2 Sachen die hier alle mal raffen müssten wenn sie sich ein bisschen mit dem deutschen Gesetz auseinander setzen würden..
Erstens!
Ein Video als Beweisstück vor Gericht reicht bei Betrugs Verfahren bzw. bei zivilrechtsklagen nicht als Beweis aus im Gegenteil wird es erst gar nicht als Beweisstück zum Vorschein kommen.
Zweitens!
Und dass ist noch viel interessanter die Firma steam wird nicht in Deutschland betrieben bzw. der Hauptsitz ist nicht in Deutschland die Internet Kriminalpolizei bekommt keinerlei Daten von steam auch nicht durch Gerichtsbeschlüsse denn diese greifen nicht auf andere Länder und steam ist mit ihren Daten sehr sehr eigen und haben wenig Interesse diese rauszurücken.. Diese Informationen kann man sich bei jeder größeren Internet Kriminalpolizei einholen wie Berlin, München ect.
Also wenn es einen perfekten scam gibt bei dem man nicht mal die ip Verschlüsseln muss dann ist und bleibt es leider steam die die Plattform für scammer beliebt macht denn gerade durch diesen integrierten Chat der den Chat Verlauf direkt löscht hat man fast 0 Chancen über einen anderen Weg als steam ranzukommen.. Und nochmal Video vor Gericht kein Beweisstück.
Wer bis hier hin gelesen hat wird entweder ein erfolgreicher scammer oder ist ein wenig schlauer dem deutschen Gesetz gegenüber
mfg.