Youtube Urheberrechtsverletzung

04/18/2014 18:57 zimpexi#1
Hallo,

ich würde gerne mal eure Meinung zu der Situation hören:
Ich habe damals im Alter von 12,13 oder so einen YT Account erstellt. Auf diesem Kanal habe ich einige Cartoon Serien, Synchros usw. hochgeladen (ca.50 Videos). Diese Videos verstoßen alle höchstwahrscheinlich gegen Copyrights, logisch.
Ich würde diese Videos nun gerne löschen. Das Problem ist, dass der Account sehr alt ist, ca 5-7 Jahre (habe ihn erst vor kurzem durch Zufall wieder entdeckt) und ich das Passwort nicht mehr weiß und auf die E-Mail keinen Zugriff mehr habe -> Ich komme vermutlich nicht mehr an den Account ran.

Meint ihr, dass man da etwas zu befürchten hat oder wie wird das geregelt? Immerhin gibt es auf Youtube ja etliche Videos, die ebenfalls gegen iwelche Rechte verstoßen.
04/18/2014 19:00 BANGDIGGA#2
wenn die schon alt sind wird es den rechteinhaber wohl nicht intressieren, sonst hätten die das innerhalb 5 min nach dem uploads entfernt
04/18/2014 19:15 Zunft#3
Also zum einem kannst du mit dem damaligen Alter nicht belangt werden, lediglich deine Eltern, aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht. Das Bezweifle ich jedoch.

Zweitens gibt es im deutschen Recht eine Verjährung, welche bei Urheberrechtsverstößen nach einer Zeitspanne von 3 Jahren greift. Nach dieser Zeitspanne kannst du für die damalige Urheberrechtsverletzung nicht belangt werden.
04/18/2014 20:05 zimpexi#4
Sicher, dass das so ist?
Das Video ist ja jeden Tag online, also wird so gesehen auch jeden Tag gegen
irgendein Urheberrecht verstoßen...

Aber mal unabhängig vom Rechtlichen: Die Realität sieht denke ich meistens anders aus oder? Es sind ja 90% der Videos nicht vom Eigentümer geuppt, wenn man einfach mal nach Musik auf Yotube sucht.
Wenn kein Handlungsbedarf besteht, ist es eigentlich auch egal. Ran komme ich an den Account wohl sowieso nicht mehr <.<
04/18/2014 20:07 BANGDIGGA#5
wenn der schon so alt ist, wie willst du belangt werden? youtube speichert A: nicht solange die ips und B: dein provider auch nicht
04/20/2014 16:48 zimpexi#6
Hm ka, ich finde dazu auch viele widersprüchliche Sachen im Internet.
Von einer Verjährung kann man da nicht sprechen, weil das Video ja nach wie vor noch existiert. Das Uploaddatum hat damit anscheinend nichts zutun.

Habt ihr eine Idee, wie ich die Videos noch von Youtube entfernen kann?
Das Problem ist, dass ich mich nicht mehr ans Passwort erinnere und ich an die alte Email (zur Passwortwiederherstellung) nicht mehr herankomme.
04/20/2014 16:52 BANGDIGGA#7
strike dich selber ;)
04/20/2014 20:12 Renegade91#8
Nein, du wirst keine Probleme haben. 1. Hätten die nach so vielen Jahren, eh schon längst was getan. 2. können sie die zu jeder Zeit selbst löschen, dann hat sich die Sache geklärt.
3. Sofern du damals keine monetarisierung gemachst hast, ist nichts zu befürchten, da man erst ab da an, nen Vertrag eingeht, dass alle Copyrights (zur Monetarisierung) bei dir liegen.
04/20/2014 20:17 David✔#9
Ich hatte ein anderes Problem auch dann bin ich zur Verbraucherzentrale gegangen und habe erfahren, wie Zunft schon sagte nach 3 jahren dieses delikt verjährt ist.
04/20/2014 20:56 BlackDeal#10
Du bekommst zu 100% kein Problem mit denen.
04/20/2014 21:16 SCORNI#11
Wenn die Inhaber gegen den Youtube account vorgehen würden müsste youtube die ip adresse haben von welcher die videos hochgeladen wurden + dein provider müsste wissen wem die ip zu dieser zeit zugewiesen war. Also höchst unwahrscheinlich das noch jemand dahinter kommt das du es hochgeladen hast
04/21/2014 00:48 zimpexi#12
dann bin ich ja beruhigt.
danke für eure antworten:)
04/21/2014 01:50 anubit#13
Das einzige was passieren könnte ist doch, dass die Videos gelöscht werden und du kannst doch nicht Belangt werden solange du sie nicht kommerziell nutzt. Oder irre ich mich?
04/21/2014 01:53 Zunft#14
Quote:
Originally Posted by trinity' View Post
Das einzige was passieren könnte ist doch, dass die Videos gelöscht werden und du kannst doch nicht Belangt werden solange du sie nicht kommerziell nutzt. Oder irre ich mich?
Klar! Urheberrechtsverletzungen beschränken sich nicht auf die kommerzielle Verwendung, sondern generell. Ich glaube bei gemeinnützigen Verwendungen gab es eine Ausnahme, bin mir aber nicht sicher.