Frage Führerschein AM

08/16/2014 00:21 nurgucken666#1
Hallo,

wollte mal etwas fragen.
Viele von euch haben sicherlich den Rollerfürherschein ab 16 Jahren. Also den Fürherschein AM (also A1)

Hab jetzt Erfahren das man mit dem Führerschein dieses Auto fahren darf: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...] Quelle: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]
stimmt das? Ich will keine 2 Jahre warte bis ich meinen normalen Führerschein mache. Und für den Stadtverkehr reicht das ding.

Also, ist das wahr? Lohnt es sich?
08/16/2014 00:33 EinfachNurWild#2
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
08/16/2014 00:49 nurgucken666#3
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Originally Posted by Kingpui View Post
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Und wieso lügt der TÜV dann?
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Quote:
Klasse AM

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).


Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.
08/16/2014 01:40 Crrrespo#4
Also Bitchez kannst du mit diesem Muschibrummer nicht klären :bandit:
08/16/2014 01:44 .StarSplash#5
Du willst ernsthaft über 10 tausend Euro für ein "Auto" bezahlen, dass nur 45 fährt und mit dem du sämtliche Leute im Stadtverkehr behinderst? 45 reichen NICHT für den Stadtverkehr.

Natürlich lohnt sich das nicht, du wirst non-stop angehupt und bedrängt.
08/16/2014 12:12 Beardbusiness#6
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Originally Posted by nurgucken666 View Post
Viele von euch haben sicherlich den Rollerfürherschein ab 16 Jahren. Also den Fürherschein AM (also A1)
Du verwechselst hier zwei verschiedene Führerscheinklassen, im ersten Satz redest von von der Führerscheinklasse AM (bis 50ccm und 45 km/h) und im zweiten wohl vom A1 (bis 125ccm, keine BBH).
Beide darfst du mit 16 machen.
08/16/2014 13:46 Schakon#7
AM ist Roller (50ccn/45kmh) und A1 ist Motorrad (125ccm), preislich ist der A1 teurer.

Welchen meinst du nun? Ich denke den 45km/h oder?

Wenn ja, lohnt es sich nicht wirklich das Auto zu kaufen, mach den Führerschein mit 17 da ist AM kostenlos mit dabei und kauf dir von mir aus ein Moped und mit 18 dann ein Auto.

Das og. Auto ist einfach nur überteuert und du darfst keine Autobahnen etc. fahren
08/17/2014 01:49 #Saiirex#8
Was genau willst du jetzt? AM oder A1?