WhatsDOS - dein WhatsApp Tool (Spammer uvm.)

06/29/2014 15:22 K.A.K.A.S.H.I#31
Quote:
Originally Posted by Akubus View Post
Klar, weil Mark Zuckerberg, der Milliarden auf dem Konto hat sich für (in seinen Augen) so ein "kleines Pissforum" interessieren würde. Das machen wenn dann irgendwelche Mitarbeiter von Facebook...
Ja klar, Facebook stellt epvp sofort off, die haben ja die NSA im Rücken, was laberst du eigentlich? Sowas wird über Gerichtsprozesse entschieden, die Monate dauern:mad:
Es liegt einfach daran das ihm jetzt Whatsapp gehört natürlich wird er persönlich dagegen nichts machen aber sein Unternehmen schon. Und wie wir epvp kennen sind hier genug haxxor kinder (sehe die Crews like Loxer etc...) die es missbrauchen werden und einfach Leute mit nachrichten zu texten werden und wie am Anfang des Themas zu sehen ist die Nachrichten sind Anonym also wenn ich es richtig verstehe sollten sie nicht zurück verfolgt werden können. Und ein Gerichtsprozess in diesem Fall wird nicht Monate dauern ! Bitte Informiere dich erst einmal am besten für Google ! Schon alleine damit die Gefahr besteht das ein Handy damit abstürzen kann sollte es hier verboten werden !
06/29/2014 15:28 Tommy'#32
Quote:
Originally Posted by Lightbox View Post
Es liegt einfach daran das ihm jetzt Whatsapp gehört natürlich wird er persönlich dagegen nichts machen aber sein Unternehmen schon. Und wie wir epvp kennen sind hier genug haxxor kinder (sehe die Crews like Loxer etc...) die es missbrauchen werden und einfach Leute mit nachrichten zu texten werden und wie am Anfang des Themas zu sehen ist die Nachrichten sind Anonym also wenn ich es richtig verstehe sollten sie nicht zurück verfolgt werden können. Und ein Gerichtsprozess in diesem Fall wird nicht Monate dauern ! Bitte Informiere dich erst einmal am besten für Google ! Schon alleine damit die Gefahr besteht das ein Handy damit abstürzen kann sollte es hier verboten werden !
Bezüglich deiner Stellungnahme haben wir bereits eine Änderung bei unserem Grafiker in Auftrag gegeben. Das Wort "anonym" wurde entfernt, da wir als Rückversicherung die IP von der Anforderung speichern. Diese geben wir nicht an Dritte weiter. Sollte damit aber Unfug getrieben werden, werden wir die Lizenz sofort sperren.

Weiterhin wäre es angenehm, wenn wir die Diskussion per privater Nachricht führen könnten.
06/29/2014 15:43 Receful#33
Hier mal schnell vom handy aus gemacht. Ist halt sehr lasches design aber erfüllt seinen zweck
06/29/2014 15:45 RadeonAmd#34
Hab es eben gekauft und sofort getestet alles prima!
06/29/2014 16:04 .Weezy#35
Habs eben gekauft und es tut was es soll :)
06/29/2014 18:41 3lue#36
Hab dich in Skype geaddet, [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...], hab' noch ein paar Fragen! :)
06/29/2014 18:50 Tommy'#37
Quote:
Originally Posted by n3xus' View Post
Hab dich in Skype geaddet, [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...], hab' noch ein paar Fragen! :)
Vielen Dank für deine Anfrage! Ich habe dich soeben hinzugefügt.
06/29/2014 19:32 Akubus#38
Quote:
Originally Posted by Lightbox View Post
Es liegt einfach daran das ihm jetzt Whatsapp gehört natürlich wird er persönlich dagegen nichts machen aber sein Unternehmen schon. Und wie wir epvp kennen sind hier genug haxxor kinder (sehe die Crews like Loxer etc...) die es missbrauchen werden und einfach Leute mit nachrichten zu texten werden und wie am Anfang des Themas zu sehen ist die Nachrichten sind Anonym also wenn ich es richtig verstehe sollten sie nicht zurück verfolgt werden können. Und ein Gerichtsprozess in diesem Fall wird nicht Monate dauern ! Bitte Informiere dich erst einmal am besten für Google ! Schon alleine damit die Gefahr besteht das ein Handy damit abstürzen kann sollte es hier verboten werden !
"Eine einstweilige Verfügung wird in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen erteilt. Im Normalverfahren kann das schon mal je nach Auslastung des Gerichts bis 6 Monate dauern."

Schonmal bis zu ein Monat. Und man siehe mal die aktuelle Klage gegen Vodafone. Eingereicht irgendwann letztes Jahr und Termin für die Gerichtsverhandlung ist im Januar 2015. Höchstens wird da ne Verfügung im Schnellverfahren erzielt wenn da Geld fließt seitens Facebook :D
06/29/2014 20:12 Tommy'#39
Quote:
Originally Posted by Akubus View Post
"Eine einstweilige Verfügung wird in der Regel innerhalb von 2-4 Wochen erteilt. Im Normalverfahren kann das schon mal je nach Auslastung des Gerichts bis 6 Monate dauern."

Schonmal bis zu ein Monat. Und man siehe mal die aktuelle Klage gegen Vodafone. Eingereicht irgendwann letztes Jahr und Termin für die Gerichtsverhandlung ist im Januar 2015. Höchstens wird da ne Verfügung im Schnellverfahren erzielt wenn da Geld fließt seitens Facebook :D
Es wäre wie oben schon genannt angenehm, wenn die Diskussion per privater Nachricht durchgeführt wird. Wir achten definitiv auf die Menge und auf den abgesendeten Text der jeweiligen Nachrichten und werden ggf. eingreifen.
06/29/2014 20:16 Razor'#40
Wüste auch gerne ob es strafbar ist, ansonsten kaufe ichs :)
06/29/2014 20:24 LasTFuTuRE#41
Quote:
Originally Posted by Razor' View Post
Wüste auch gerne ob es strafbar ist, ansonsten kaufe ichs :)
Klar ist das strafbar wenn ihr jemanden dauernd zu müllt
06/29/2014 20:31 Tommy'#42
Quote:
Originally Posted by Razor' View Post
Wüste auch gerne ob es strafbar ist, ansonsten kaufe ichs :)
Ich habe dir deine Fragen soeben per PN beantwortet.

Quote:
Originally Posted by LasTFuTuRE View Post
Klar ist das strafbar wenn ihr jemanden dauernd zu müllt
Nicht zwingend.
06/29/2014 20:52 LasTFuTuRE#43
Ja wenn man grobe scheisse gebaut hat

wenn es bei fremden leuten dauernd ist und die dann mal zur polizei gehen schon
06/29/2014 21:02 Tommy'#44
Quote:
Originally Posted by LasTFuTuRE View Post
Ja wenn man grobe scheisse gebaut hat

wenn es bei fremden leuten dauernd ist und die dann mal zur polizei gehen schon

Bei übermäßigem Versand von Nachrichten werden wir den User ebenfalls anschreiben und ihm deutlich machen, dass er sich zurück halten muss.
06/29/2014 21:13 TrøublêMakêr#45
Schreib mich mal in Skype an