Quote:
Originally Posted by .Jubei'
Also erst einmal, wie kann man so Doof sein und sich dabei erwischen lassen?
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hab das mal verbessert :D
also
Da du die stinkbomben nicht gezündet hast, liegt meiner meinung nach kein verstoß vor, außer es steht in der Ordnung sowas wie:
Stinkbomben dürft ihr nicht mitbringen.
Darf ich mal fragen, woher sie wussten, dass du stinkbomben dabei hattest?
hast du es ihnen gesagt oder sie ihnen gezeigt oder wurdest du verpetzt?
wenn eins von den rot markierten passiert ist, sollte das kein problem sein, da der Lehrer nicht in deine Tasche schauen darf und sollte er es trozdem getan haben, kannst ihn dafür belangen.
darf ich auch fragen in welcher klasse du grade bist?
PS: Das recht zu schweigen gilt auch in der schule, dass heißt du musst mit deinem Lehrer nicht reden auch wenn er dich ins verhör nimmt oder so.