Kaisers mit 16 Arbeiten [Fragen]

06/04/2014 16:36 Harukyo#1
Hallo Leute von dieser Internetplattform,
ich würde gern mein Taschengeld aufbessern bzw mir meine Reisen in den Ferien etc mit meinen Freunden selbst finanzieren und wollte Folgende Fragen an euch stellen.

Darf man mit 16 bei Kaisers und anderen Supermärkten arbeiten?
(Lidl,Edeka)

Was müsste ich beachten ? (Bewerbung schreiben & Lebenslauf etc)

Wie stehen die Chancen einen Nebenjob dort zu kriegen außerhalb der Schulzeit?

Habt ihr selbst mit 16 in Kaisers oder anderen Supermärkten gearbeitet oder tut es immer noch ( Kein Praktikum) ?
06/04/2014 16:39 Tobi-#2
Beschäftigung von Kindern
§ 5
Verbot der Beschäftigung von Kindern
(1) Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten.
(2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern
1.
zum Zwecke der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie,
2.
im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht,
3.
in Erfüllung einer richterlichen Weisung.
Auf die Beschäftigung finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und die §§ 9 bis 46 entsprechende Anwendung.
(3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung
des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung
ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt
wird,
1.
die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder,
2.
ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die
von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und
3.
ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen,
nicht nachteilig beeinflußt. Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen
Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem
Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§
15 bis 31 entsprechende Anwendung.
(4) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen (§ 2 Abs. 3) während
der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 31
entsprechende Anwendung.
(4a) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Beschäftigung nach
Absatz 3 näher zu bestimmen.
(4b) Der Arbeitgeber unterrichtet die Personensorgeberechtigten der von ihm beschäftigten Kinder über
mögliche Gefahren sowie über alle zu ihrer Sicherheit und ihrem Gesundheitsschutz getroffenen Maßnahmen.
(5) Für Veranstaltungen kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen gemäß § 6 bewilligen.

Sollte deine Frage beantworten

Greetz , Tobi .
06/04/2014 16:47 Harukyo#3
Quote:
Originally Posted by xStormFraqer View Post
Beschäftigung von Kindern
§ 5
Verbot der Beschäftigung von Kindern
(1) Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten.
(2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern
1.
zum Zwecke der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie,
2.
im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht,
3.
in Erfüllung einer richterlichen Weisung.
Auf die Beschäftigung finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und die §§ 9 bis 46 entsprechende Anwendung.
(3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung
des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung
ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt
wird,
1.
die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder,
2.
ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die
von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und
3.
ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen,
nicht nachteilig beeinflußt. Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen
Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem
Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§
15 bis 31 entsprechende Anwendung.
(4) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen (§ 2 Abs. 3) während
der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 31
entsprechende Anwendung.
(4a) Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Beschäftigung nach
Absatz 3 näher zu bestimmen.
(4b) Der Arbeitgeber unterrichtet die Personensorgeberechtigten der von ihm beschäftigten Kinder über
mögliche Gefahren sowie über alle zu ihrer Sicherheit und ihrem Gesundheitsschutz getroffenen Maßnahmen.
(5) Für Veranstaltungen kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen gemäß § 6 bewilligen.

Sollte deine Frage beantworten

Greetz , Tobi .
Nach meinen Recherchen ist dies für Kinder unter 16.
Ich will nichts kopiert und eingefügtes und weiß das man mit 16 neben der Schule arbeiten darf.
lg.
06/04/2014 17:04 1900.#4
Gesetzestext Kopieren, Einfügen und schlau fühlen :awesome:

Geh einfach mal zu den Supermärkten und frag nach. Viele suchen welche zum Regale auffüllen oder sonstige Arbeit, die keiner machen will :p
Die werden dir dann auch sagen, wie du dich bewerben sollst. Manche wollen nur ne kleine, schriftliche Bewerbung, andere wiederum wollen das ganze Programm.

Außerhalb der Schulzeit stehen die Chancen meists noch besser wenn du dich früh genug um n Aushilfsjob bewirbst.
Frag doch auch mal bei deinen Eltern oder Bekannten nach die in ner Firma arbeiten. Dort werden eig. immer fleißig Ferienjobber gesucht.
06/04/2014 17:08 Meiko​#5
Quote:
Originally Posted by Harukyo View Post
Nach meinen Recherchen ist dies für Kinder unter 16.
Ich will nichts kopiert und eingefügtes und weiß das man mit 16 neben der Schule arbeiten darf.
lg.
Wenn du nach kompetenten antworten suchst, solltest du auf Internetseiten suchen, die darauf spezialisiert sind. So ein Rotz ist das beste was dir dieser ot zu bieten hat.
06/04/2014 17:15 Tobi-#6
Quote:
Originally Posted by Harukyo View Post
Nach meinen Recherchen ist dies für Kinder unter 16.
Ich will nichts kopiert und eingefügtes und weiß das man mit 16 neben der Schule arbeiten darf.
lg.
Du sagtest uns nicht das du 16 bist !
Also .

Greetz , Tobi .
06/04/2014 17:18 »Monkey!«#7
Quote:
Du sagtest uns nicht das du 16 bist !
Quote:
Darf man mit 16 bei Kaisers und anderen Supermärkten arbeiten?
Hat Er/Sie doch geschrieben. Man sollte Sätze verstehen können ;)
06/04/2014 17:21 Jiwellay#8
Kommt immer auf die Tätigkeit an. Bei uns ist es so, dass du, wenn du mit großen Mengen an Geld umgehen musst -> 18 sein musst.
Das hat mit der Absicherung des Unternehmers zu tun, falls du Mist baust.

An deiner Stelle würd ich mal in Cafes und Eisdielen etc. fragen, die sehen das meistens nicht so eng und nehmen dich auch, wenn du noch nicht 18 bist.
Nebenjobs neben der Schule sind grundsätzlich möglich, du musst dann allerdings damit rechnen, dass du sehr viel am Wochenende arbeiten musst. ( Da wollen die meisten Erwachsenen nämlich frei ;) )
Kannst du das nicht einräumen, bist du schnell wieder weg vom Fenster.
Unter der Woche würde ich es mir an deiner Stelle sowieso überlegen, da die Abendschichten auch oft etwas länger gehen als angenommen und das die schulischen Leistungen und Pflichten manchmal ein wenig nach hinten stellt :D
06/04/2014 17:21 Tobi-#9
Quote:
Originally Posted by »Monkey!« View Post
Hat Er/Sie doch geschrieben. Man sollte Sätze verstehen können ;)
Mit 16 ja ! Es heisst aber trtz. nicht das er/sie 16 ist !

Genauso gut kann ich sagen darf ich mit 16 Shishan ? Ist genau so dasselbe ;)
06/04/2014 17:53 Harukyo#10
Bitte diesen Thread schließen.

Grund: Habe bei Kaisers angerufen die nehmen leider bei ihrer Filiale nur Personal ab 18 an, danach hab ich mein Glück bei Lidl versucht und die meinten ja und das es Toll wäre das sich mal endlich auch mal Leute mit jungen alter melden und das ich mit einer Bewerbung in der Filiale meiner nähe gehen sollte.

Lg.
06/04/2014 17:56 AgentBauer#11
Mit 16 darfste bei Edeka arbeiten Aldi und Kaisers stellen meines Wissens nach keine Aushilfen unter 18 ein. Die erfahrung hab ich zumindest gemacht
06/04/2014 19:32 defize#12
Kaisers nimmt normalerweise auch Jugendliche für Nebenjobs, aber das hat sich in deinem Fall wohl nun erledigt. Frage einfach mal bei den Supermärkten in deiner Nähe nach. Bei manchen stehen solche Minijobangebote auch auf der Website.
06/04/2014 20:18 Harukyo#13
Quote:
Originally Posted by Harukyo View Post
Bitte diesen Thread schließen.

Grund: Habe bei Kaisers angerufen die nehmen leider bei ihrer Filiale nur Personal ab 18 an, danach hab ich mein Glück bei Lidl versucht und die meinten ja und das es Toll wäre das sich mal endlich auch mal Leute mit jungen alter melden und das ich mit einer Bewerbung in der Filiale meiner nähe gehen sollte.

Lg.
^^
06/04/2014 23:19 *Messi*#14
Man darf ab 16 arbeiten, ja, aber die nehmen immer nur ab 18.
06/04/2014 23:24 Gaulois#15
Kassieren kannst du bei jedem Laden der Alkohol verkauft vergessen.
Bleibt höchstens noch einraumen.

Eventuell mal im Baumarkt fragen, die suchen meistens immer Aushilfen.