Rückerstattung

05/20/2014 00:11 Schwalli!#1
Howdy Leute,
Habe vor einem Jahr eine Maus gekauft, dessen Mikroschalter ist nun defekt gegangen. ( Linke Maustaste funktioniert nicht mehr richtig).
Nun die Frage:
Muss der Händler mir eine neue Maus ( selbes Modell) erstatten, soweit ich das möchte, oder muss er mir nur den Kaufpreis erstatten.
Ich frage deshalb, weil ich die Maus damals für 65€ gekauft habe, sie jedoch nun 95€ kostet.
Wäre cool zu wissen, weil ich gerne die gleiche Maus nochmal hätte.
05/20/2014 00:19 Krakatoas#2
Wenn es keine Garantie gibt und du weder einen Kassenbon hast, dann wird das nichts. Selbst mit Kassenbon vermutlich. Glaube auch kaum, dass ein Unternehmen für eine so preiswerte Maus eine Garantie geben würde.
05/20/2014 00:25 Schwalli!#3
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Originally Posted by Krakatoas View Post
Wenn es keine Garantie gibt und du weder einen Kassenbon hast, dann wird das nichts. Selbst mit Kassenbon vermutlich. Glaube auch kaum, dass ein Unternehmen für eine so preiswerte Maus eine Garantie geben würde.
Haben Elektro Geräte nicht immer 2 Jahre Garantie?
Habe auf jeden Fall Rechnung usw..
Habe schon mit Amazon geredet, und die würden mir den Kaufpreis zurück erstatten. Aber wie gesagt, will die selbe Maus nochmal, und dann müsste Ich 30€ drauf legen, und da habe ich keinen Bock drauf.
edit: Gerade für preis werte Artikel gibt es doch länger Garantie? Ein Hersteller gibt doch nicht 3 Jahre Garantie auf z.b. Kopfhörer, obwohl er weiß dass sie nach 2 Monaten in die Brüche gehen.
05/20/2014 00:25 ♊ ᏤᏆᏢᎬᏒ ♊#4
Bin mir auch ziemlich sicher das du keine Rückerstattung bekommst für
die Maus.
Ist wahrscheinlich nur 1-4 Wochen nachdem Kauf möglich.

Grüße
05/20/2014 00:32 lun4#5
Also erstens der Händler MUSS gar nichts! Es gibt zwar in Deutschland das Gewährleistungsgesetz aber das richtet sich nicht auf Verschleißteile und auch nur dann anwendbar wenn ein Defekt bei oder direkt nach Übergabe auftritt. Nach einem Zeitraum von 1 Jahr .. eher nicht.

Schau dir lieber erstmal an von wem die Maus ist, ob und wie lang sie Garantie gewähren und worauf.

Aber pauschal zu sagen oder fragen ob der Verkäufer dir den vollen Kaufpreis von vor 1 Jahr erstattet .. don't think so ..

Quote:
Originally Posted by Schwalli! View Post
Haben Elektro Geräte nicht immer 2 Jahre Garantie?

NEIN, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Es besteht aber in
Deutschland eine gesetzliche Gewährleistungsfrist! .. das ist aber was anderes. Man
sollte sich hier über den Unterschied klar werden.
05/20/2014 03:18 .StarSplash#6
Für eine defekte Maustaste wirst du wenn überhaupt nur auf Kulanz was bekommen. Von daher bist du mit der Rückerstattung schon mehr als gut bedient.

Ich frage mich aber warum du die Maus noch mal haben willst wenn sie so schnell kaputt ging.
05/20/2014 10:42 Error-404#7
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Originally Posted by lun4 View Post
Also erstens der Händler MUSS gar nichts!
Falsch, falsch falsch. Der Händler hat sehr wohl Pflichten und dazu gehören auch derartige Dinge. Öffne mal das HGB und BGB, bevor du im Capslock schreibst. Wenn du schon mit Gesetzen argumentierst, rate ich dir dabei auf jeden Fall im Teil der Mängelrüge nachzulesen, vorallem versteckte Mängel.

Nun zum Topic.
Nach 1 Jahr ist sowas immer schwer, denn du musst nachweisen können, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt und du es nicht kaputt gemacht hast.

Garantie ist eine Hersteller Geschichte, aber auch da wirst du es nachweisen müssen.
05/20/2014 11:39 Hawkk#8
Versuchen kannst du es immer, meistens wenn ich Sachen umtausche(n - möchte) habe ich keinen Kassenzettel oder so mehr.
05/20/2014 12:01 Cexotic#9
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Originally Posted by .StarSplash View Post
Für eine defekte Maustaste wirst du wenn überhaupt nur auf Kulanz was bekommen. Von daher bist du mit der Rückerstattung schon mehr als gut bedient.

Ich frage mich aber warum du die Maus noch mal haben willst wenn sie so schnell kaputt ging.
Würd ich so nicht sagen.
Hab n Headset von Logitech und ne Maus von Steelseries.

Wenn etwas kaputt ist - kann auch der kleinste Bullshit sein - und ich damit in den Laden gehe wo ich beides gekauft habe tauschen sie es mir sofort gegen ein Neugerät um (Mit Bon natürlich) mit der Begründung: Wir schicken es selbst nur zurück zum Hersteller und bekommen dann Neuware.
Deswegen gehe ich jedes mal kurz bevor die Garantie abläuft hin, sage es ist etwas kaputt und bekomme dann ein Neugerät mit, ist ganz praktisch!

Moral von der Geschicht: Wenn deine Maus von einem großen Hersteller ist, stehen deine Chance relativ gut, wenn irgendein Noname-Produkt eventuell weniger gut.
05/20/2014 12:10 Renegade91#10
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Originally Posted by Error-404 View Post
Falsch, falsch falsch. Der Händler hat sehr wohl Pflichten und dazu gehören auch derartige Dinge. Öffne mal das HGB und BGB, bevor du im Capslock schreibst. Wenn du schon mit Gesetzen argumentierst, rate ich dir dabei auf jeden Fall im Teil der Mängelrüge nachzulesen, vorallem versteckte Mängel.
Das hat nichts mit einem versteckten Mangel zu tun. Es ganz einfach Verschleiß. Außerdem hat das nichts mit dem HGB zu tun, da er kein Kaufmann ist. :P
05/20/2014 13:20 Schwalli!#11
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Originally Posted by .StarSplash View Post
Für eine defekte Maustaste wirst du wenn überhaupt nur auf Kulanz was bekommen. Von daher bist du mit der Rückerstattung schon mehr als gut bedient.

Ich frage mich aber warum du die Maus noch mal haben willst wenn sie so schnell kaputt ging.
Weil die Maus super ist. Kann ja immer mal kleine Produktionsfehler geben

Naja gut, dann nehm ich halt das Geld. Vielen Dank :*
05/20/2014 15:01 .StarSplash#12
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Originally Posted by Error-404 View Post
Falsch, falsch falsch. Der Händler hat sehr wohl Pflichten und dazu gehören auch derartige Dinge. Öffne mal das HGB und BGB, bevor du im Capslock schreibst. Wenn du schon mit Gesetzen argumentierst, rate ich dir dabei auf jeden Fall im Teil der Mängelrüge nachzulesen, vorallem versteckte Mängel.

Nun zum Topic.
Nach 1 Jahr ist sowas immer schwer, denn du musst nachweisen können, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt und du es nicht kaputt gemacht hast.

Garantie ist eine Hersteller Geschichte, aber auch da wirst du es nachweisen müssen.
Informier dich bitte selbst vorher, das kommt hier sowas von überhaupt nicht zum tragen.
05/20/2014 17:21 Error-404#13
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Originally Posted by Renegade91 View Post
Das hat nichts mit einem versteckten Mangel zu tun. Es ganz einfach Verschleiß. Außerdem hat das nichts mit dem HGB zu tun, da er kein Kaufmann ist. :P
Und dennoch gibt es im HGB die Mängelrüge. Du musst auch kein Krimineller sein um in's StGB zu gucken.
Ob es Verschleiß oder ein versteckter Mangel ist kannst du am wenigsten beurteilen.

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Originally Posted by .StarSplash View Post
Informier dich bitte selbst vorher, das kommt hier sowas von überhaupt nicht zum tragen.
Und das war's dann von dir? Kein Argument?
Schwach.
05/20/2014 18:13 .StarSplash#14
Was erwartest du für ein Argument? Es ist einfach nicht auf den Fall anwendbar. Argumente benötigt man für eine Diskussion, das Bedarf hier aber keiner Diskussion.
05/20/2014 18:31 Schwalli!#15
Ihr dürft gerne weiter diskutieren wenn ihr möchtet, noch vielleicht ein kleiner Hinweis für euch:
Habe schon mit Logitech gesprochen, welche mir bestätigten dass der Mikroschalter ein Verschleißteil ist, welches auch mal ohne unsachgemäßen Gebrauch in die Brüche gehen kann.