Juristische Hilfe

06/08/2014 12:32 Terrat#1
Hallo,
ein Bekannter hat eine Firma. Hier hat er einen angestelten auf Probezeit.
Er kriegt im Monat knapp 2 Urlaubstage. Auf 6 Monate wurde er auf Probe genommen.
Dieser ist nun seit mitlerweile 3 wochen ausgefallen wegen krankheiten und den Chef geht daswegen das Geld aus.
Nun möchte er ihn sofort kündigen nicht nur wegen der Krankheit sondern auch wegen miserabler arbeitsweise?

Darf er dass brauchen das schnell
06/08/2014 12:38 Error-404#2
In der Probezeit ist eine Kündigung aufgrund von Krankheit problemlos möglich, wenn der Kündigungsgrund nicht willkürlich, sachfremd oder diskriminierend ist.
06/08/2014 12:40 »Monkey!«#3
Es ist eine Probezeit, wenn der Mitarbeiter permanent Krank ist, kann er ihn "kündigen", würde ich auch machen ^^
06/08/2014 12:42 Terrat#4
Wie lange kann die Kündigung sein fristlos?
06/08/2014 12:44 Tarakx3#5
fristlose Kündigung!
06/08/2014 13:52 롤렉스#6
Er hat eine eigene Firma und kennst sich mit sowas nichtmal aus?
Sorry aber da kanns ja noch rund gehen...
06/08/2014 14:29 dowhile#7
Juristische Beratung ist in Foren verboten.
06/08/2014 14:30 Error-404#8
Quote:
Originally Posted by dowhile View Post
Juristische Beratung ist in Foren verboten.
Geil. Darf ich mal den BGB Auszug sehen?
06/08/2014 14:41 Taylorloved#9
Quote:
Originally Posted by dowhile View Post
Juristische Beratung ist in Foren verboten.
Ist es nicht, sonst gäbe es das halbe Internet [zuminstens einen Teil] nicht, bitte informire dich doch mal.
06/08/2014 14:46 Zunft#10
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Quote:
Originally Posted by § 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
(2) Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
Das können wir ja wohl kaum.
Wende dich an ein Jura-Forum oder direkt an einen Anwalt.

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