§31

07/13/2014 16:50 .Doughboy#1
Hey,

mal 'ne ganz simple Frage.

Ein Kollege von mir wurde gepackt mit ein bisschen Dope, wurde verhaftet und zur Dienststelle gebracht. Dann hat der liebe Freund und Helfer ihm ein Stück Papier hingelegt mit dem §31. Mein Kollege hat das unterschrieben, weil er dachte/denkt das es nur eine Belehrung ist.

Stimmt das, dass es nur eine Belehrung ist oder ist das ein Beweisstück andere Leute zu verraten? (er hat zur Sache nichts gesagt)
Muss man die Belehrung vom §31 unterschreiben?
wenn, nicht was für Folgen können diese haben?

MfG
07/13/2014 16:52 Oldsqwl#2
Der Paragraph 31 regelt laut Strafgesetzbuch, dass jemand, der von der Beteiligung an einer Tat zurücktritt, bevor eben diese begangen wird, nicht bestraft werden darf.
07/13/2014 16:52 Looneytune#3
Es handelt sich i.d.R. nur um eine Belehrung darüber, dass ihm dieser Deal angeboten wurde. Sofern er nichts verraten hat, ist alles okay. Dein Freund sollte aber in Zukunft dringend das jeweilige Papier lesen ehe er seine Unterschrift platziert.
07/13/2014 16:53 .Doughboy#4
Achso ok, also falls er ihn unterschrieben hat und nichts zu dieser Sache gesagt hat.
Kann es zum Verrat von anderen Leuten nicht kommen?
07/13/2014 16:54 Looneytune#5
Leute können einen immer verraten.
07/13/2014 17:02 weirdo61#6
warum liest der nicht einfach bevor er was unterschreibt
07/13/2014 18:21 Aimless Angel#7
#closed