Egold gegen Geld per Post ( Beweisfrage)

11/10/2013 12:07 outro2012#1
Hallo,
ich habe vor mein Egold gegen geld per Post zu vk :)
Was muss ich beachten, und vor allem: Gilt es als Beweislast gegen ihn und somit als egold rückzug für mich,wenn er den Postbeleg nicht aufweisen kann?

Reicht das als Beweis um das Egold wieder zurpckzuziehen?

2. Bekommt man überhaupt einen Beleg bei der Post ? ( z.b. beim versicherten <Versand? )
3. Was steht wenn dann auf dem Beleg drauf? Der Inhalt doch wohl nicht oder? :P
11/10/2013 12:32 Ares#2
Kannst du deine Fragen nicht einem einzigen Thread posten, anstatt in fünf ähnlichen...

Heutzutage gibt es schon so etwas wie Bankkonten, damit man keine Geld per Post verschicken muss. Wenn du es dennoch unbedingt willst, solltest du das e*g senden, nachdem er dir ein Beleg gezeigt hat und gleich einen Konflikt einleiten. Wenn die Post bei dir ankommt entsperrst du das e*g dann wieder.
11/10/2013 14:00 Vanyel'#3
würde es auch so machen wie Ares allerdings bist du hier in der Falschen Section
MfG. Persil
11/10/2013 14:24 Chiller3o3#4
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Originally Posted by outro2012 View Post
Hallo,
ich habe vor mein Egold gegen geld per Post zu vk :)
Was muss ich beachten, und vor allem: Gilt es als Beweislast gegen ihn und somit als egold rückzug für mich,wenn er den Postbeleg nicht aufweisen kann?

Reicht das als Beweis um das Egold wieder zurpckzuziehen?

2. Bekommt man überhaupt einen Beleg bei der Post ? ( z.b. beim versicherten <Versand? )
3. Was steht wenn dann auf dem Beleg drauf? Der Inhalt doch wohl nicht oder? :P
Ich würde es lassen, es gibt immer welche die aus dem Umschlägen das Geld rausnehmen. :/
Quote:
Originally Posted by .Persil View Post
allerdings bist du hier in der Falschen Section
MfG. Persil
Nein die Main Sektion ist dafür richtig.
11/10/2013 14:39 MiniKiller#5
Verlang einen Videobeweis von ihm :D
11/10/2013 14:45 outro2012#6
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Originally Posted by Chazay View Post
Ich würde es lassen, es gibt immer welche die aus dem Umschlägen das Geld rausnehmen. :/


Nein die Main Sektion ist dafür richtig.
würde per päckchen schicken,vllt auch per Einschreiben :)

Es geht mir eher um die Sache, was für einen Beweis ich in dem Fall brauche, um mein Egoldm zurpckzubekommen :)

Die frage hier ist mir wichtig: Gilt es als Beweis und als Rückzahlung des Egolds, wenn derjenige mir keinen Beleg /Quituungsdruck schicken kann? wenn ich also eine woche lang gewartet habe, er mir nicht zurüpckschreibt, gilt das dann als Beweis, dass er mir nichts gesendet hat und ich bekomme das egold wieder ?
Zum Video: Soll ich ein Video machen beim aufmachen, dass ich beweisen kann, dass der gewünschte Inhalt nicht drinne ist ( falls es ankommt)
11/10/2013 15:06 MiniKiller#7
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Originally Posted by outro2012 View Post
Zum Video: Soll ich ein Video machen beim aufmachen, dass ich beweisen kann, dass der gewünschte Inhalt nicht drinne ist ( falls es ankommt)
Ich meinte er soll ein Video machen auf dem man eindeutig sieht wie er den entsprechenden Geldbetrag in das Päckchen legt, es verschließt und dann dem Postmitarbeiter in die Hand drückt und die Quittung erhält. Allerdings kann ich mir vorstellen dass du nicht so schnell jemanden findest der sowas macht :o
11/14/2013 20:58 Mr. Highlife#8
Könntest auch mit Western Union dein Geld verschicken, wobei der Empfänger es dann halt in einer Partnerbank von WU abholen müsste.
Per Deutscher Post Bargeld zu verschicken ist nicht versichert, egal ob man Zusatzfeatures à la Einschreiben dazukauft oder es per versichertem Paket versendet.
11/14/2013 22:17 outro2012#9
bitte closen