Hi Community
Ich werde mein Problem ausführlich beschreiben, um Unklarheiten zu vermeiden.
Letzte Woche habe ich meinen WoW-Account auf Ebay verkauft. Ich habe bereits zuvor einmal einen Account verkauft und alles rief reibungslos.
Aber diese mal hat es nicht so geklappt wie es sollte..
Zum Angebot: Ich habe geschaut, dass ich weder Charakter, Gilden oder Servername erwähne, sodass der Account annonym bleibt. Ich habe ein faires Angebot erstellt und der Account wurde auch nach 2 Tage über Sofort kauf ersteigert. Am Schluss des Angebots habe ich noch folgenden Hinweis dazu geschrieben:
[...] Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse,usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. [...] Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf jegliche Garantie- und Gewährleistungsrechte zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Käufer überwies mir das Geld und ich wartete 3 Tage bis Paypal die Zahlung überprüft hatte. Als ich die Bestätigung erhielt, schickte ich ihr den ausschlieslich für den WoW Account erstellen Email-Account mit passwort, Battle net Daten sowie geheime Frage/Antwort. Somit sah ich mich von meiner Pflicht erlöst. Doch ich erhielt am Tage danach eine Email von ihr, dass der Account gesperrt wurde. Bei der Abo Zahlung stand: Ursprung: Einmonatiges Abonnement und sie konnte sich nicht ins Spiel einlogen. Die Battle.net Seite funktionierte allerdings noch. Blizzard schrieb eine Nachricht, dass sich der Account in Untersuchung befand und, dass sie folgende 4 Sachen wollten: Email Adresse, Name, Geheime Antwort und Ausweiskopie.
Der Käufer bat mich mit den noch nicht geänderten Daten einzulogen und doch das Ticket zu beantworten. Ich wollte ihr keineswegs die Ausweiskopie zuschicken, also habe ich dem GM alles über das Ticket-System im Battle net geschickt.
Nun sind 5 Tage vergangen bis Blizzard eine Standardmail geschrieben hat. Account gesperrt - Handlung erfoderlich: Seite zur Passwortwiederherstellung etc, was der Käufer dann auch gemacht hat. Somit kann ich nicht mehr auf das Battle net zugreifen und den Status nachschauen. Allerdings ist der Account noch immer gesperrt und niemand weiss was los ist. Der Käufer ist nervös um sein Geld und ich weiss nicht genau was machen, bzw inwiefern ich dem Käufer helfen muss, denn ich habe im Angebot nichts darüber geschrieben. Der Account war sehr clean, ich habe nur 5 Monate gespielt und wurde nicht gesperrt oder sonst sachen. Der Käufer verlangt mittlerweile sein Geld zurück, da es über eine Woche her ist und er immer noch nicht spielen kann.
Ich habe nun 2 Fragen:
- inwiefern bin ich verpflichtet dem Käufer zu helfen?
- muss ich ihm das Geld zurück erstatten? (Ebay und Paypal spesen sind angefallen)
Ich würde mich sehr auf hilfreiche Antworten freuchen!
Danke und mfg
Ich werde mein Problem ausführlich beschreiben, um Unklarheiten zu vermeiden.
Letzte Woche habe ich meinen WoW-Account auf Ebay verkauft. Ich habe bereits zuvor einmal einen Account verkauft und alles rief reibungslos.
Aber diese mal hat es nicht so geklappt wie es sollte..
Zum Angebot: Ich habe geschaut, dass ich weder Charakter, Gilden oder Servername erwähne, sodass der Account annonym bleibt. Ich habe ein faires Angebot erstellt und der Account wurde auch nach 2 Tage über Sofort kauf ersteigert. Am Schluss des Angebots habe ich noch folgenden Hinweis dazu geschrieben:
[...] Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse,usw. zu ändern! Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen, fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung. [...] Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf jegliche Garantie- und Gewährleistungsrechte zu verzichten. Die einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hier ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Käufer überwies mir das Geld und ich wartete 3 Tage bis Paypal die Zahlung überprüft hatte. Als ich die Bestätigung erhielt, schickte ich ihr den ausschlieslich für den WoW Account erstellen Email-Account mit passwort, Battle net Daten sowie geheime Frage/Antwort. Somit sah ich mich von meiner Pflicht erlöst. Doch ich erhielt am Tage danach eine Email von ihr, dass der Account gesperrt wurde. Bei der Abo Zahlung stand: Ursprung: Einmonatiges Abonnement und sie konnte sich nicht ins Spiel einlogen. Die Battle.net Seite funktionierte allerdings noch. Blizzard schrieb eine Nachricht, dass sich der Account in Untersuchung befand und, dass sie folgende 4 Sachen wollten: Email Adresse, Name, Geheime Antwort und Ausweiskopie.
Der Käufer bat mich mit den noch nicht geänderten Daten einzulogen und doch das Ticket zu beantworten. Ich wollte ihr keineswegs die Ausweiskopie zuschicken, also habe ich dem GM alles über das Ticket-System im Battle net geschickt.
Nun sind 5 Tage vergangen bis Blizzard eine Standardmail geschrieben hat. Account gesperrt - Handlung erfoderlich: Seite zur Passwortwiederherstellung etc, was der Käufer dann auch gemacht hat. Somit kann ich nicht mehr auf das Battle net zugreifen und den Status nachschauen. Allerdings ist der Account noch immer gesperrt und niemand weiss was los ist. Der Käufer ist nervös um sein Geld und ich weiss nicht genau was machen, bzw inwiefern ich dem Käufer helfen muss, denn ich habe im Angebot nichts darüber geschrieben. Der Account war sehr clean, ich habe nur 5 Monate gespielt und wurde nicht gesperrt oder sonst sachen. Der Käufer verlangt mittlerweile sein Geld zurück, da es über eine Woche her ist und er immer noch nicht spielen kann.
Ich habe nun 2 Fragen:
- inwiefern bin ich verpflichtet dem Käufer zu helfen?
- muss ich ihm das Geld zurück erstatten? (Ebay und Paypal spesen sind angefallen)
Ich würde mich sehr auf hilfreiche Antworten freuchen!
Danke und mfg