Servus,
habe gerade ein Problem, das ist folgendes:
ich wohne bisher in einer wg zur untermiete, bis einschliesslich ende januar.
jetzt habe ich herausgefunden, dass das mir vermietete Zimmer, von dem wg mitbewohner der mit mir den Mietvertrag vereinbart hat, garnicht angemietet wurde. er hat also von den 3 zimmern der ganzen wohnung, nur das von ihm und seinem bruder gemietet, das was an mich vermietet wurde, gehört einer Verwaltungsgesellschaft und wurde wie bereits gesagt nicht gemietet. Jetzt wohne ich quasi illegal in dem zimmer, und bezahle auch noch mehr als ich der verwaltungsgesellschaft eigentlich zahlen müsste.
Dass ich ausziehe und fristlos kündioge steht garnicht zur debatte. eine frage nun; da die anderen beiden wg kollegen gerade vor einer woche in einen Auslandsurlaub bis anfang/mitte Januar geflogen sind, können die mir gerade schlecht meine kaution sowie schadensersatz bzw allein die differenz wiedergeben. damit ich sicher gehen kann, dass ich diese bekomme, habe ich mir überlegt, dass ich einfach vorrübergehend den fernseher und das bett, welche zu meinem einzug in meinem zimmer standen, mitnehme, bis die sache geklärt ist. wäre das einigermaßen rechtens oder könnte er mich dafür wegen diebstahl anpissen? gibts da irgendwelche pfandgesetze die mir das erlauben? einer der wg mitbewohner hat außerdem schlüssel zu briefkasten (wo post von mir drin ist) sowie mein fahrradschlüssel (der ursprünglich mal geliehn war) mit in seinem auslandsurlaub. geschrieben steht im mietvertrag nichts, dass bett sowie fernseher bei einzug im zimmer stehen.
hoffe jemand hat da ne ahnung oder kann mir da tipps geben..
mfg
habe gerade ein Problem, das ist folgendes:
ich wohne bisher in einer wg zur untermiete, bis einschliesslich ende januar.
jetzt habe ich herausgefunden, dass das mir vermietete Zimmer, von dem wg mitbewohner der mit mir den Mietvertrag vereinbart hat, garnicht angemietet wurde. er hat also von den 3 zimmern der ganzen wohnung, nur das von ihm und seinem bruder gemietet, das was an mich vermietet wurde, gehört einer Verwaltungsgesellschaft und wurde wie bereits gesagt nicht gemietet. Jetzt wohne ich quasi illegal in dem zimmer, und bezahle auch noch mehr als ich der verwaltungsgesellschaft eigentlich zahlen müsste.
Dass ich ausziehe und fristlos kündioge steht garnicht zur debatte. eine frage nun; da die anderen beiden wg kollegen gerade vor einer woche in einen Auslandsurlaub bis anfang/mitte Januar geflogen sind, können die mir gerade schlecht meine kaution sowie schadensersatz bzw allein die differenz wiedergeben. damit ich sicher gehen kann, dass ich diese bekomme, habe ich mir überlegt, dass ich einfach vorrübergehend den fernseher und das bett, welche zu meinem einzug in meinem zimmer standen, mitnehme, bis die sache geklärt ist. wäre das einigermaßen rechtens oder könnte er mich dafür wegen diebstahl anpissen? gibts da irgendwelche pfandgesetze die mir das erlauben? einer der wg mitbewohner hat außerdem schlüssel zu briefkasten (wo post von mir drin ist) sowie mein fahrradschlüssel (der ursprünglich mal geliehn war) mit in seinem auslandsurlaub. geschrieben steht im mietvertrag nichts, dass bett sowie fernseher bei einzug im zimmer stehen.
hoffe jemand hat da ne ahnung oder kann mir da tipps geben..
mfg