Yow leude,
ab dem 27.7 tuhe ich in den Ferien arbeiten und das bis zum 4.9. Also 6 Wochen lang. Täglich 7,5 Stunden 5 mal die Woche, so jedenfalls steht es auf dem Vertrag.
Jetzt habe ich von Kumpels erfahren, dass man nur 4 Wochen arbeiten darf und von anderen wiederum 9 Wochen. Also habe ich im Internet nachgeschaut und habe festgestellt, dass ich doch nur 4 Wochen Arbeiten darf.
Auf einer Seite steht aber folgendes:
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzeitschulpflicht
https://de.wikipedia.org/wiki/Sekundarstufe_I
Somit darf ich dann ja über 4 Wochen arbeiten, oder doch nicht?
Vielleicht war einer von euch schon mal in der gleichen Situation wie ich und kann mir sagen ob ich mit meiner Theorie hier richtig liege.
ab dem 27.7 tuhe ich in den Ferien arbeiten und das bis zum 4.9. Also 6 Wochen lang. Täglich 7,5 Stunden 5 mal die Woche, so jedenfalls steht es auf dem Vertrag.
Jetzt habe ich von Kumpels erfahren, dass man nur 4 Wochen arbeiten darf und von anderen wiederum 9 Wochen. Also habe ich im Internet nachgeschaut und habe festgestellt, dass ich doch nur 4 Wochen Arbeiten darf.
Auf einer Seite steht aber folgendes:
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Jetzt habe ich nachgeschaut, was Vollzeitschulpflicht überhaupt bedeutet. Wikipedia sagt folgendes:Quote:
Im JArbSchG finden sich allgemeine Bestimmungen für die Beschäftigung von Minderjährigen, insbesondere zeitliche Begrenzungen für die Dauer der Arbeit. Dort ist bestimmt, dass
Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden täglich beschäftigt werden dürfen,
Jugendliche nicht mehr als 40 Stunden in der Woche beschäftigt werden dürfen, die tägliche Freizeit der Jugendlichen mindestens 12 Stunden lang sein muss,
Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden dürfen,
Jugendliche nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden dürfen, die beiden freien Tage sollen aufeinander folgen. [...]
Für Kinder unter 13 gilt der Grundsatz, dass Kinderarbeit nach wie vor verboten ist. Ausnahmsweise ist die Beschäftigung von Kindern zu therapeutischen Zwecken, im Rahmen eines Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht oder in Erfüllung einer richterlichen Weisung erlaubt. Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen weiterhin während der Schulferien für höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzeitschulpflicht
Okay, Sekundarstufe 1Quote:
Die Vollzeitschulpflicht umfasst in Deutschland die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht der Primarstufe und Sekundarstufe I.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sekundarstufe_I
Soweit so gut. Ich habe dieses Jahr meinen Realschulabschluss. Genauer gesagt in einer Woche. Also wäre ich in dem Fall ja nicht mehr von der Vollzeitschulpflicht betroffen. Nach den Sommerferien gehe ich aber auf ein technisches Gymnasium 11- 13 Klasse. Und bei #Gymnasium steht ja bis einschließlich 9.te Klasse also bin ich ja dann immer noch nicht von der Vollzeitschulpflicht betroffen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.Quote:
In Deutschland gehören zur Sekundarstufe I
#die Hauptschule,
#die Realschule,
#die verbundene Haupt- und Realschule (in den Ländern unterschiedliche Bezeichnungen: Regionalschule, Regelschule, Sekundarschule, Mittelschule, Oberschule, Realschule plus, Erweiterte Realschule)
#die Gesamtschule (bis einschließlich Klasse 10) und Oberschule in Bremen
#das Gymnasium (bis einschließlich Klasse 9)
#die Sekundarschule
Somit darf ich dann ja über 4 Wochen arbeiten, oder doch nicht?
Vielleicht war einer von euch schon mal in der gleichen Situation wie ich und kann mir sagen ob ich mit meiner Theorie hier richtig liege.