Springmesser verboten & trotzdem verkauf in DE

12/29/2014 06:08 Elvstr0eM#1
Hey,

habe gerade eine [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] gefunden, auf der man Springmesser kaufen kann. Die Firma hat ihren Hauptsitz in Deutschland und ich frage mich warum die Messer dort verkauft werden dürfen, da sie ja in Deutschlande verboten sind?


Wenn ich da so ein Messer kaufe, mache ich mich dann Strafbar, bzw. kann es überhaupt nachvollzogen werden?

LG
12/29/2014 06:29 Karma Geddon#2
Ich kann dir nur sagen das es dir bei ner Polizei Kontrolle abgenommen wird und du ne Anzeige kriegst...

Warum die es verkaufen etc, keine Ahnung^^
12/29/2014 06:55 Jack.™#3
Springmesser in Deutschland

In Deutschland sind Springmesser grundsätzlich nicht verboten, jedoch mit einigen starken Einschränkungen. Zunächst sind ausschließlich Springmesser erlaubt, deren Klinge seitlich herausspringt. Sogenannte OTF-Messer (Out of the Front), bei welchen die Klinge nach vorne herausspringt sind generell verboten.

Springmesser mit seitlich herausspringender Klinge sind nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:

Die Messerklinge darf maximal 8,5 cm lang sein
Die Klinge darf nicht beidseitig geschliffen sein
Wenn diese Maße also nicht eingehalten werden sind Springmesser verboten.
Zu beachten ist, dass Springmesser prinzipiell Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes sind. Dies bedeutet dass man für Kauf und Besitz mindestens 18 Jahre alt sein muss.
Das öffentliche Führen von Springmessern ohne Begründung stellt nach der aktuellen Rechtslage außerdem eine Ordnungswidrigkeit dar und ist nur erlaubt wenn ein nachvollziehbares Interesse besteht, welches beispielsweise in jagdlichen und beruflichen Tätigkeiten oder auch in der Verwendung bei Arbeit oder Sport liegen kann. Beachten Sie bitte, dass die Bereithaltung zur Selbstverteidigung nicht darunter fällt. Jedoch gibt es Ausnahmen, in denen Springmesser nicht unter das deutsche Waffengesetz fallen, und damit auch keiner Altersbeschränkung unterliegen:

Die Klinge hat eine Maximallänge von 4,1 cm
Die Klinge ist maximal 1 cm breit

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12/29/2014 15:55 3erlan<3#4
was willst du mit so einem müll?
ist zum rum spielen zwar nicht schlecht aber nach 2 tagen denkst du dir warum habe ich dafür geld ausgegeben
12/29/2014 17:00 €uronymous#5
Mit einer Klingenlänge von 7,8 cm (d.h. <8,5cm) und einer Klinge die nicht zweiseitig geschliffen ist, bzw nur aus der Seite herausspringt ist das genannte Messer legal zu erwerben und auch zu besitzen.

Was NICHT erlaubt ist, ist das Führen eines solchen Springmessers in der Öffentlichkeit.
12/29/2014 21:40 Elvstr0eM#6
vielen danke an alle :)