Einspruch wegen Bußgeld

12/18/2013 15:13 Johnny zockt#1
Guten Tag,

vor 2 Monaten haben mich 2 Zivi Cops kontrolliert und dieses Messer mitgenommen. Sie meiten das wär ein Einhandmesser und ist verboten [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Das glitze gleiche Messer wurde mit vor nem Jahr weggenommen und ich habe es wieder bekommen, weil es legal ist.

Nun kam heute ein Brief das ich wegen dem Messer 120€ Bußgeld bezahlen soll. Was würdet ihr machen? Bezahlen oder Einspruch? Wie sieht ein Einspruch aus?


Edit: Diesmal habe ich das Messer nicht zurückbekommen
12/18/2013 15:17 Shadoq#2
Einspruch wofür denn Bußgeld wenn alles okay war , die sollen dich mal lieber entschädigen für die Zeit wo du das Messer nicht hattest :D.

Immer diese Zivi Cops ;)
12/18/2013 15:27 Panzerjäger#3
Quote:
Originally Posted by EchterSylar! View Post
Guten Tag,

vor 2 Monaten haben mich 2 Zivi Cops kontrolliert und dieses Messer mitgenommen. Sie meiten das wär ein Einhandmesser und ist verboten [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]

Das glitze gleiche Messer wurde mit vor nem Jahr weggenommen und ich habe es wieder bekommen, weil es legal ist.

Nun kam heute ein Brief das ich wegen dem Messer 120€ Bußgeld bezahlen soll. Was würdet ihr machen? Bezahlen oder Einspruch? Wie sieht ein Einspruch aus?


Edit: Diesmal habe ich das Messer nicht zurückbekommen
Was für einen Einspruch?
Du trugst zu dieser Zeit ein Messer an deinem Körper, das du nicht dabei haben darfst.Da kannste nicht großartig einen Einspruch erheben.
12/18/2013 15:37 SHLAGGY2K13#4
Ich weis das Messer (Springmesser) illegal sind. Diese Stellen die Klinge nähmlich durch einen Knopf oder durch Schwung fest.


So später wurde aber noch ein § hinzugefügt.
Quote:
Mit der Verschärfung des Waffengesetzes verbietet der neue, extra eingeführte § 42a ausdrücklich das Führen von Messer, die nur auf Grund ihrer technisch hervorragenden Konstruktion mit einer Hand zu öffnen sind.

Diese darfst du in der Öffentlichkeit nicht ohne Grund mit dir führen.

Und eig. kann man jedes Taschenmesser mit etwas Übung öffnen ohne beide Hände zu benutzen...

Also an deiner Stelle würde ich einfach die 120€ bezahlen.
Das ist ja noch gering im gegensatz zum Anwalt usw. wenn du dagegen vorgehen willst.
12/18/2013 15:37 hellocedii#5
Ist schon witzig, dass jeder Polizist etwas anderes behauptet. Schaue doch einfach mal im "Gesetz" nach, dann weißt du ob ein Einspruch von Vorteil wäre.
12/18/2013 17:42 MiniKiller#6
Ich glaube diese Teile, die dir ermöglichen das Messer mit einer Hand zu öffnen, machen es illegal. Man kann natürlich fast jedes Messer mit einer Hand öffnen, allerdings merkst du deutlich den Unterschied bei welchem es schnell geht und bei welchem es einfach nur umständlich ist. Kann sein, dass du das letzte Mal einfach Glück hattest. Mir wurde auch mal ein Einhandmesser abgenommen und die haben auch gesagt, dass es eins ist. Da danach nichts mehr kam, habe ich deswegen auch nichts getan und es einfach dabei belassen, dass es weg ist. Besser als noch nachträglich Stress zu bekommen.
12/18/2013 20:04 AllesVergeben#7
Wenn du meinst, dass das nicht rechtmäßig ist, dann kannst du Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Wenn dieser abgelehnt wird, kannst du Klage erheben. In beiden Fällen ist die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes zu empfehlen, da du dazu Formalitäten und Fristen einhalten musst - und vor allem bei der Klage (wenn nicht schon grundsätzlich dabei ein Rechtsanwalt vorgeschrieben wird), denn wenn du verlierst können hohe Kosten auf dich zukommen.

Einspruch kannst du idR immer machen, solltest du eigentlich sogar mit dem Bußgeldbescheid mitbekommen..wenn der Einspruch abgelehnt wird und du das Bußgeld trotzdem nicht zahlst bzw dich weigerst, dann geht das automatisch an die Staatsanwaltschaft.

Siehe auch hier: [Only registered and activated users can see links. Click Here To Register...]