"keine zwingende Strafverfolgung"?

03/13/2015 22:49 sexualising#1
Hallo e*pvp!

Könnt ihr mir vielleicht sagen was "keine zwingende Strafverfolgung"
bedeutet?

Vielen Dank für die Antworten.
03/13/2015 22:52 Єrdmännchen™#2
Das die Strafverfolgung nicht zwingend ist.
03/13/2015 22:54 sexualising#3
Vielleicht ne dumme Frage, aber was ist mit Strafverfolgung gemeint.
03/13/2015 22:55 Soundwave ♪#4
Wenn du jemanden umbringst musst du nicht von irgendeinem angezeigt werden um in den Knast zu kommen/eine Strafe zu bekommen. Wenn du eine in die Fresse geschlagen bekommst wird die Polizei kein Finger rühren bevor du eine Anzeige erstattest.
03/13/2015 23:27 Deepismagic#5
Um es anders zu sagen:

Es gibt Dinge welche vom Staat auch ohne Anzeige deinerseits automatisch verfolgt wird weil es eine Straftat darstellt, wobei nicht alle Straftaten automatisch von Amts wegen verfolgt werden, das nennt sich auch im Beamtendeutsch Offizialdelikt.

Selbst wenn Du es als Geschädigter nicht möchtest wird in diesem Fall automatisch ermittelt.

Und dann gibt es die Antragsdelikte wo eine Strafverfolgung nun mal nur auf Antrag des Geschädigten erfolgt.

Allerdings würde ich mal gerne wissen in welchem Zusammenhang Du den Ausdruck "keine zwingende Strafverfolgung" aufgeschnappt hast.

Ist bei Dir ein Verfahren eingestellt worden?
03/14/2015 09:22 Seekin#6
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Originally Posted by Deepismagic View Post

Allerdings würde ich mal gerne wissen in welchem Zusammenhang Du den Ausdruck "keine zwingende Strafverfolgung" aufgeschnappt hast.

Ist bei Dir ein Verfahren eingestellt worden?
Meine Kristallkugel sagt: Es geht um die strafrechtliche Wertung des Besitzes von Cannabis in Deutschland.
03/14/2015 13:09 No​rdi#7
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Originally Posted by Seekin View Post
Meine Kristallkugel sagt: Es geht um die strafrechtliche Wertung des Besitzes von Cannabis in Deutschland.
Haha Seekin ich hab mich tot gelacht :awesome:

BTT: Mich würde es auch intressieren wenn du es gerne preis geben möchtest ist ja nicht so Schlimm wenn du erwischt wurden bist es hier noch zu leugnen bringt nichts ein Pipitest beweißt alles. ( Hab das extra so geschrieben :rolleyes: )
03/14/2015 16:26 sexualising#8
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Originally Posted by Seekin View Post
Meine Kristallkugel sagt: Es geht um die strafrechtliche Wertung des Besitzes von Cannabis in Deutschland.
Falsch, es geht um Österreich
03/14/2015 20:52 Deepismagic#9
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Originally Posted by Ebony' View Post
Falsch, es geht um Österreich
Damit hast Du meine Frage zwar nicht beantwortet, jedoch kann ich Dir nur Auskunft dazu geben, wie es in Deutschland ist.

In Österreich können natürlich andere Gesetze herrschen.

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Originally Posted by Seekin View Post
Meine Kristallkugel sagt: Es geht um die strafrechtliche Wertung des Besitzes von Cannabis in Deutschland.
Sicher, dass Du nicht schreiben wolltest

Quote:
Meine Erfahrung sagt:
:D

Kleiner Scherz muss auch mal sein ;)