brauche eure hilfe[fahrlässiges handeln, hack]

02/10/2014 00:57 raysnick#1
Hallo,

Hoffe ich bin im OFF-Topic richtig.

ich bin 17 (im mai 18).

Ich Spiele seid 5 1/2 Jahren ein Online Spiel Namens CABAL Online.

Ein angeblich *guter Langjähriger Freund* mit dem ich schon seid einer ganzen Weile meine Account Daten teile, hat mich heute bestohlen.

Er hat meinen Charakter auf seinen Account Transferiert und meine beiden Accounts durch oftmaliger falscher Eingabe des Charakter Passwortes sperren lassen.

Ich habe versucht mit ihm zu reden In-Game, und auf Facebook.

Er hatte schon Schuldgefühle etc. alle mit denen er seid Jahren zusammenspielt haben ihn zugetextet warum er das tat und so weiter.

Leider ohne Erfolg, er gibt ihn mir nicht zurück.

In-Game & auf Facebook bin ich inzwischen Geblockt.

Er ist Volljährig.


Jetzt ist meine Frage an euch, da ich mich nicht damit auskenne, kann ich da irgendwas Strafrechtlich oder so machen?

Wenn ja wegen/gegen was könnte ich ihn Anzeigen?

Kann ich da nichts tun, weil ich Fahrlässig war und ihm meine Daten gegeben habe?

Es handelt sich hier nicht um einen kleinen Betrag grob geschätzt hat der Charakter einen Wert von mehreren Tausend Euros.

Ich möchte jetzt keine Dummen Kommentare ala du bist selber schuld bitte.

MfG

Ray :(
02/10/2014 01:28 xD-N-Fx™#2
"Kann ich da nichts tun, weil ich Fahrlässig war und ihm meine Daten gegeben habe?"

Das wird wohl zutreffen, du bist selber Schuld dran.
02/10/2014 03:06 Renegade91#3
Eine frage: Wenn du ihn nicht mal privat kennst o.ä. wieso gibst du ihn dann deine Account Daten?! Selbst wenn, ich ihn mehrere Jahre durchs Spiel kenne, würde ich NIEMALS meine Daten rausrücken.

Da du es ja von dir aus anscheinend gemacht hast, kannste wohl auch beim Support vergessen. Es steht ja nicht umsonst überall: "Teile deine Account Daten mit niemanden."
Biste wohl selber schuld dran.

Aber wie heißt es doch so schön? Aus Fehlern lernt man. :)
02/10/2014 06:30 Dörp#4
Nein, du kannst nichts machen. Ertrag es einfach.
02/10/2014 06:37 Apfeljunge96#5
Kannst nichts machen, in den agbs steht kein password her geben!
02/10/2014 10:52 Deadline.#6
Sag beim Support du wurdest gehackt, dann wirst du den Charakter evtl. wieder kriegen.


Strafrechtlich wirst du, Falls es zu einem Prozess kommt, warscheinlich gewinnen, denn die Klausel "Kein Passwort weitergeben" der AGBs des Spielepublischers steht unter dem § 242 des StGB:
Quote:
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Außerdem § 243 des StGB:
Quote:
Besonders schwerer Fall des Diebstahls

(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
6. stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt[...]
Also wenn du ihn Anzeigen willst, dann auf zur Polizei. Ich denke, dass du, auch wegen dem Wert, Erfolg haben wirst.
02/10/2014 11:02 defize#7
Wie wieder alle posten, ohne die geringste Ahnung zu haben.
Seit wann bitte stehen AGB über dem Gesetz? Euren Theorien zufolge müsste man ja auch machtlos sein, wenn man beim Account Verkauf gescammt wurde. Wie gesagt, totaler Schwachsinn. Ob er gegen die AGB verstoßen hat und/oder fahrlässig gehandelt hat, tut rein gar nichts zur Sache. Nur weil ich meine Wohnung nicht abschließe, heißt das nicht, dass es nun vollkommen legal ist, einzubrechen und sie auszuräumen.
Zeig ihn an wegen Diebstahl, ganz einfach. Erst recht wenn du seinen echten Namen etc. hast. Oder gestatte ihm einen Besuch ab, vielleicht zeigt er ja dann Reue.
02/10/2014 11:40 Littleminer#8
Sehe es genau wie mein Vorposter. Wenn du dich an das Spiel wendest wird sicher nichts passieren. Deswegen Anzeigen und gut ist.
02/10/2014 12:26 DerTracker82#9
AGB's betreffen nur das Spiel, rechtlich würdest du gewinnen da er dir was ohne deine Erlaubniss weg genommen hat, das fällt somit unter Diebstahl.
02/10/2014 12:28 Sim7#10
Adde mich mal bitte in Skype psc2ppservice
02/10/2014 12:54 raysnick#11
Danke erstmal für alle Antworten, dann werde ich diese Woche Anzeige erstatten.

@vorposter gerne, bin gegen heute Abend zuhause dann adde ich dich mal.
02/10/2014 14:36 Disco Teka#12
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Originally Posted by Anis Ferchichi View Post


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Originally Posted by defize View Post

Hallo ihr zwei.

Ich habe mir den Thread beim Erstellen schon durchgelesen und bin zu folgendem Entschluss gekommen.

Ein Diebstahl kommt schon gar nicht in Frage, da der "Freund" die Accountdaten bereits wusste und sie somit nicht wegnehmen konnte, da er bereits darüber verfügen konnte.

Die Unterschlagung nach 246 StGB trifft eher zu.
Jedoch habe ich auch da einige Hindernisse entdeckt.
Nämlich handelt es sich bei Daten nicht um bewegliche Sachen.

Beweglich - Sind Dinge, die tatsächlich fortbewegt werden können.

Sache - Jeder körperliche Gegenstand, egal in welchem Aggregatzustand.

Also sind Daten keine beweglichen Sachen und können somit nicht Gegenstand einer Unterschlagung sein.

Was eher zutrifft wäre §303a StGB:

Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier ein Urteil zu einem ähnlichen Fall:
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02/10/2014 15:07 defize#13
Quote:
Originally Posted by Disco Teka View Post
Hallo ihr zwei.

Ich habe mir den Thread beim Erstellen schon durchgelesen und bin zu folgendem Entschluss gekommen.

Ein Diebstahl kommt schon gar nicht in Frage, da der "Freund" die Accountdaten bereits wusste und sie somit nicht wegnehmen konnte, da er bereits darüber verfügen konnte.

Die Unterschlagung nach 246 StGB trifft eher zu.
Jedoch habe ich auch da einige Hindernisse entdeckt.
Nämlich handelt es sich bei Daten nicht um bewegliche Sachen.

Beweglich - Sind Dinge, die tatsächlich fortbewegt werden können.

Sache - Jeder körperliche Gegenstand, egal in welchem Aggregatzustand.

Also sind Daten keine beweglichen Sachen und können somit nicht Gegenstand einer Unterschlagung sein.

Was eher zutrifft wäre §303a StGB:

Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier ein Urteil zu einem ähnlichen Fall:
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Sicher, dass wir da mittlerweile nicht schon weiter sind und der Artikel von 2010 vielleicht nicht mehr ganz zutrifft? Das war das erste Urteil in einem vergleichbaren Fall. Ich meine aber, dass sich da in den letzten paar Jahren einiges getan hat, auch wenn ich es zugegebenermaßen nicht besonders aktiv verfolgt habe. Ändert ja aber nicht besonders viel an meiner Aussage.
Fakt bleibt, dass eine Anzeige durchaus möglich und sinnvoll ist. :) Bei der Frage, als was genau das Vergehen dann anzusehen ist, werden die Beamten sicherlich helfen können.
Btw. schreib mir doch mal bitte in Skype, wenn du on bist. :)
02/10/2014 15:49 Against All Odds#14
Schreib den support an und sag alles an daten was du hast.

Hast du mal im shop gecasht mit bankdaten etc.?
02/10/2014 16:52 =Fraqz=#15
Schreib zuerst den Support an und sag bescheid was passiert ist, wenn sie sagen dass sie nichts machen können geh zur Polizei.