Reparatur ohne einverständnis

06/27/2014 12:16 Tli#1
Ich hab ein kleines Problem und zwar habe ich vor etwa 3 Wochen mein Handy bei der Repartur abgeben , da das Handy nicht mehr geladen hat.
Beim ersten Besuch wurd die USB Büchse ausgewechselt und hab das Handy zurück bekommen für die USB Büchse hab ich 35€ gezahlt.
Das Problem jetzt hat das Handy zwar angezeigt das es lädt aber getan hat sich trozdem nichts.
Also noch mal hin diesmal hat er gesgat das es wahrscheinlich an der Software liegt und er es zum seinem Techniker sende und der bekommt das hin.
Auf meine Frage wie teuer das sein wird bekam ich die Antwort er mache es unentgeltlich , ich stimmt zu. Gestern etwa 2 Wochen Später ruf ich noch mal und er sagt mir es sei Fertig aber ich müsste noch 35€ zahlen da es doch ein Hardware schaden war und er die Platine ersetzten müsste.

Mein Pronlem an der Sache ist das ich glaub 6 oder 7 mal angerufen hab ( da er mir immer gesagt hat morgen ist es da) und mir nicht einmal erwähnt das es sich um ein Hardware Problem handelt und das weitere kosten auf mich zukommen.

Vielleicht können mich einige verstehen , da fragt man sich was soll der scheiß?

Darf er an meinem Handy Reparturen vornhemen ohne mein Einverständnis?
06/27/2014 12:33 1900.#2
Du hast deine Willenserklärung zu einer kostenfreien "Software-Reparatur" abgegeben, nicht aber zu dem Austausch der Platine. Kann mir nicht vorstellen, dass das Rechtens ist.
Würde mich mal mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen und dich da beraten lassen.
06/27/2014 14:44 strubelz#3
Ich hab mal mein Fahrrad reparieren lassen, und da haben die auch mehr gemacht als ich in Auftrag gegeben haben das musste ich dann nicht bezahlen. Ich glaube man kann das uaf ein Handy über tragen oder?
06/27/2014 14:49 1900.#4
Ich weiß nicht ob sowas als Lieferung zählt.
Weil wenn du etwas geliefert bekommst, was du nicht bestellt hast, darfst du das dennoch behalten ohne die Kosten dafür tragen zu müssen.
Weiß aber wie gesagt nicht, ob das dazu zählt.
06/27/2014 16:43 strubelz#5
Sorry hab vergessen oben hinzuschreiben das mir wurde im Fahrradladen gesagt, das sie dafür kein Geld verlangen dürfen, also kann es nicht daran liegen das sie einfach sehr kulant waren.
06/27/2014 17:27 .StarSplash#6
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Originally Posted by 1900. View Post
Ich weiß nicht ob sowas als Lieferung zählt.
Weil wenn du etwas geliefert bekommst, was du nicht bestellt hast, darfst du das dennoch behalten ohne die Kosten dafür tragen zu müssen.
Weiß aber wie gesagt nicht, ob das dazu zählt.
Das ist mit Vorsicht zu genießen.
06/27/2014 17:39 1900.#7
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Originally Posted by .StarSplash View Post
Das ist mit Vorsicht zu genießen.
Ist gesetzlich so geregelt.
Wenn du an dich adressierte Ware erhältst die du in keinster Weise geordert hast und zum zahlen aufgefordert wirst, musst du keinen cent zahlen und darfst die Ware zudem noch behalten.
Wenn noch Ne Mahnung hinterher kommt ist das nur um denjenigen zu verunsichern.
06/27/2014 17:54 .StarSplash#8
Das stimmt im Ansatz, allerdings gibt es auch da Ausnahmeregelungen. Wenn die Post an deinen Nachbarn adressiert war, aber fälschlicherweise bei dir gelandet ist, kannst du sie nicht einfach benutzen. Es gibt da noch mehr zu beachten. Mit arglosem Benutzen/Vernichten sieht du unter Umständen am Ende ziemlich alt aus.
06/27/2014 19:24 =Fraqz=#9
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Originally Posted by .StarSplash View Post
Das stimmt im Ansatz, allerdings gibt es auch da Ausnahmeregelungen. Wenn die Post an deinen Nachbarn adressiert war, aber fälschlicherweise bei dir gelandet ist, kannst du sie nicht einfach benutzen. Es gibt da noch mehr zu beachten. Mit arglosem Benutzen/Vernichten sieht du unter Umständen am Ende ziemlich alt aus.
Klar, aber schätze mal dass hier alle von einer komplett neuen Adresse ausgehen.

B2T:

Du musst keine 35€ draufzahlen, du hast nur einer kostenlosen Software Reparatur zugestimmt.
06/28/2014 16:45 Tli#10
Wahrscheinlich hätte ich das Geld wirklich nicht zahlen müssen , aber das problem ist es wurd alles mündlich vereinbart und naja am ende hab ich auch keine Lust mehr auf den Händler gehabt und hab gezahlt , denn mit konnte man wirklich nicht reden , der war viel zu Emotional(freundlich ausgedrückt).

Aber fürs nächste mal weiss ich bescheid und als mir sowas Schriftlich geben. Auch ein Tipp an euch. :)
06/28/2014 16:54 Schwalli!#11
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Originally Posted by Tli View Post
Wahrscheinlich hätte ich das Geld wirklich nicht zahlen müssen , aber das problem ist es wurd alles mündlich vereinbart und naja am ende hab ich auch keine Lust mehr auf den Händler gehabt und hab gezahlt , denn mit konnte man wirklich nicht reden , der war viel zu Emotional(freundlich ausgedrückt).

Aber fürs nächste mal weiss ich bescheid und als mir sowas Schriftlich geben. Auch ein Tipp an euch. :)
Eine mündliche Vereinbarung ist dennoch bindend. Außerdem müsste er nachweisen, dass du einer kostenpflichtigen Reparatur zugestimmt hast, was er ja nicht kann.
06/28/2014 17:09 Tli#12
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Originally Posted by Schwalli! View Post
Eine mündliche Vereinbarung ist dennoch bindend. Außerdem müsste er nachweisen, dass du einer kostenpflichtigen Reparatur zugestimmt hast, was er ja nicht kann.
Ich kenne mich da nicht so sehr aus , aber das ich es nicht getan habe kann ich ja auch nicht und ich weiss nicht wer es nachweisen muss.
Ich war auch kurz davor bei Polizei anzurufen als ich im Geschäft war , aber das hätte dann wahrscheinlich unendlich lange gedauert und viel Zeit hatte ich auch nicht.
06/29/2014 06:03 Lumbreayer#13
Das problematische an einer Unterredung ist immer, dass du Willenserklärungen zu allem möglichen hättest abgeben können aber leider nichts schriftliches hast, um das zu beweisen (im Umkehrschluss die Firma auch nicht).

Sollte nun eine Rechnung ins Zimmer flattern, kannst du diese höchstens anfechten, da du diese Reparatur nicht in Auftrag gegeben hast, was du aber sehr bedingt und nicht stichfest beweisen könntest, auf Basis der derzeitigen "Beweislage".