Hallo
Ich hab mal ne Frage an juristisch Begabte bzw. sogar Jura Studenten oder auch Anwälte unter euch.
Ich hab am 5.9.13 eine Tastatur bei "Ebay Kleinanzeigen" gekauft.
Sie sollte als Weihnachtsgeschenk benutzt werden, da sie damals relativ billig ausgestellt war.
Nun jetzt kommt das Problem:
Sie funktioniert nicht.
Sie wird nur als "Razer Bootlader" erkannt.
Nach hin und her mit dem Razer Support sagten sie nun ich soll mich an meinen Verkäufer wenden, doch dieser Antwortet mir nicht.
Ausserdem entsprach der Artikel nicht der Ausstellung da dort nicht gekennzeichnet wurde, dass sie kein deutsches Tastaturlayout besitzt.
Was soll ich jetzt tun?
MfG
Ich hab mal ne Frage an juristisch Begabte bzw. sogar Jura Studenten oder auch Anwälte unter euch.
Ich hab am 5.9.13 eine Tastatur bei "Ebay Kleinanzeigen" gekauft.
Sie sollte als Weihnachtsgeschenk benutzt werden, da sie damals relativ billig ausgestellt war.
Nun jetzt kommt das Problem:
Sie funktioniert nicht.
Sie wird nur als "Razer Bootlader" erkannt.
Nach hin und her mit dem Razer Support sagten sie nun ich soll mich an meinen Verkäufer wenden, doch dieser Antwortet mir nicht.
Ausserdem entsprach der Artikel nicht der Ausstellung da dort nicht gekennzeichnet wurde, dass sie kein deutsches Tastaturlayout besitzt.
Was soll ich jetzt tun?
MfG