Hier sollte beachtet werden;
"Ein Laser / Laserpointer...
fällt unter das Waffenschutzgesetz, wenn er eine Vorrichtung besitzt, um an eine Waffe angeschraubt oder angebracht zu werden. Auch Universalhalterungen können als eine solche Vorrichtung angesehen werden.
fällt nicht unter das Waffenschutzgesetz, wenn er keine solche Vorrichtung hat.
Wenn er nicht unter das Waffenschutzgesetz fällt, ist der Besitz legal, egal welche Stärke.
Innerhalb Deutschlands dürfen Laser mit mehr als 5 mW (Klassen IIIb und IV) nicht frei verkauft werden. Der Kauf (am besten außerhalb der EU) ist jedoch legal, der Import ebenfalls. Eine Bestellung z.B. aus Shanghai oder den USA ist somit problemlos möglich." (Quelle: Gutefrage u.a.)