OTF Springmesser aus China bestellen - welche Strafe?

03/02/2016 14:02 ReeCorDs#1
Hiho!
ich würde mir gerne ein Replikat eines normal ca. 500€ teurem OTF Springmessers aus China bestellen (Preis dort: ca. 50€). Allerdings verstößt dieses Messer in mehreren Fällen gegen das Waffengesetz, da die Klinge z.B. länger als 8cm, und beidseitig geschliffen ist! Sollte das ganze beim Zoll hängen bleiben und kontrolliert werden, was für eine Strafe könnte da auf mich zukommen?

Ich bestelle öfter mal aus China und bis jetzt wurde noch kein Paket direkt vom Zoll geöffnet. Ich wurde lediglich schon zwei Mal zum Zoll gerufen um das Paket dort persönlich zu öffnen. Sollte dies hier auch der Fall sein, was ist wenn ich dann einfach nicht dort aufkreuze?

Danke schonmal für eure Antworten! :D


Edit: Für die Leute, die es interessiert um was für ein Messer es sich handelt: Benchmade 3300 Infidel
03/02/2016 14:17 .FiireLove#2
Geldstrafe wird zu 100% auf dich zukommen. Ich glaub auch nicht, dass du dein Messer behalten darfst.
03/02/2016 14:18 Nevada'#3
Lohnt es sicher überhaupt das zu riskieren? :D

Ich meine dass der Mechanismus bestimmt schon nach paar Tagen, Wochen im eimer ist^^


Wenn sie wissen dass es ein Messer ist dann ist es sowieso zu spät
03/02/2016 14:19 zeraptor#4
ich hab 1 mal was auf china bestellt und das wurde auch gleich mal geöffnet und geprüft obwohl es nur ein y chinch adapter wr
03/02/2016 14:26 ReeCorDs#5
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Originally Posted by Nevada' View Post
Lohnt es sicher überhaupt das zu riskieren? :D

Ich meine dass der Mechanismus bestimmt schon nach paar Tagen, Wochen im eimer ist^^
Mir kribbelts aber in den Fingerspitzen wenn ich das Messer sehe. :D
Naja, das Replikat hat etliche positive Bewertungen was die Qualität angeht. Gibt auch viele Youtube Videos die das reviewt haben. Denke also nicht, dass das das Problem sein wird.

Habe beispielsweise auch schonmal einen 2W Laserpointer aus Fernost bestellt, der ging locker durch. Ist denk ich glückssache... Das Paket muss eben gut deklariert werden.
03/02/2016 14:32 Barca x3#6
Durchgehen kann das natürlich immer, wenn du das aber persönlich abholen darfst, hast du n' kleines Problem.
Fällt natürlich unter das Waffengesetz und es gibt eine Anzeige dafür. Glaube über eine Gefängnisstrafe werden die hinwegsehen :D - aber es kommt garantiert eine Geldstrafe dann auf dich zu, die je nach dem auch relativ hoch ausfallen kann.
03/02/2016 14:34 ReeCorDs#7
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Originally Posted by Barca x3 View Post
Durchgehen kann das natürlich immer, wenn du das aber persönlich abholen darfst, hast du n' kleines Problem.
Fällt natürlich unter das Waffengesetz und es gibt eine Anzeige dafür. Glaube über eine Gefängnisstrafe werden die hinwegsehen :D - aber es kommt garantiert eine Geldstrafe dann auf dich zu, die je nach dem auch relativ hoch ausfallen kann.
Um was für eine Summe könnte es sich denn da ca. handeln? Habe schon was von 300€ bis über 1.000€ gelesen...
03/02/2016 14:38 Barca x3#8
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Originally Posted by ReeCorDs View Post
Um was für eine Summe könnte es sich denn da ca. handeln? Habe schon was von 300€ bis über 1.000€ gelesen...
Das kommt auf viele Dinge an, sogenannte Bemessungsgrenzen- oder faktoren.
Dein Lebensstandard, Gehalt, Steuerklasse, wirtschaftliche und soziale Verhältnisse, Vorstrafen, Ersttäter, Führungszeugnis und auf denjenigen, der es ausrechnet. ;) Kann man so pauschal nicht sagen.
03/02/2016 14:46 sumka#9
Ich bin der Meinung, wenn du Post bekommst du sollst es abholen kommen,

Kannst du einfach ankreuzen, dass du nichts bestellt hast und die sollen das ungeöffnet vernichten.
03/02/2016 14:47 ReeCorDs#10
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Originally Posted by sumka View Post
Ich bin der Meinung, wenn du Post bekommst du sollst es abholen kommen,

Kannst du einfach ankreuzen, dass du nichts bestellt hast und die sollen das ungeöffnet vernichten.
Das wäre dann ja eigentlich ne gute Lösung. Und die 50€ würde ich dann als Lehrgeld ansehen. :D
03/02/2016 14:47 InYourFace™#11
Oder sagen du bist Koch
03/02/2016 14:53 Barca x3#12
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Originally Posted by sumka View Post
Ich bin der Meinung, wenn du Post bekommst du sollst es abholen kommen,

Kannst du einfach ankreuzen, dass du nichts bestellt hast und die sollen das ungeöffnet vernichten.
Der Zoll ist in so einem Fall dazu berechtigt, das Paket trotzdem zu öffnen, wenn ein dringender Verdacht nach Durchleuchtung besteht. (Also Einfuhr von Waffengut) und wenne dann noch Pech hast, kriegst du die Anzeige direkt nach Hause und darfst dann noch Rechnungen und Bankeinzüge parat legen, wenn du mit deinen echten Daten das Messer erkauft hast.
Es gibt eine Frist von 2 Wochen und 1 Tag, wenn das Paket bis dahin nicht abgeholt wurde, geht es zum Empfänger zurück - in deinem Fall nach China.
Der Zoll kennt ihre Pappenheimer recht gut - oder du hast, wie ca. 400000Milliarden andere Menschen, einfach Glück und der ganze Käse lohnt sich hier gar nicht zu schreiben. xD
03/02/2016 14:57 InYourFace™#13
Hahaha, dann würde ich auch nen Kilo Koks verschicken lassen, wenn mich das Zoll ruft, sage ich ''neeneee kein Bock zu kommen'', wirds einfach nur vernichtet und die schauen natüüürlich nicht rein, und bin ohne Folgen davon gekommen
03/02/2016 15:02 .Max.™#14
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Originally Posted by InYourFace™ View Post
Hahaha, dann würde ich auch nen Kilo Koks verschicken lassen, wenn mich das Zoll ruft, sage ich ''neeneee kein Bock zu kommen'', wirds einfach nur vernichtet und die schauen natüüürlich nicht rein, und bin ohne Folgen davon gekommen
made my day :D

wenn erwischt wirst bekommst erstmal nen brief das du es abholen sollst & dann drücken sie dir direkt die strafe rein denke ist eine 50/50 das es ankommt bei dir
03/02/2016 15:03 Barca x3#15
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Originally Posted by InYourFace™ View Post
Hahaha, dann würde ich auch nen Kilo Koks verschicken lassen, wenn mich das Zoll ruft, sage ich ''neeneee kein Bock zu kommen'', wirds einfach nur vernichtet und die schauen natüüürlich nicht rein, und bin ohne Folgen davon gekommen
Genau so siehts aus. So einfach kann man es sich nicht machen - das wäre echt lustig und würde generell totales Chaos mit sich bringen.
Ich weiß jetzt nicht, ob das auf meine Antwort bezogen war - bei den 2 Wochen gilt natürlich auch, das die befugt sind, das Paket zu öffnen und näher zu verfolgen.. hab gedacht das wäre ersichtlich aus dem Beitrag :D