Wegen SMS zur Polizei?

08/30/2014 18:45 hyperikal#1
Nehmen wir mal an:
Person A sendet Person B eine sms. Daraufhin möchte "B" das Person "A" ihn keine sms mehr sendet (online sms smsgott.de etc.)
Person B will sonst zur Polizei gehen.

Kann Person A angezeigt werden weil er einer PersonSMS sendet?
08/30/2014 18:46 Kenies#2
Was steht so in den SMSen?

Wenn es dich stört btw wenn dir nicht gefällt was dir da geschrieben wird usw kannste zur Polizei gehen.

Machen viele.
08/30/2014 18:47 FleurDeVie#3
Nein, denke nicht..

Dann soll Person A Person B blockieren oder so.
08/30/2014 18:49 =Fraqz=#4
Wenn es bestimmte Sachen sind (in der SMS) kann man zu den Cops
08/30/2014 18:50 Sasukepk4#5
Man kann Nummern blockieren von daher sollte eig. nichts passieren außer du machst es immer wieder mit einer neuen Nummer usw...
08/30/2014 18:54 Veylore#6
Es kommt unteranderem auf den Inhalt, den Intervall und darauf an, ob es dich stört.
Sollte er/sie/es dir zb 1000 Nachrichten am Tag schicken, obwohl du das nicht willst, dann kannst du er/sie/es natürlich wegen Belästigung anzeigen.
08/30/2014 18:55 hyperikal#7
ist online sms. war nur normales Zeug ob person A zu nem kumpel oder so gefahren wird.
08/30/2014 18:56 Kenies#8
Wieso fragst du dann sowas?

:facepalm: unötig wegen sowas jemanden anzuzeigen omfq.
08/30/2014 19:00 hyperikal#9
Ich will ja keinen anzeigen aber nehmen wir mal an :D könnte ich dafür angezeigt werden?
08/30/2014 19:06 .Enthaupter#10
Wenn in den SMS'en was illigalles steht (z.b. Drohungen) kann man zur Polizei, auch wegen belästigung kann man zur Polizei/Anwalt und eine einstweilige verfügung erwirken, dann muss Person "b" aber auch Nachweisen können das die SMS'en von Person "a" kommen (was bei online sms schwierig werden könnte)
08/30/2014 19:08 hyperikal#11
aber da steht ja zb drin ob Person B ihre tochter zu Person A fahren kann (in der ich perspektive )
08/30/2014 19:15 mastermo#12
Wenn eine Person ganz klar mitgeteilt hat nicht angeschrieben zu werden und man sie absichtlich mit SMS zuschmeißt fällt das unter Belästigung und kann geahndet werden. Wenn es sich um Drohungen oder dergleichen handelt wirds noch schlimmer.

Ob man die Person nun blockieren kann oder nicht ist unerheblich. Allein die Tat an sich zählt.
Dazu sei aber auch bedacht, dass der Inhalt bzw. Grund der SMS auch eine Rolle spielen kann. Konsequenzen erfolgen meist ehr bei unangebrachten SMS'en, Spam, Drohungen/Hassreden oder dergleichen.

Wenn das ganze zur Polizei/später vor Gericht landet kommt es i.d. Regel zu einer einstweiligen Verfügung. Hält sich der Täter bzw. Absender der SMS nicht daran können drastischere Strafen folgen (beispielsweise in Form von Freiheitsentzug).

Selbst Online-SMS können heutzutage zurückverfolgt werden, weil auch die Betreiber oftmals die IP loggen, eine Registrierung verlangen oder gar beides. Nicht jeder weiß eine VPN zu nutzen.
08/30/2014 19:32 hyperikal#13
aber was wäre wenn die sms ein kumpel von mir versendet? also kann ich es ja nicht gewesen sein.
08/30/2014 19:33 .Enthaupter#14
Dann hat dein kumpel die Probleme und nicht du

musst halt nachweisen das es nicht du warst
08/30/2014 19:40 #Saiirex#15
Hör einfach auf kleine Mädchen zu belästigen, dann wird dir nix passieren.