Gewerbe anmelden?

10/23/2015 10:21 TiteQ#1
Hallo Leute,

ich kaufe hier im Forum Metin2 Accounts/EQ schlachte diese aus und verkaufe das Yang auf eBay.

Teilweise wird auch mein erbottetes/erfarmtes Yang verkauft.

Ab wann muss man eigentlich ein Kleingewerbe anmelden?
Muss man überhaupt eines anmelden?
Wann würde eBay eine Aufstufung zum gewerblichen Händler fordern?

Bitte nur Leute antworten, die Ahnung haben, ich habe es nicht :D


Danke und Gruß
10/23/2015 10:27 Mammutjäger#2
Sobald du etwas regelmäßig mit Gewinnabsicht verkaufst, benötigst du offiziell ein Gewerbe.
Meld ein Kleingewerbe an.
10/23/2015 13:42 Mi4uric3#3
Ich glaube nicht, dass dir ein Kleingewerbe hilft, illegale Aktivitäten zu rechtfertigen ;)
Metin2 Accounts und die Ingamewährung sind Besitz der Gameforge AG und somit steht es dir nicht zu, diese zu verkaufen
Aber wie das rechtlich genau aussieht kann ich dir nicht sagen, ich bin kein Rechtsanwalt
10/23/2015 13:44 milchrockthat#4
Die Antwort findet du auf der Hilfe-Seite von Ebay selber: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Ich denke, solang du weniger als 100 Artikel pro Monat verkaufst mit einem Gesamtumsatz im 4-Stelligen Euro Bereich, solltest du keine Probleme als Privatverkäufer bekommen.

Das ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung nach zwei Jahren Yangverkauf auf Ebay.
10/23/2015 14:04 Mammutjäger#5
Quote:
Originally Posted by Mi4uric3 View Post
Ich glaube nicht, dass dir ein Kleingewerbe hilft, illegale Aktivitäten zu rechtfertigen ;)
Metin2 Accounts und die Ingamewährung sind Besitz der Gameforge AG und somit steht es dir nicht zu, diese zu verkaufen
Aber wie das rechtlich genau aussieht kann ich dir nicht sagen, ich bin kein Rechtsanwalt
Das ist natürlich wieder die andere Seite, es gibt Urteile in beide Richtungen, endgültig geklärt wurde das noch nicht.
Als Gewerbe einfach: "Handel mit virtuellen Gütern" oder "Handel mit digitalen Inhalten" angeben.

Quote:
Originally Posted by milchrockthat View Post
Die Antwort findet du auf der Hilfe-Seite von Ebay selber: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Ich denke, solang du weniger als 100 Artikel pro Monat verkaufst mit einem Gesamtumsatz im 4-Stelligen Euro Bereich, solltest du keine Probleme als Privatverkäufer bekommen.

Das ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung nach zwei Jahren Yangverkauf auf Ebay.
Jede regelmäßiger Verkauf, der zudem noch erarbeitet wird, ist meldepflichtig!

Hierzu: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

100 ist definitv meldepflichtig!
10/23/2015 14:37 milchrockthat#6
Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei den bei Ebay eingestellen Artikeln lediglich um Paintbilder bzw. Screenshots handelt. Wer auf einen dieser Artikel bietet oder diesen kauft, kauft nicht das Yang oder das Item, sondern das selbst erstelle Paintbild. KOSTENLOS dazu gibt es die beschriebene Menge Yang oder das beschriebe Item. Etwas zu verschenken ist nicht verboten, oder? Alle Metin2 Items, Yang und Charaktere sind das geistige Eigentum von der Gameforge. Solang man keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der Gegenstände erhebt, steckt man in einer juristischen Grauzone.

Man kann mir nicht erzählen, dass ich mich als einen gewerblichen Verkäufer sehen muss, wenn ich meine selbst entworfenen digitalen Bilder verkaufe.

Solang Ebay die 10% Provision erhält und man keine ungewöhnliche Aktivität aufweist, wird Ebay garantiert zu nichts auffordern.

Und wenn es so sein sollte, passiert nichts weiter als: Zitat von der Ebay Hilfe Seite: "Wenn wir aufgrund Ihrer Verkaufsaktivitäten feststellen, dass die obigen Kriterien erfüllt sind, werden Sie von uns innerhalb einen bestimmten Frist aufgefordert, Ihr eBay-Konto als gewerblich zu kennzeichnen."
10/23/2015 14:50 Mammutjäger#7
Quote:
Originally Posted by milchrockthat View Post
Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei den bei Ebay eingestellen Artikeln lediglich um Paintbilder bzw. Screenshots handelt. Wer auf einen dieser Artikel bietet oder diesen kauft, kauft nicht das Yang oder das Item, sondern das selbst erstelle Paintbild. KOSTENLOS dazu gibt es die beschriebene Menge Yang oder das beschriebe Item. Etwas zu verschenken ist nicht verboten, oder? Alle Metin2 Items, Yang und Charaktere sind das geistige Eigentum von der Gameforge. Solang man keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der Gegenstände erhebt, steckt man in einer juristischen Grauzone.

Man kann mir nicht erzählen, dass ich mich als einen gewerblichen Verkäufer sehen muss, wenn ich meine selbst entworfenen digitalen Bilder verkaufe.
Es ist irrelevant, mit was gehandelt wird!
Ist ein Händler nur dann ein Händler, wenn er physische Dienstleistungen verkauft?
Dann wären Unternehmen wie Blizzard niemals ein Unternehmen :/

Und ob man "Screenshots" verkauft, ist auch egal. Eigentlich sogar schlimmer, weil das wissentlicher Betrug ist. Das macht es also nicht besser.

Du kannst meinetwegen auch Chatnachrichten verkaufen. Jeder, der n Euro zahlt bekommt ein "Hallo" von dir.
Melde- und steuerpflichtig ist es trotzdem.

Quote:
Originally Posted by milchrockthat View Post
Solang Ebay die 10% Provision erhält und man keine ungewöhnliche Aktivität aufweist, wird Ebay garantiert zu nichts auffordern.

Und wenn es so sein sollte, passiert nichts weiter als: Zitat von der Ebay Hilfe Seite: "Wenn wir aufgrund Ihrer Verkaufsaktivitäten feststellen, dass die obigen Kriterien erfüllt sind, werden Sie von uns innerhalb einen bestimmten Frist aufgefordert, Ihr eBay-Konto als gewerblich zu kennzeichnen."
Und das Finanzamt steht vor der Tür, möchte eine Nachzahlung und kann dich wegen Steuerbetrug dranbekomme.

Immer dieses gefährliche Halbwissen hier...
10/23/2015 16:07 TiteQ#8
Wegen dem Finanzamt frage ich ja hier.
eBay juckt es normal weniger, das sollte klar sein.

Im Endeffekt verkaufe ich ja nicht das Yang, sondern die Zeit/Dienstleistung die nötig war um es zu erarbeiten.

Kennt sich hier einer mit Umsätzen aus?