Schlägerei Anzeige

06/13/2015 14:24 MoshroomCodex#1
Hallo,

vor kurzem war ich in eine Schlägerei verwickelt und habe ein paar Fragen zu meiner Lage.

Kurz zur Story:
Ich ging von einer durchzechten Nacht richtung Bahnhof um nach Hause zu fahren.
Auf dem Weg dorthin begnete ich jemandem, der sehr rote Augen hatte und ich sprach einfach das aus was ich gedacht habe. Ich fragte den Mann aufgrund seiner roten Augen, ob er Kokain genommen habe.
Er reagierte nicht sehr positiv und fing an mir zu folgen, woraufhin ich mich umdrehte und einen Schlag ins Gesicht bekam.
Ich fiel zu Boden, stand wieder auf und schlug zurück, brachte ihn zu Boden und machte ihn wehrlos.
Als der Mann auf dem Boden lag, fing er an mir in die Brust (:rtfm:) zu beißen und ließ nicht mehr los. Aus diesem Grund schlug ich mehrmals auf seinem Kopf ein bis er los ließ.
Passanten griffen ein und unsere Wege trennten sich, ich Richtung Bahnhof und der andere vermutlich nach Hause.
Am Bahnhof angekommen warteten auch schon 2 Polizeiwagen auf mich und befragten mich zur eben geschehenen Schlägerei und nahmen meine Personalien auf.
Folgend meinten die Polizisten zu mir, dass sie noch zurück fahren um den Mann zu suchen, mit dem ich in Konflikt geriet.
Ich weiß nicht was er für Verletzungen hat.

Was erwartet mich nun?
Ich liege doch eigentlich im Recht, da er den ersten Schlag machte und ich mich lediglich wehrte.

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen

mfg
06/13/2015 14:31 Sushey#2
Solang du Zeugen hast, die bezeugen können, dass du aus Notwehr gehandelt hast, sollte alles gut sein. Aber ich bin mir nicht sicher, wie das bei Schaden aussieht. Ich, als Kampfkünstler, dürfte jetzt bei Selbstverteidigung niemandem UNNÖTIG, den Arm brechen etc. . Also eigentlich nur das, was dann nötig ist, um sich zu verteidigen :D
06/13/2015 15:06 KeinAstronaut!#3
Was geht dich das auch an, ob er was genommen hat....
06/13/2015 15:20 MoshroomCodex#4
Quote:
Originally Posted by KeinAstronaut! View Post
Was geht dich das auch an, ob er was genommen hat....
Nichts
Hab trotzdem gefragt
06/13/2015 15:27 Odang#5
in meinen Augen haste verdient zu kassieren

aber ob das Notwehr ist, wenn du auf seinenkopf hämmerst obwohl er am Boden liegt bezweifele ich.

vor allem wenn er am Boden ist, wie kann er dich beißen
06/13/2015 15:30 xSalice#6
Musst dir keine Sorgen machen, war nur Notwehr und du kannst deine Lage bestimmt auch richtig schildern. Desweiteren wenn er Rote Augen hatte, wird bestimmt auch dabei rauskommen, dass er auf etwas war ;) ..
06/13/2015 15:31 .FiireLove#7
Quote:
Originally Posted by MoshroomCodex View Post
[...]
Am Bahnhof angekommen warteten auch schon 2 Polizeiwagen auf mich[...]
Entweder ist deine Geschichte unglaubwürdig, oder dein Weg bis zum Bahnhof dauerte noch weitere 2 Stunden an.

Quote:
Originally Posted by xSalice View Post
Musst dir keine Sorgen machen, war nur Notwehr und du kannst deine Lage bestimmt auch richtig schildern. Desweiteren wenn er Rote Augen hatte, wird bestimmt auch dabei rauskommen, dass er auf etwas war ;) ..
Ich habe öfters rote Augen, aber hauptsächlich wegen Kontaktlinsen und derzeit wegen Heuschnupfen.
Er muss also nicht unbedingt auf etwas gewesen sein.
06/13/2015 15:52 TheMscEntertainment#8
Wer die Schnauze nicht halten kann, kriegt sie gestopft. Ob du ihn wirklich bearbeitet hast, ist fraglich und reintheoretisch, trägst du trotzdem geringfügig die Schuld da du ihn provoziert hast und wenn du die Arschkarte ziehst, kann es Aussage gegen Aussage stehen, sollte er behaupten, dass du zuerst geschlagen hast.

Aber den Schlag hast du auf jeden fall verdient, so ist das halt wenn man frech ist. Irgendwo auch unverschämt
06/13/2015 15:54 Odang#9
Quote:
Originally Posted by xSalice View Post
Musst dir keine Sorgen machen, war nur Notwehr und du kannst deine Lage bestimmt auch richtig schildern. Desweiteren wenn er Rote Augen hatte, wird bestimmt auch dabei rauskommen, dass er auf etwas war ;) ..
Der TE redet von einer durchzechten nacht, also total auf alk.
06/13/2015 15:56 Meunderwears#10
Wenn er was genommen hat, kann man das Medizinisch herausfinden.
Du solltest dir da keine Sorgen machen, eher ob der Typ Krankheiten hatte.
06/13/2015 15:57 A-G-S#11
Schilder doch bitte mal den Tathergang genauer
so genau wie möglich auch gerne per PN des weiteren
dein Alter ( unter 21 oder drüber )und auch der Promillewert von dir
06/13/2015 16:00 No Hawx#12
War an sich schon Notwehr von dir, passt. Aber ich frag mich eher was dich dazu bewegt hat total random jemanden zu fragen, ob er gekokst hat. Ich mein, was gehtsn dich an? Was hast du dir denn erhofft? Dass er ja sagt und du dir denken kannst "Ja hihi ich habn Kokser enttarnt"? An sich eigentlich ne rechte unnötige Aktion von dir, außerdem hättest du dir das mit den normalerweiße relativ schmerzhaften Kopfschlägen auch sparen können. Das kann man auch anders lösen.

Naja, und btw: Rote Augen hat man auch mal, wenn man lange nicht gepennt hat. Oder wenn man gekifft hat. Ich hoff du hast draus gelernt, bleib bei dir.
06/13/2015 16:04 .Tidus™#13
Wie alt seit'n ihr? Was für eine Gesellschaft versucht ihr hier darzustellen? Auf jeden Satz direkt mit schlägen zu antworten?
Verdient oder nicht, wegen Worten so aggressiv zu werden ist nicht zulässig.

Solang ihm die Drogen nachgewiesen werden würden & die Polizei vielleicht sogar Augenzeugen dazu befragen kann, angenommen deine Aussage hier hat sich auch wirklich so abgespeilt, bist du fein raus.

Beim nächsten mal einfach etwas rücksichtsvoller sein.
06/13/2015 16:12 Creuter#14
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Originally Posted by A-G-S View Post
Schilder doch bitte mal den Tathergang genauer
so genau wie möglich auch gerne per PN des weiteren
dein Alter ( unter 21 oder drüber )und auch der Promillewert von dir
Willst du auch seine Haarfarbe wissen?
06/13/2015 16:17 A-G-S#15
Quote:
Originally Posted by ZEHA. View Post
Willst du auch seine Haarfarbe wissen?
Du solltest dich mit dem Strafgesetzbuch befassen und der Strafprozessordnung , so wüsstest du warum ich das Frage , den es gibt nicht nur die Notwehr , sondern auch noch einige andere Straftaten mit denen er ganz schnell sich nicht mehr auf Notwehr berufen kann.