Frage , Kokain, Minderjährige

10/28/2015 18:20 Necro´#1
Folgendes Szenario:
Person A verkauft/gibt kokain und/ oder speed an person B (15 jahre) und C (16 jahre)
Person B und C werden damit erwischt und sagen woher sie das haben.
kriegt Person A eine "besondere" strafe , weil die "käufer" minderjährig sind?
ist ja logisch verstoß gegen das BTMG, kommt auf A noch etwas anderes zu?
(ich weiß, müsste A erst nachgewiesen werden etc.) Ist nur ne frage, wie siehts da rechtlich aus?) (in der schweiz, google spuckt nur was über .de aus)
10/28/2015 18:21 Jack.™#2
Du bist nicht zufällig A?
10/28/2015 18:22 .Wammbo#3
Also gehe ich mal davon aus das du A) Minderjährig bist und B) Koks ziehen willst um dich besonders groß zu fühlen ?

Wer als Person über 21 Jahre, Drogen – auch in geringen Mengen – an Minderjährige (unter 18 Jahren) abgibt, verabreicht oder zum unmittelbaren Gebrauch überläßt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr bestraft. Höchststrafe: 15 Jahre. (§ 29a BtMG)

Der 25jährige Dealer Justin Z. verkauft regelmäßig grammweise Hanf an die 17jährige Chantal. In einer Aussage vor der Polizei macht Chantal Angaben darüber, daß sie in den letzten drei Monaten 10mal bei Justin Z. Cannabis gekauft hat. Der Dealer hat mit einer Anklage wegen Verstoß gegen § 29a BtMG in 10 Fällen zu rechnen.

Die Tat ist Verbrechenstatbestand, kann also nicht eingestellt werden. Dem Beschuldigten ist von Amts wegen ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beizuordnen.

Bei minderschweren Fällen droht immer noch eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren.
10/28/2015 18:23 Necro´#4
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Originally Posted by Jack.™ View Post
Du bist nicht zufällig A?
Nein.
10/28/2015 18:24 Prof. Egon#5
Möglicherweise 'ne Freiheitsstrafe.
10/28/2015 18:25 Daewtil#6
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Originally Posted by Necro´ View Post
Nein.
Eine frage,dann woher kommst du auf so eine Frage?

Wie schon gesagt,muss man mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
10/28/2015 18:29 Necro´#7
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Originally Posted by WriteInBlood View Post
Eine frage,dann woher kommst du auf so eine Frage?

Wie schon gesagt,muss man mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Hat mich halt interessiert. und ich war neugierig wie die epvp Community drauf reagiert :D
10/28/2015 20:06 Cranno#8
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Originally Posted by Necro´ View Post
Hat mich halt interessiert. und ich war neugierig wie die epvp Community drauf reagiert :D
Klassische Ausrede. Du bist entweder A,B oder C. Ansonsten würdest du die Frage nicht so bzw. so präzise stellen. ;)
10/28/2015 20:11 NoHaxJustSkill#9
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Originally Posted by Cranno View Post
Klassische Ausrede. Du bist entweder A,B oder C. Ansonsten würdest du die Frage nicht so bzw. so präzise stellen. ;)
Da frag ich mich was erbärmlicher ist. Ein kleiner Wannabe Cokesniffer oder ein Lappen der das Kindern verkauft :D
10/28/2015 21:17 Necro´#10
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Originally Posted by NoHaxJustSkill View Post
Da frag ich mich was erbärmlicher ist. Ein kleiner Wannabe Cokesniffer oder ein Lappen der das Kindern verkauft :D
vielleicht bin ich auch ein 31er und will ihn erpressen
10/28/2015 22:10 pioder#11
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Originally Posted by Jack.™ View Post
Du bist nicht zufällig A?
Er ist B und will dem bösen Dealer einen rein drücken
10/29/2015 00:37 ahmetsoper#12
Vielleicht wurde er übers Ohr gehauen und ist auf Revenge aus.
10/29/2015 00:58 ThekenSport#13
Also, wenn du (oder die besagte person A) Clever bist.
Dann musst du/er den zwei besagten anderen Person verklickern, dass es einfach kein Sinn macht gegen die besagte Person A aussage zu machen.
Da sie so oder so eine Strafe wegen BTM Missbrauch bekommen werden.
Aber eigentlich ist person A so oder so gefickt, da wenn die Bullen schlau sind sie demnächst ne Haus Durchsuchung machen werden.

Also wenn nach Jugendstrafrecht verhandelt wird muss die Person A warscheinlich mit Jugendhaft rechnen dies sind max. 6 Monate,
10/29/2015 03:32 Nevada'#14
Er ist Person D - Der Zuschauer
10/29/2015 16:30 KeinAstronaut!#15
Wieso sagen Person B und C überhaupt gegen A aus...