Ebay Schadensersatz

12/29/2014 15:22 ►.Xilef³◄#1
Heyo,

ein Freund von mir hat seine GoPro auf Ebay verkauft, gleichzeitig hat er die GoPro auf Kleinanzeigen gestellt..

Bei dem Artikel auf Ebay steht in der Beschreibung:

"Da ich ebenfalls eine Anzeige auf Ebay Kleinanzeigen geschaltet habe, behalte ich mir vor das Angebot frühzeitig zu beenden."

Die GoPro wurde über Kleinanzeigen verkauft, allerdings kam jetzt der Höchstbietende von der abgebrochenen Auktion an und will Schadensersatz. Allerdings nicht grade wirklich seriös.. Tausende Rechtschreibfehler und alles.. Jedenfalls sagt er, dass er jetzt einen Anwalt einschaltet.

Kann er damit durchkommen?

Danke
12/29/2014 15:28 JogiBär'#2
Ja absolut, der Vertrag ist gültig und es muss Ersatz geliefert werden.
Soweit zur Theorie.

Was passiert wenn man dazu schreibt ""Da ich ebenfalls eine Anzeige auf Ebay Kleinanzeigen geschaltet habe, behalte ich mir vor das Angebot frühzeitig zu beenden.", kann ich nicht sagen.

Die Frage ist ja ob der Gegenstand wirklich versteigert wurde oder ob das Angebot wirklich abgebrochen wurde.
Weil wenn sie nicht abgebrochen wurde, sondern wirklich bis zum Ende durchgelaufen ist, kann ich mir vorstellen, dass der Höchstbietende im Recht ist.
12/29/2014 15:31 ►.Xilef³◄#3
Quote:
Originally Posted by JogiBär' View Post
Ja absolut, der Vertrag ist gültig und es muss Ersatz geliefert werden.
Soweit zur Theorie.

Was passiert wenn man dazu schreibt ""Da ich ebenfalls eine Anzeige auf Ebay Kleinanzeigen geschaltet habe, behalte ich mir vor das Angebot frühzeitig zu beenden.", kann ich nicht sagen.

Die Frage ist ja ob der Gegenstand wirklich versteigert wurde oder ob das Angebot wirklich abgebrochen wurde.
Weil wenn sie nicht abgebrochen wurde, sondern wirklich bis zum Ende durchgelaufen ist, kann ich mir vorstellen, dass der Höchstbietende im Recht ist.
Die Auktion würde erst am 31.12 ablaufen, wurde aber gestern abgebrochen da der Artikel verkauft wurde.

Wenn das in der Beschreibung angegeben wurde, erklären sich doch die Bieter damit einverstanden, oder nicht?
12/29/2014 15:35 _Twinkie_#4
eigentlich schon, ja.
Ich weiß nur nicht wie das deutsche gesetz sowas regelt.
am besten einfach deutsches gesetzbuch googeln, und unter verträgen nachschauen
(erfüllung/nicht erfüllung)
12/29/2014 15:44 JogiBär'#5
Quote:
Originally Posted by ►.Xilef³◄ View Post
Die Auktion würde erst am 31.12 ablaufen, wurde aber gestern abgebrochen da der Artikel verkauft wurde.

Wenn das in der Beschreibung angegeben wurde, erklären sich doch die Bieter damit einverstanden, oder nicht?
Ich glaube damit hat sich das geklärt.

Er hat den Gegenstand ja nicht ersteigert, die Auktion hat ja nicht mal ihr Ende erreicht.
Er war ja nur mal Höchstbietender.

Auf das "billo gelaber" von mir und anderen würde ich aber nicht vertrauen.

Ich würde einfach mal nach ähnlichen Fällen googlen.
Und zur Not bei ebay beim Support anrufen.
12/29/2014 15:45 €uronymous#6
Soll er bei Ebay anfragen wie es aussieht. Ansonsten ist äußerst fraglich, ob der Typ tatsächlich einen Anwalt einschaltet. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich.
12/29/2014 15:50 ►.Xilef³◄#7
Quote:
Originally Posted by €uronymous View Post
Soll er bei Ebay anfragen wie es aussieht. Ansonsten ist äußerst fraglich, ob der Typ tatsächlich einen Anwalt einschaltet. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich.
Lohnt sich so ein Aufstand für ne 150€ Cam überhaupt? Finde das alles sehr fragwürdig..

Mein Kollege hat den Höchstbietenden auf die Beschreibung hingewiesen und gesagt, dass er somit wissen müsste, dass er das Angebot vorzeitig beenden kann.
12/29/2014 16:13 _Twinkie_#8
Quote:
Originally Posted by ►.Xilef³◄ View Post
Lohnt sich so ein Aufstand für ne 150€ Cam überhaupt? Finde das alles sehr fragwürdig..

Mein Kollege hat den Höchstbietenden auf die Beschreibung hingewiesen und gesagt, dass er somit wissen müsste, dass er das Angebot vorzeitig beenden kann.
naja, wenn einer angst kriegt und es erstatten würde,..
ja.
leichtes geld xD
12/29/2014 16:16 =Fraqz=#9
Wenn du das in die Beschreibung geschrieben hast sollte das doch eig. Gültig sein oder nicht? Dann stimmen die Bieter ja der Bedingung zu?
12/29/2014 16:35 ►.Xilef³◄#10
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Originally Posted by =Fraqz= View Post
Wenn du das in die Beschreibung geschrieben hast sollte das doch eig. Gültig sein oder nicht? Dann stimmen die Bieter ja der Bedingung zu?
Ebay Support sagt Angebote dürfen nur in speziellen Fällen vorzeitig beendet werden. Wir warten einfach mal ab.. Ansonsten sollte der Typ sich mal nen Duden kaufen..

Er meint er war "Höschtbietender" der "cammera" und sein "Anwald" übernimmt das jetzt.
Mal sehen
12/29/2014 16:36 Bobo#11
Wenn er das reinschreibt, akzeptiert der Bieter dies, somit ist er im Unrecht und kann genau garnix machen.
12/29/2014 16:42 IceTeaBoY.#12
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Originally Posted by ►.Xilef³◄ View Post
Ebay Support sagt Angebote dürfen nur in speziellen Fällen vorzeitig beendet werden. Wir warten einfach mal ab.. Ansonsten sollte der Typ sich mal nen Duden kaufen..

Er meint er war "Höschtbietender" der "cammera" und sein "Anwald" übernimmt das jetzt.
Mal sehen
Wenn er so schreibt. Ist er bestimmt zu unfähig überhaupt einen Anwalt einzuschalten.
12/29/2014 16:44 €uronymous#13
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Originally Posted by вoвo View Post
Wenn er das reinschreibt, akzeptiert der Bieter dies, somit ist er im Unrecht und kann genau garnix machen.
Ganz so einfach ist es nicht. Wenn die Angebotsplattform Ebay oder der Gesetzgeber Richtlinien hat, die bestimmte Verfahren wie das vorzeitige Beenden ohne plausiblen Grund (z.B. Verlust des Gegenstandes durch höhere Gewalt (wobei auch hier die Überprüfbarkeit fraglich bleibt)) untersagen, kannst du noch soviel davon in deine Beschreibung schreiben, Gültigkeit erlangt es durch die entsprechenden Rahmenbedingungen trotzdem nicht.

Allerdings erscheint mir persönlich in dem Fall die Sinnhaftigkeit des Einschaltens eines Anwalts als wirklich fragwürdig. Den Aufwand wäre es mir nicht wert (sofern er überhaupt im Recht ist, ich bin mit den Ebay-AGB nicht ausreichend vertraut)
12/29/2014 16:45 -Shinichi#14
Es passiert rein gar nichts.
Vorallem musst du auch bedenken dass viele der Ebay-Händler einen Haftungsausschluss in die Beschreibung mitschreiben damit nach dem Kauf keine Rücknahme besteht etc.

Wenn dir dies bewusst ist was ich meine und zugleich auch verstanden hast, dann bist du bzw. dein Kumpel auf der sicheren Seite.

LG
12/29/2014 17:17 -skyDIVE#15
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Originally Posted by ►.Xilef³◄ View Post
Heyo,

ein Freund von mir hat seine GoPro auf Ebay verkauft, gleichzeitig hat er die GoPro auf Kleinanzeigen gestellt..

Bei dem Artikel auf Ebay steht in der Beschreibung:

"Da ich ebenfalls eine Anzeige auf Ebay Kleinanzeigen geschaltet habe, behalte ich mir vor das Angebot frühzeitig zu beenden."

Die GoPro wurde über Kleinanzeigen verkauft, allerdings kam jetzt der Höchstbietende von der abgebrochenen Auktion an und will Schadensersatz. Allerdings nicht grade wirklich seriös.. Tausende Rechtschreibfehler und alles.. Jedenfalls sagt er, dass er jetzt einen Anwalt einschaltet.

Kann er damit durchkommen?

Danke
Das ist bestimmt ein Hartz4 Empfänger der Free Stuff will, das hat er auf Bild.de gelesen und will das jetzt auch durchziehen!