Spotify Permium- nicht zahlen - Strafbar?

02/14/2014 14:23 Yormao#1
Hallo Freunde der Sonne :rolleyes:

Meine Frage : Wenn ich mir einen Spotify premium Account erstelle ( der erste Monat ist ja kostenlos) und dann einfach nicht zahle, mache ich mich strafbar?
Ich bin 17 Jahre alt und somit beschränkt geschäftsfähig und somit wäre der "Vertrag" ja von anfangan schwebend unwirksam, oder liege ich falsch? :rolleyes:
02/14/2014 14:30 大好き#2
Was soll nur mal aus Leuten wie dir werden ?? :/
02/14/2014 14:31 Hurt Locker#3
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Originally Posted by Yormao View Post
Hallo Freunde der Sonne :rolleyes:

Meine Frage : Wenn ich mir einen Spotify premium Account erstelle ( der erste Monat ist ja kostenlos) und dann einfach nicht zahle, mache ich mich strafbar?
Ich bin 17 Jahre alt und somit beschränkt geschäftsfähig und somit wäre der "Vertrag" ja von anfangan schwebend unwirksam, oder liege ich falsch? :rolleyes:
Ja das im Normalfall strafbar, da das in den AGB alles festgehalten ist das du da dann zahlen musst und dich dazu verpflichtest blablabla, aber wenn du für Musik eh nich zahlen willst, kannst du dir die genauso von YouTube oder anderen Seiten ziehen.
02/14/2014 14:34 s1Nkable#4
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Originally Posted by Yormao View Post
Hallo Freunde der Sonne :rolleyes:



Meine Frage : Wenn ich mir einen Spotify premium Account erstelle ( der erste Monat ist ja kostenlos) und dann einfach nicht zahle, mache ich mich strafbar?

Ich bin 17 Jahre alt und somit beschränkt geschäftsfähig und somit wäre der "Vertrag" ja von anfangan schwebend unwirksam, oder liege ich falsch? :rolleyes:

Wenn würden deine Eltern haften.

MfG
02/14/2014 14:42 TonyM0ntana#5
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Originally Posted by Todbringer� View Post
Ja das im Normalfall strafbar, da das in den AGB alles festgehalten ist das du da dann zahlen musst und dich dazu verpflichtest blablabla, aber wenn du für Musik eh nich zahlen willst, kannst du dir die genauso von YouTube oder anderen Seiten ziehen.
Seit wann steht das AGB über das Gesetzt?

Ich denke das wäre eher erschleichen von Leistungen (weiß den Paragraphen gerade nicht).
02/14/2014 14:44 Hurt Locker#6
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Originally Posted by TonyM0ntana View Post
Seit wann steht das AGB über das Gesetzt?
Seitdem man seriöse Onlinedienste nicht verarschen darf
02/14/2014 14:44 Tigger'#7
Anscheinend hatest du das Thema noch nicht in Wi/Po...
Du bist zwar noch nicht volljährig, aber bist mit 17 Jahren defenitiv Strafmündig da du wusstest was du dort getan hast. (beschränkt geschäftsfähig)
02/14/2014 14:45 John​#8
Kommt selbstverständlich auf die Bedingungen an, unter denen dir dieser gratis Monat zugesichert wird. Sofern du diesen nur unter der Voraussetzung der Bezahlung eines weiteren Monats oder allgemein längeren Abonnements erhältst, dann machst du dich dadurch, dass du eine Dienstleistung in Anspruch nimmst, jedoch nicht dafür aufkommst, logischerweise strafbar.
02/14/2014 14:46 Hurt Locker#9
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Originally Posted by Yusago View Post
Kommt selbstverständlich auf die Bedingungen an, unter denen dir dieser gratis Monat zugesichert wird. Sofern du diesen nur unter der Voraussetzung der Bezahlung eines weiteren Monats oder allgemein längeren Abonnements erhältst, dann machst du dich dadurch, dass du eine Dienstleistung in Anspruch nimmst, jedoch nicht dafür aufkommst, logischerweise strafbar.
ah danke

@ M0ntana und das steht so ganz sicher nicht im Gesetz sondern in den AGB :)
02/14/2014 14:52 rea_txt#10
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Originally Posted by Yormao View Post
Hallo Freunde der Sonne :rolleyes:

Meine Frage : Wenn ich mir einen Spotify premium Account erstelle ( der erste Monat ist ja kostenlos) und dann einfach nicht zahle, mache ich mich strafbar?
Ich bin 17 Jahre alt und somit beschränkt geschäftsfähig und somit wäre der "Vertrag" ja von anfangan schwebend unwirksam, oder liege ich falsch? :rolleyes:

Aus den AGB von spotify:

Quote:
Um den Spotify Service nutzen zu können, musst du (a) 18 Jahre oder älter sein bzw. mindestens 14 Jahre alt sein und die Zustimmung deiner Erziehungs- oder sonst Vertretungsberechtigten zu diesen Bedingungen haben [...]
Wenn zweitens nicht zutrifft (Teil mit Eltern), ist der Vertrag unwirksam.
Dennoch ist es strafbar, da du wie zuvor erwähnt, keine Abfindung zahlst.

Quote:
Der Vertragsabschluss durch einen Minderjährigen ist bis zur Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter (meistens Eltern) unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB)
Stellt sich mir nur die Frage:
Warum kündigst du diesen nicht einfach davor? Die Testphase läuft (nach meinem Wissen) automatisch ab.

Das soll keine Animierung sein: Es höchst unwahrscheinlich, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden. Sie werden dir einfach den Account sperren und Punkt.

Liebe Grüße! :)
02/14/2014 15:14 Yormao#11
naja habe in der Schule gelernt, dass, da ich ja noch garkeine Verträge abschließen darf, jeder Vertrag den ich ohne Zustimmung eines Elternteiles abschließe Schwebend unwirksam ist. Im nachhinein könne ein Elternteil die Zustimmung noch geben, dann wäre er wirksam aber, sollte dies nicht erfolgen, ist der Vertrag unwirksam. Somit könne mir keiner was, da es auf der Seite des Anbieters liegt, sich zu vergewissern, ob ein Kunde Geschäftsfähig ist oder nicht. Naja egal kauf ichs mir halt :D


Achso, es sollte wohl langsam jeder wissen, dass Eltern nicht für ihre Kinder haften.
02/14/2014 15:20 rea_txt#12
Quote:
Originally Posted by Yormao View Post
naja habe in der Schule gelernt, dass, da ich ja noch garkeine Verträge abschließen darf, jeder Vertrag den ich ohne Zustimmung eines Elternteiles abschließe Schwebend unwirksam ist. Im nachhinein könne ein Elternteil die Zustimmung noch geben, dann wäre er wirksam aber, sollte dies nicht erfolgen, ist der Vertrag unwirksam. Somit könne mir keiner was, da es auf der Seite des Anbieters liegt, sich zu vergewissern, ob ein Kunde Geschäftsfähig ist oder nicht. Naja egal kauf ichs mir halt :D


Achso, es sollte wohl langsam jeder wissen, dass Eltern nicht für ihre Kinder haften.
Das kommt ganz auf die Umstände an. Im Normalfall haben die Eltern die Aufsichtspflicht, die jedoch eingeschränkt gilt und auch in erster Linie nur zum Schutz dient. (Schäden aller Art)

Hier ein weiteres Zitat:

Quote:
Originally Posted by www.anwaltseiten24.de
Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen:

0-7 Jahre: nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung
0-10: keine eigene Haftum im motorisierten / fließenden Straßenverkehr (außer bei Vorsatz)
ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig, d.h. eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige aufgrund seines Alters, seiner Reife selbst verantwortlich gemacht werden kann.
Also nein, deine Eltern haften dafür definitiv nicht, wie du richtig erwähnt hast.
02/14/2014 17:29 MrSm!th#13
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Originally Posted by Yormao View Post
Hallo Freunde der Sonne :rolleyes:

Meine Frage : Wenn ich mir einen Spotify premium Account erstelle ( der erste Monat ist ja kostenlos) und dann einfach nicht zahle, mache ich mich strafbar?
Ich bin 17 Jahre alt und somit beschränkt geschäftsfähig und somit wäre der "Vertrag" ja von anfangan schwebend unwirksam, oder liege ich falsch? :rolleyes:
Du bist aber strafmündig und entsprechend kann da bei so einer böswilligen Absicht Anderes auf dich zukommen.
Quote:
Originally Posted by Moedirtyshit. View Post
Wenn würden deine Eltern haften.

MfG
Nein, er haftet für sich selbst.

Quote:
naja habe in der Schule gelernt, dass, da ich ja noch garkeine Verträge abschließen darf, jeder Vertrag den ich ohne Zustimmung eines Elternteiles abschließe Schwebend unwirksam ist. Im nachhinein könne ein Elternteil die Zustimmung noch geben, dann wäre er wirksam aber, sollte dies nicht erfolgen, ist der Vertrag unwirksam. Somit könne mir keiner was, da es auf der Seite des Anbieters liegt, sich zu vergewissern, ob ein Kunde Geschäftsfähig ist oder nicht. Naja egal kauf ichs mir halt
Der Anbieter sichert sich dadurch ab, dass er eindeutig kenntlich macht, dass du geschäftsfähig sein sollst oder die Zustimmung eines geschäftsfähigen Vertreters brauchst.
Stimmst du dem zu, obwohl es nicht der Fall ist, machst du dich strafbar (der Vertrag ist unwirksam, da hast du schon Recht, aber das ist Zivilrecht und kein Strafrecht). Dabei handelt es sich um Betrug.