Habs oft genug gemacht nicht wow accounts sondern generell
-KEINEN Nickname angeben bzw im Bild unverfälscht lassen
-Den Servernamen nur auf anfrage rausgeben bzw direkt nem Server wechsel mitanbieten auf den gewünschten Realm
-Ordentliche Bilder vom Equip am besten eine Liste und zu jedem *besonderem* teil ein Screenshoot
-Besonderheiten des Accounts hervorheben
-Generell schöne Screenshots am besten wo NUR dein Char drauf zu sehen ist
-Die rechtlichen hinweise nicht vergessen
Rechtliche Informationen :
Rechtliche Informationen :
Hinweise :
Alle World of Warcraft Items und Charaktere sind das geistige Eigentum von Blizzard Entertainment.
Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände.
Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen.
Der Account, die Charaktere und die Gegenstände selbst bleiben deshalb Eigentum von Blizzard Entertainment!
Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Blizzard frei.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten zu ändern!
Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers.
Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an.
Rechtliches :
Der Käufer verpflichtet sich sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontoverbindung, Adresse usw. unverzüglich nach Erhalt der Accountdaten zu ändern.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben. Ich übernehme keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibefehler.
Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (formalesFernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt.
Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Ebay-Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil 7.11.2001, AZ VII ZR13/01).
Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht.
Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf jegliche Garantie- und Gewährleistungsrechte zu verzichten.
Die einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausdrücklich ausgeschlossen. Fragen zum Produkt stellen Sie bitte vor Abgabe ihres Gebotes.
lg
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