Darf der Provider das?

10/15/2015 19:48 F O R S E N B O Y S#1
Ich wohne in einem Studentenapartment und im Vertrag steht mir zusätzlich dazu eine Internetleitung mit 50Mbits zur Verfügung.. Der Provider hier ist aber ein kleinerer (Kabel Baumann) und hat wohl einfach zu wenig Kapazitäten bzw. Leitungen, sodass ich abends statt auf 50Mbits nur noch ca. auf 5Mbits komme.

Ist das Ganze denn überhaupt so rechtens? Schließlich muss der Provider doch für genügend Kapazitäten sorgen, oder irre ich mich?
Falls jemand Ahnung von dem Thema hat, erbitte ich Aufklärung.
10/15/2015 20:09 Anonimussi#2
Im Vertrag wird "bis zu" stehen.
Daher ist das ganze zwar nicht toll aber rechtens. Du kannst also nicht auf eine höhere Bandbreite bestehen, allerdings vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Dieses greift nämlich wenn eine erhebliche Störung vorliegt.
10/15/2015 20:10 TonyM0ntana#3
Wenn in deinem Vertrag steht das dir 50Mbits zur Verfügung stehen dann muss dir das der Provider auch zur Verfügungn stellen. Geh nochmal deinen Vertrag durch es kann auch sein, dass dadrin steht das dir die 50Mbits nur dann zur Verfügung stehen wenn der Anbieter dies auch anbieten kann (Abends = mehr traffic = drosselung).

Ich würde erstmal den Kontakt zum Provider suchen und ihn fragen wieso deine Leitung Abends gedrosselt wird. Du wirst wahrscheinlich irgentsowas abgewimmelt werden aber ein Versuch ist es dennoch wert.
10/15/2015 20:17 NoHaxJustSkill#4
Genau. Sofern da "bis zu" und nicht "mindestens" oder "garantierte" Geschwindigkeit steht musst du dich mit nem Bruchteil zufrieden geben.
Ich hatte von 16mb auch immer nur zwischen 8 und 12 und jetzt bei 50mb manchmal 9 und manchmal 40.
10/15/2015 20:51 Ares#5
Das mit dem "bis zu" stimmt zwar, aber trotzdem kann man nicht einfach alles anbieten. Zum Beispiel kann man nicht 100 Mbit bewerben und 1 Mbit kommt an. Irgendwo gibt es eine Grenze zwischen Toleranz und Betrug. Wo die genau liegt, fragst du am besten einen Anwalt.
10/15/2015 20:58 Anonimussi#6
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Originally Posted by Ares View Post
Das mit dem "bis zu" stimmt zwar, aber trotzdem kann man nicht einfach alles anbieten. Zum Beispiel kann man nicht 100 Mbit bewerben und 1 Mbit kommt an. Irgendwo gibt es eine Grenze zwischen Toleranz und Betrug. Wo die genau liegt, fragst du am besten einen Anwalt.
Wenn aufgrund der Technik nichts besseres ankommt, kann er aber trotzdem nicht mit einer besseren Bandbreite rechnen...
10/15/2015 21:00 Ares#7
Hab ich das gesagt? Eventuell kann er teilweise rückwirkend Geld für nicht erbrachte Leistungen beanspruchen.
10/15/2015 21:02 Deadline.#8
Bist du dir denn darüber bewusst dass es einen entscheidenden Unterschied zwischen Mbit (Internetanbieterangaben) und MB (Speedtests/Downloadgeschwindigkeit) gibt?
Falls du das berücksichtigt hast, ignorier meinen Post.
10/16/2015 19:10 F O R S E N B O Y S#9
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Originally Posted by Chiller1o1 View Post
Bist du dir denn darüber bewusst dass es einen entscheidenden Unterschied zwischen Mbit (Internetanbieterangaben) und MB (Speedtests/Downloadgeschwindigkeit) gibt?
Falls du das berücksichtigt hast, ignorier meinen Post.
Ich bin ja nicht geistig behindert
10/16/2015 19:13 Meliō.#10
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Originally Posted by F O R S E N B O Y S View Post
Ich bin ja nicht geistig behindert
Also bezeichnest du jetzt die meisten Leute die sich mit Technik nicht so gut auskennen als "geistig behindert"?
10/16/2015 19:22 F O R S E N B O Y S#11
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Originally Posted by Meliō. View Post
Also bezeichnest du jetzt die meisten Leute die sich mit Technik nicht so gut auskennen als "geistig behindert"?
Wer Mbit von MByte und Kilometer nicht von Meter unterscheiden kann, ja, der ist geistig behindert (sogar hochgradig und gefährdend für unsere Gesellschaft).
10/17/2015 08:05 Looneytune#12
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Originally Posted by F O R S E N B O Y S View Post
Wer Mbit von MByte [...] nicht unterscheiden kann, ja, der ist geistig behindert
So etwas schwachsinniges habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Wenn du dich vernünftig ausdrücken kannst und solche dummen Sätze erstmal konsequent und logisch zu ende denkst, dann kann ich den Thread bestimmt wieder öffnen.