Hallo,
Ich würde gerne wissen wie viel Ware ich aus dem Ausland mitnehmen darf ohne darauf achten zu müssen ob es gefälschte sind. Folgenden Auszug las ich des öfteren durch google, ein angebliches Zitat aus der zoll.de seite, was jedoch wohl mit der zeit gelöscht wurde, da die angegebenen links iwie alle ins leere führten. Auszug:
"Werden gefälschte Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden zu nicht kommerziellen Zwecken eingeführt, schreitet der Zoll nicht ein, wenn der Wert aller mitgebrachten Waren für eine Person 175 Euro nicht überschreitet. Übersteigt der Wert der Gesamtsendung 175 Euro (Einkaufspreis) im Urlaubsland, wird jede Fälschung einbehalten, auch wenn es sich eindeutig um eine Privateinfuhr handelt.
Ergeben sich im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren oder aufgrund sonstiger Umstände Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, unterliegen die Falsifikate unabhängig vom Wert der Gesamtsendung dem Grenzbeschlagnahmeverfahren."
Ist das immer noch aktuell und wahr? Wie sieht es aus mit Waren die ich aus dem Netz bestelle -> natürlich alles unter dem Aspekt "eigenbedarf", also nicht kommerziell.
Grüße
Ich würde gerne wissen wie viel Ware ich aus dem Ausland mitnehmen darf ohne darauf achten zu müssen ob es gefälschte sind. Folgenden Auszug las ich des öfteren durch google, ein angebliches Zitat aus der zoll.de seite, was jedoch wohl mit der zeit gelöscht wurde, da die angegebenen links iwie alle ins leere führten. Auszug:
"Werden gefälschte Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden zu nicht kommerziellen Zwecken eingeführt, schreitet der Zoll nicht ein, wenn der Wert aller mitgebrachten Waren für eine Person 175 Euro nicht überschreitet. Übersteigt der Wert der Gesamtsendung 175 Euro (Einkaufspreis) im Urlaubsland, wird jede Fälschung einbehalten, auch wenn es sich eindeutig um eine Privateinfuhr handelt.
Ergeben sich im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren oder aufgrund sonstiger Umstände Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, unterliegen die Falsifikate unabhängig vom Wert der Gesamtsendung dem Grenzbeschlagnahmeverfahren."
Ist das immer noch aktuell und wahr? Wie sieht es aus mit Waren die ich aus dem Netz bestelle -> natürlich alles unter dem Aspekt "eigenbedarf", also nicht kommerziell.
Grüße