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Originally Posted by milchrockthat
Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei den bei Ebay eingestellen Artikeln lediglich um Paintbilder bzw. Screenshots handelt. Wer auf einen dieser Artikel bietet oder diesen kauft, kauft nicht das Yang oder das Item, sondern das selbst erstelle Paintbild. KOSTENLOS dazu gibt es die beschriebene Menge Yang oder das beschriebe Item. Etwas zu verschenken ist nicht verboten, oder? Alle Metin2 Items, Yang und Charaktere sind das geistige Eigentum von der Gameforge. Solang man keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der Gegenstände erhebt, steckt man in einer juristischen Grauzone.
Man kann mir nicht erzählen, dass ich mich als einen gewerblichen Verkäufer sehen muss, wenn ich meine selbst entworfenen digitalen Bilder verkaufe.
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Es ist irrelevant, mit was gehandelt wird!
Ist ein Händler nur dann ein Händler, wenn er physische Dienstleistungen verkauft?
Dann wären Unternehmen wie Blizzard niemals ein Unternehmen :/
Und ob man "Screenshots" verkauft, ist auch egal. Eigentlich sogar schlimmer, weil das wissentlicher Betrug ist. Das macht es also nicht besser.
Du kannst meinetwegen auch Chatnachrichten verkaufen. Jeder, der n Euro zahlt bekommt ein "Hallo" von dir.
Melde- und steuerpflichtig ist es trotzdem.
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Originally Posted by milchrockthat
Solang Ebay die 10% Provision erhält und man keine ungewöhnliche Aktivität aufweist, wird Ebay garantiert zu nichts auffordern.
Und wenn es so sein sollte, passiert nichts weiter als: Zitat von der Ebay Hilfe Seite: "Wenn wir aufgrund Ihrer Verkaufsaktivitäten feststellen, dass die obigen Kriterien erfüllt sind, werden Sie von uns innerhalb einen bestimmten Frist aufgefordert, Ihr eBay-Konto als gewerblich zu kennzeichnen."
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Und das Finanzamt steht vor der Tür, möchte eine Nachzahlung und kann dich wegen Steuerbetrug dranbekomme.
Immer dieses gefährliche Halbwissen hier...