Juten Tach Leute,
habe grad etwas über Shpock verkauft, derjenige wollte aber nicht per Überweisung zahlen und deswegen haben wir über Paypal gehandelt, habe zwar das Geld erhalten, aber hat er dank dem Käuferschutzes noch Recht sein Geld zurück zuziehen obwohl ich die Ware die Angeboten wurde verschicke? Und falls er es macht und mir das Geld zurückgebucht wird, was kann ich machen?
Ich meine er kann ja irgendetwas erfinden was ich nicht nachweisen kann dann bin ich derjenige der die A-Karte gezogen hat.
Lg.
habe grad etwas über Shpock verkauft, derjenige wollte aber nicht per Überweisung zahlen und deswegen haben wir über Paypal gehandelt, habe zwar das Geld erhalten, aber hat er dank dem Käuferschutzes noch Recht sein Geld zurück zuziehen obwohl ich die Ware die Angeboten wurde verschicke? Und falls er es macht und mir das Geld zurückgebucht wird, was kann ich machen?
Ich meine er kann ja irgendetwas erfinden was ich nicht nachweisen kann dann bin ich derjenige der die A-Karte gezogen hat.
Lg.