WoW Account - Ebay Problem

01/30/2014 15:25 Darcon123#1
Hallo,
ich hoffe das ich hier im Forum etwas Hilfe finden kann.
Ein anderer Ebay-Nutzer droht mit einer Anzeige, jedoch werde ich erst einmal ganz von vorne beginnen, damit ihr es nachvollziehen könnt.

Vor knapp 7 Monaten habe ich einen WoW Account gekauft.
Mir wurde eine Persokopie versprochen, wurde dann aber mit der Antwort abgewiesen das ich sie bei einem Notfall bekommen würde.
Also habe ich bevor ich den Account bei Ebay verkauft habe den Verkäufer gebeten mir die Persokopie zu geben.
Also habe ich den Account bei Ebay reingestellt und natürlich nichts davon gesagt das ich der Erstbesitzer des Accounts bin.
Nachdem der Account gekauft wurde hatte ich gehoffe endlich diie Persokopie zu bekommen, bekam aber keine Antwort, also konnte ich sie dem Käufer auch nicht geben.

Nun wurde der Account wohl vor ein paar Tagen vom Erstbesitzer zurückgeholt.
Daraufhin hat mich der Käufer meines Accounts bei Ebay angeschrieben und gesagt, dass der Account ( den er inzwischen auch Weiterverkauft hat) vom Eigentümer zurückgeholt wurde und er jetzt eine Anzeige erstatten will, da er denkt das ich der Eigentümer sei.
Obwohl ich es ja nicht bin sonst hätte ich es in der Beschreibung meiner Ebay Auktion auch angegeben.

Nun was habe ich zu befürchten sollte es zu einer Anzeige kommen?
01/30/2014 16:05 Encorey#2
Nun, zu solchen Fällen gibt es sehr wenig bis gar keine Urteile.

Ich würde mal behaupten, das du nichts zu befürchten hast, der einzige der etwas zu befürchten hat ist der Erstbesitzer des Accounts, er hat ihn verkauft und nun einen Online Betrug begangen.

An deiner Stelle würde ich deinem Verkäufer sagen das du nicht der Erstbesitzer bist, sofern du beim Verkauf nichts angegeben hast zum Besitztum, ist es irrelevant ob du erst oder Zweitbesitzer bist.

Dann schlage deinem Käufer vor gemeinsam gegen den Erstbesitzer vorzugehen, eine normale Rechtsschutzversicherung beinhaltet weitgehende Tätigkeiten durch Rechtsanwälte bis 1000€ Jährlich, sofern du so etwas hast lasse einen Anwalt deiner Wahl ein schreiben aufsetzen gegen den Erstbesitzer/Verkäufer.

So zumindest würde ich es versuchen, keine Lügen, Ehrlichkeit und gesunder Menschenverstand.

Grüsse
01/30/2014 16:09 Darcon123#3
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Originally Posted by Encorey View Post
Nun, zu solchen Fällen gibt es sehr wenig bis gar keine Urteile.

Ich würde mal behaupten, das du nichts zu befürchten hast, der einzige der etwas zu befürchten hat ist der Erstbesitzer des Accounts, er hat ihn verkauft und nun einen Online Betrug begangen.

An deiner Stelle würde ich deinem Verkäufer sagen das du nicht der Erstbesitzer bist, sofern du beim Verkauf nichts angegeben hast zum Besitztum, ist es irrelevant ob du erst oder Zweitbesitzer bist.

Dann schlage deinem Käufer vor gemeinsam gegen den Erstbesitzer vorzugehen, eine normale Rechtsschutzversicherung beinhaltet weitgehende Tätigkeiten durch Rechtsanwälte bis 1000€ Jährlich, sofern du so etwas hast lasse einen Anwalt deiner Wahl ein schreiben aufsetzen gegen den Erstbesitzer/Verkäufer.

So zumindest würde ich es versuchen, keine Lügen, Ehrlichkeit und gesunder Menschenverstand.

Grüsse
und wie soll man herausfinden wer der erstbesitzer ist?
01/30/2014 16:10 Encorey#4
Nun sofern es kein Unmerged Account war, sollte doch die Adresse in der Accountverwaltung stehen. Diese kann man nicht ändern.(Solltest du es durch einen Anwalt machen, brauchst du dir keine sorgen machen um den Erstbesitzer zu finden, dein Anwalt würde das dann für dich tun)

Hast du den Acc selber bei Ebay erworben?

Vielleicht solltest du erst einmal abwarten was passiert, viele reden zwar aber handeln nicht.
Diese Accountgeschäfte über Ebay und dann dem zurückholen sind sehr alte und beliebte Maschen, sehr viele fallen drauf rein und meckern dann hinterher oder bekommen Schwierigkeiten, für die Zukunft solltest du am besten die Finger von solchen Sachen lassen.
01/30/2014 16:23 Darcon123#5
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Originally Posted by Encorey View Post
Nun sofern es kein Unmerged Account war, sollte doch die Adresse in der Accountverwaltung stehen. Diese kann man nicht ändern.(Solltest du es durch einen Anwalt machen, brauchst du dir keine sorgen machen um den Erstbesitzer zu finden, dein Anwalt würde das dann für dich tun)

Hast du den Acc selber bei Ebay erworben?
nein. bei mmoga
01/30/2014 16:28 Encorey#6
Dann schreib MMoga mal an und sag denen das der Account zurückgeholt worden ist.
Ich bin mir jetzt nicht sicher aber meine gelesen zu haben das MMoga im Falle einer Rückholung sich durch die AGB´s abgesichert hat, und das Risiko allein auf den Käufer abwelzt.
01/31/2014 11:42 Shohu#7
Für mich klingt das alles viel mehr danach, dass der TE der Betrüger ist.

Einen Account verkauft hat, ihn nun zurückgeholt und versucht sich abzusichern.

Wie dem auch sei, verstehe 2 Dinge nicht:

1. Warum bei MMOGA einen total überteuerten Account kaufen?!

2. Klingt das so unglaubwürdig, dass du den Account gekauft hast und dieser Account nun binnen 7 Monaten 3 mal den Besitzer gewechselt haben soll.
02/01/2014 02:43 Darcon123#8
Quote:
Originally Posted by Shohu View Post
Für mich klingt das alles viel mehr danach, dass der TE der Betrüger ist.

Einen Account verkauft hat, ihn nun zurückgeholt und versucht sich abzusichern.

Wie dem auch sei, verstehe 2 Dinge nicht:

1. Warum bei MMOGA einen total überteuerten Account kaufen?!

2. Klingt das so unglaubwürdig, dass du den Account gekauft hast und dieser Account nun binnen 7 Monaten 3 mal den Besitzer gewechselt haben soll.
warum denn abzusichern?
Die Anzeige ist laut dem Käufer schon draußen und ich wollte nur erfahren wie ich mich nun wehren kann.

1. Sich bei Ebay einen Account zu kaufen ist sehr unsicher da es viele Scammer gibt. Da ich vorher bei MMOGA jedoch schon viele Käufe getätigt habe, dachte ich, dass ich den Account wohl eher bei jemandem kaufe dem ich vertrauen kann.

2. Es kommt sehr oft vor, dass Accounts bei Ebay gekauft werden nur um sie dann weiterzuverkaufen. Außerdem:
Ich habe den Acc zu erst gekauft, etwas damit gespielt und weil WoW für mich nicht mehr an die früheren Zeiten anknüpfen konnte habe ich ihn dann verkauft. Anschließend hat der Käufer ihn direkt weiterverkauft.