter 6 Jahre alt und somit nicht Schadenersatzpflichtig wenn dann wäre der Erziehungsberechtige als Aufsichtsperson dran und damit wären wir wieder beim ersten Punkt -> Schaden wird nur an Dritten ersetzt nicht an dir selbst.

Somit blöd gelaufen aber die Haftpflicht Versicherung ersetzt sowas nicht (Lustig wie sogar Mods sowas behaupten..)

Edit: Das mit der Rechnung wäre kein Problem man kann ja Anhand des Modelles, Gutachten, Markt etc. berechnen wie hoch der Wert damals war und wie hoch er jetzt ist.
07/02/2016 15:05 exceble#10
Quote:
Originally Posted by nWo. View Post
Eine Haftpflichtversicherung greift hier nicht, also bitte kein Unwahrheiten verbreiten.
Eine Haftplficht zahlt nur bei Schäden an Dritten nicht im Haushalt lebenden Personen. (Z.B du schmeißt beim Freund den Fernseher runter)
Zweitens wird nur zum Zeitwert ersetzt, was bedeutet wenn der Fernseher 1 Jahr alt war würde vll die Hälfte des Kaufpreis erstattet werden.
Drittens ist der Sohn unter 6 Jahre alt und somit nicht Schadenersatzpflichtig wenn dann wäre der Erziehungsberechtige als Aufsichtsperson dran und damit wären wir wieder beim ersten Punkt -> Schaden wird nur an Dritten ersetzt nicht an dir selbst.

Somit blöd gelaufen aber die Haftpflicht Versicherung ersetzt sowas nicht (Lustig wie sogar Mods sowas behaupten..)

Edit: Das mit der Rechnung wäre kein Problem man kann ja Anhand des Modelles, Gutachten, Markt etc. berechnen wie hoch der Wert damals war und wie hoch er jetzt ist.
Deswegen sag ich, einfach mal nachfragen. Versicherungen sind unterschiedlich und unsere hat z.B. auch schon Schäden meines Bruders, welcher mitversichert ist, an meinen Wertgegenständen übernommen. Wir können uns über den Sachverhalt keine Meinung bilden, weswegen er sich entweder A. eine Geschichte ausdenken oder B. einfach mal bei seiner Versicherung nachfragen sollte.
07/02/2016 15:08 Aneko ♥#11
Quote:
Originally Posted by nWo. View Post
Eine Haftpflichtversicherung greift hier nicht, also bitte kein Unwahrheiten verbreiten.
Eine Haftplficht zahlt nur bei Schäden an Dritten nicht im Haushalt lebenden Personen. (Z.B du schmeißt beim Freund den Fernseher runter)
Zweitens wird nur zum Zeitwert ersetzt, was bedeutet wenn der Fernseher 1 Jahr alt war würde vll die Hälfte des Kaufpreis erstattet werden.
Drittens ist der Sohn unter 6 Jahre alt und somit nicht Schadenersatzpflichtig wenn dann wäre der Erziehungsberechtige als Aufsichtsperson dran und damit wären wir wieder beim ersten Punkt -> Schaden wird nur an Dritten ersetzt nicht an dir selbst.

Somit blöd gelaufen aber die Haftpflicht Versicherung ersetzt sowas nicht (Lustig wie sogar Mods sowas behaupten..)

Edit: Das mit der Rechnung wäre kein Problem man kann ja Anhand des Modelles, Gutachten, Markt etc. berechnen wie hoch der Wert damals war und wie hoch er jetzt ist.
Ist ja doof. :(
Ein versuch ist es dann wohl wert... ansonsten ist es halt auf gut deutsch für mich scheiße gelaufen..

Ich war ja auch im selben Raum nur passierte es alles so schnell in Sekunden..
somit weiß ich, dass ich so ein scheiß mir nie wieder kaufe.. wegen eine kleine Macke, dass der ganze TV nicht mehr geht.. und dafür noch hunderte Euros bezahlt.. drecks dingen .. bin so sauer das so ein dreck dingen wegen nur einer Macke nicht mehr funktioniert...

naja hier kann dann geschlossen werden..
07/02/2016 15:08 nWo.#12
Quote:
Originally Posted by exceble View Post
Deswegen sag ich, einfach mal nachfragen. Versicherungen sind unterschiedlich und unsere hat z.B. auch schon Schäden meines Bruders, welcher mitversichert ist, an meinen Wertgegenständen übernommen. Wir können uns über den Sachverhalt keine Meinung bilden, weswegen er sich entweder A. eine Geschichte ausdenken oder B. einfach mal bei seiner Versicherung nachfragen sollte.
Ich arbeite in der Versicherungsbranche und eine Haftplfichtversicherung unterscheidet sich in der Leistung das stimmt aber nicht im Grundsatz.
Abdeckung von Ersatzpflichtigen Schäden an Dritten.
Vorallem nicht an dir selbst: Er als Vater trägt die Verantwortung für seine Schäden somit Eigenschaden -> Keine Leistung.

Darf ich Fragen wo ihr versichert seid also bei welcher Gesellschaft, weil das es sowas gibt wäre mir neu (Rein aus Interesse vielleicht liege ich ja falsch :) )
@[Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] Dein Sohn könnte auch eine Tankstelle anzünden und du stehst daneben und kannst ihn nicht davon abhalten. Laut Gesetz kann niemand Schadenersatz verlangen weder gegen deinen Sohn (Da unter 6 Jahre) noch gegen dich (Da Aufsichtspflicht nicht verletzt). Die Meisten versichere leisten aber dann trotzdem oftmals auf Wunsch jedoch begrenzt
07/02/2016 15:13 Aneko ♥#13
Quote:
Originally Posted by nWo. View Post
Ich arbeite in der Versicherungsbranche und eine Haftplfichtversicherung unterscheidet sich in der Leistung das stimmt aber nicht im Grundsatz.
Abdeckung von Ersatzpflichtigen Schäden an Dritten.
Vorallem nicht an dir selbst: Er als Vater trägt die Verantwortung für seine Schäden somit Eigenschaden -> Keine Leistung.

Darf ich Fragen wo ihr versichert seid also bei welcher Gesellschaft, weil das es sowas gibt wäre mir neu (Rein aus Interesse vielleicht liege ich ja falsch :) )
Ich bin die Mutter, ich bin eine Frau kein Kerl.
Kennst du die Versicherung gothaer ? Da bin ich, villt weißt du ja im Vorfeld ob die mir helfen oder nicht. ;(
07/02/2016 15:15 nWo.#14
Quote:
Originally Posted by Bubbles™ View Post
Ich bin die Mutter, ich bin eine Frau kein Kerl.
Kennst du die Versicherung gothaer ? Da bin ich, villt weißt du ja im Vorfeld ob die mir helfen oder nicht. ;(
Oh tut mir Leid :D

Zitat gothaer:
Quote:
Bei diesem Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung.
Mit dem Begriff Haftpflicht bezeichnet man die Verpflichtung zum Schadensersatz. Diese Verpflichtung ergibt
sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, in denen geregelt ist, dass jemand, der einem anderen einen
Schaden zufügt, diesen entsprechend zu ersetzen hat.
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie vor Schadensersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden,
zu schützen. Das heißt, die Haftpflichtversicherung erledigt für Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist: die Prü-
fung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht;
Für dich: Du Kannst gegen deinen Sohn gesetzlich keinen Schadenersatz verlangen somit keine Leistung

Quote:
§ 828
Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat
07/02/2016 16:05 mrapc#15
Also grundsätzlich kann man beim Kauf eines Fernsehers eine Versicherung auf das Produkt abschließen, der ist dann gegen nicht Mutwillige Schäden versichert. Das wäre genau so ein Fall in dem die Versicherung greift.
Ansonsten gabs auch schon Fälle in denen haben die Leute einen Wii Controler in ihren Fernsehr geworfen (unabsichtlich) und das wurde von der Versicherung übernommen.