Quote:
Originally Posted by °Denzel
Warum sollte diese Regelung bei der Polizei anders sein, als bei normalen Bürgern. In Deutschland darf man Personen nur mit deren Einverständnis filmen, es sei denn es gibt einen konkreten Verdacht (durch die Polizei oder Ähnliches). Ausnahmen bestätigen die Regel.
|
Also erstmal ist das reine filmen von Personen meines Wissens nach erlaubt, wenn sie dabei nicht belästigt werden und das gefilmte Material nicht veröffentlicht wird, zudem wird beim Filmen von Beamten der Polizei auf jeden Fall zwischen normalen Personen unterschieden. Ich glaube aber das man sie nur bei einem Einsatz filmen darf, also wenn öffentliches Interesse besteht, bin mir dabei aber nicht mehr sicher, deswegen alle Angaben ohne Gewähr.